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Garmisch: Vater will Kind schützen: Haftstrafe
#1
Garmisch-Partenkirchen –

Aus Sorge um seinen Sohn hat ein Werdenfelser das Kontaktverbot zur Mutter des Buben missachtet - und wurde dafür verurteilt.

http://www.merkur.de/lokales/garmisch-pa...18152.html

Es ist nicht zum Aushalten. Kindeswohl wird nirgendwo erwähnt. Ob ein Kind zu verwahrlosen droht, ist völlig
nebensächlich und Papa ist ja auch vorbestraft. Hauptsache es fliesst reichlich Unterhalt. Angry

Zitat:Richter Stefan Lindig folgte diesem Antrag: Er verhängte gegen den Mann vier Monate Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, verbunden mit der Auflage, der Ex-Partnerin Unterhalt für den Buben zu zahlen
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Seine Tat: Zwei SMS-Nachrichten und ein einziger Anrufversuch - ein Gespräch kommt gar nicht zustande.

Wenn ich Geschichten von Stalkingopfern wie dem hier http://www.sueddeutsche.de/panorama/stal...-1.2302132 höre, scheint mit die Justiz auch hier wieder völlig schizophren aufgestellt zu sein.
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#3
Für den Beruf des Richters entscheiden sich häufig hoch intelligente Menschen, die nebenbei noch faul und machtversessen sind.

Dann kommt so etwas raus.

Mann ist Freiwild.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Häufig hat man das Bild, wenn Gespräche mit den Ämtern und Gerichten nicht mehr weiterführen, wenden sich Väter unisono wieder direkt an Mutti.
Dass das nicht gut ankommt, hätte man voraussagen können.

Perfide ist hier aber, wie man den Delinquenten zur Ordnung rufen will. Mit Unterhalt will man den Mann also zur Raison bringen, sonst Kaffee Viereck.
Ihm bleibt zu wünschen den Knast vorzuziehen und sich nicht noch durch Unterhalt zahlen jeden Monat selber auspeitschen zu müssen.
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#5
Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.
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#6
Durchaus übertrieben - das Urteil hat die Wirkkraft eines verabreichten Antibiotikum. Jeglicher Wunsch des Vaters dem Kind in Zukunft eine Stütze zu sein, wird im Keim erstickt.
Damit ist man weit über das Ziel hinaus geschossen.
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#7
(02-06-2015, 10:07)p__ schrieb: Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.

Nun, bei dem Strafmaß ist ganz einfach das stattliche Vorstrafenregister des KV zu berücksichtigen. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt und der Stalkingversuch war eben der berühmte Tropfen...
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#8
(02-06-2015, 09:47)Martini schrieb: Perfide ist hier aber, wie man den Delinquenten zur Ordnung rufen will. Mit Unterhalt will man den Mann also zur Raison bringen, sonst Kaffee Viereck.
Ihm bleibt zu wünschen den Knast vorzuziehen und sich nicht noch durch Unterhalt zahlen jeden Monat selber auspeitschen zu müssen.

(02-06-2015, 11:35)raid schrieb: Unterhaltszahlungen trotz...

Ihr überseht dabei, dass es der Verteidiger selbst und nicht der Staatsanwalt war, der die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung ins Spiel brachte:

"Verteidiger Rademacher plädierte für drei oder vier Monate, verbunden mit der Pflicht, für den Kindesunterhalt zu zahlen."
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#9
(02-06-2015, 10:07)p__ schrieb: Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.
zumal man ihm zugute halten könnte, dass er nicht vorsätzlich rechtsverletzend, sondern zur Wahrung berechtigter Interessen handelte.
Wir müssen "lauter" werden!
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#10
Garmisch - das war doch das Revier von Richter Gernot Körner:

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen / Kritik

Ruf wie Donnerhall
Zitat:"Je höher die Berge, desto höher die Urteile", dieser Spruch machte auf den Fluren des Landgerichts in München die Runde.
...
Im Jahr 1993 brachte es Gernot Körner bundesweit in die Schlagzeilen, als sich ein Untersuchungshäftling nur Stunden nach der Vernehmung durch den Richter das Leben nahm. Körner wurde vor allem deshalb massiv kritisiert, weil er es zugelassen hatte, dass die Vernehmung vom Nebenzimmer aus von zwei Jugendlichen - darunter seiner Tochter - mitverfolgt werden konnte.

Leider gibt es das Beschwerdezentrum nicht mehr (den Betreiber hat man juristisch ziemlich kleingehobelt). Da konnte man nachlesen, wie sich ein Anwalt dreimal an das BVG wenden musste, um Haftanordnungen aus Garmisch aufheben zu lassen, bis das BVG schließlich feststellte, dass der R. gegen das Willkürverbot verstößt.
https://t.me/GenderFukc
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