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		Nachdem Exe vier erfolglose Pfändungsversuche hat bezahlen müssen, hat sie einen neuen Pfändungsbeschluss erwirkt und diesen bei meiner Rentenversicherung vorgelegt (Bundesanstalt in Berlin). Es handlet sich um ca. 3.000.- € Unterhaltsrückstände, Trennungsunterhalt.
Nun meine Frage:
Zahlt die Rentenversicherung auf diesen PfÜB Bargeld (aus meinem Guthaben aus 42 Berufsjahren) aus, oder wird Exe irgendwann, wenn ich selbst Rente beziehe Bargeld sehen?
Hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall?
	
	
	
Bibel, Jesus Sirach 8.1
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn du die Rente antrittst, kann sie wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Bis dahin ist nur das Anwartschaftsrecht (d.h. die künftigen Ansprüche) gepfändet.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dann halt noch vor der Rente ein Jahr nach England und über Insolvenz entschulden! Dann ist der Rentenanspruch wieder sauber, oder?
	
	
	
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		Mir tun die U-Rückstände nicht weh; will nur sicher sein, dass Exe keine Kohle bekommt die nächsten drei, vier Jahre.
	
	
	
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		Mich würde das auch interessieren.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (25-05-2015, 15:46)Austriake schrieb:  Nun meine Frage:
Zahlt die Rentenversicherung auf diesen PfÜB Bargeld (aus meinem Guthaben aus 42 Berufsjahren) aus, oder wird Exe irgendwann, wenn ich selbst Rente beziehe Bargeld sehen?
Sie wird erst Bargeld bekommen, wenn Du in Rente gehst. Dann wird der gepfndete Teil Deiner Rente direkt an sie überwiesen d.h. Du bekommst ihn gar nicht erst zu Gesicht.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Gibt es nicht einen Mindestbetrag, der einem zusteht, weil man sonst zum Sozialamt gehen muss?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Natürlich gibt es einen Mindestbetrag. 
Wird gepfändet, selbst wenn man vorher eine Insolvenz hingelegt hat? Gibt es überhaupt eine Insolvenz bri Unterhalt?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die eigentliche Frage ist zweimal gestellt und zweimal beantwortet. Zur Insolvenz bei Unterhalt gibts viele andere Threads, Suchfunktion bemühen.