23-04-2015, 09:49
Wir kommst du denn auf solche Behauptungen? Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99.
Der Knackpunkt ist die Feststellung der Schuldhaftigkeit, das überdehnen die Gerichte extrem. Ausserdem muss das pflichtige Kind diese Schuldhaftigkeit nachweisen, an diesen Nachweisen scheitert es dann meistens.
Und natürlich gibt es auch Urteile, die einer Mutter den Unterhalt -immerhin- kürzen, z.B. OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09. Oder solls der BGH sein? Bitte: Vom 19.05.2004, Az. XII ZR 304/02.
Der Knackpunkt ist die Feststellung der Schuldhaftigkeit, das überdehnen die Gerichte extrem. Ausserdem muss das pflichtige Kind diese Schuldhaftigkeit nachweisen, an diesen Nachweisen scheitert es dann meistens.
Und natürlich gibt es auch Urteile, die einer Mutter den Unterhalt -immerhin- kürzen, z.B. OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09. Oder solls der BGH sein? Bitte: Vom 19.05.2004, Az. XII ZR 304/02.