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Garmisch: Vater will Kind schützen: Haftstrafe
#9
(02-06-2015, 10:07)p__ schrieb: Natürlich waren seine beiden SMS-Nachrichten und der Anrufversuch zu unterlassen. Nur die Angemessenheit der staatlichen Reaktion auf den dadurch entstandenen "Schaden" steht in Frage.
zumal man ihm zugute halten könnte, dass er nicht vorsätzlich rechtsverletzend, sondern zur Wahrung berechtigter Interessen handelte.
Wir müssen "lauter" werden!
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RE: Garmisch: Vater will Kind schützen: Haftstrafe - von Ibykus - 02-06-2015, 16:57

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