18-05-2015, 13:55
Oh man - das Aufenthaltsermittlungsgesuch ist ein Titel. Und Steuerrückstände sind erst dann ein Passversagungsgrund, wenn das Finanzamt einen entsprechenden Titel erlässt, zB. in Form einer Steuerfestsetzung oder einem Pfändungsbeschluss. Ich bezweifle aber, dass auch dieser Titel ausreicht. Es muss irgendwie schriftlich geltend gemacht werden, dass man sich staatlichen Zwangsmassnahmen oder schwer wiegenden Verpflichtungen entziehen will.
Aber auf Zuruf wird es mit Sicherheit keinen rechtsgültigen Passversagungsgrund geben.
Aber auf Zuruf wird es mit Sicherheit keinen rechtsgültigen Passversagungsgrund geben.
https://t.me/GenderFukc