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Kind und eigenes Bett/Zimmer
#1
Hallo Zusammen,

Gibt es Urteile zu der Frage, ob ein Kind (und ggfs. ab wann) ein eigenes Bett benötigt beim Umgangselternteil? Oder noch verschärfter ein eigenes Zimmer?

Danke,
bio
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#2
Tu uns doch den gefallen und gib uns die Informationen zu den Rahmenbedingungen!

So müsste man dir Antworten, dass du kein Urteil brauchst, um deinem Kind ein Zimmer einzurichten. Ich würde es empfehlen.
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#3
Bei mir gibt es ein Kinderzimmer und ein eigenes Bett fürs Kind. Ich frage ganz allgemein. Aber wenn Dich diese Frage überfordert, dann lass es.
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#4
Du hast allgemein gefragt und eine allgemeine Antwort bekommen. Dann müsstest du ja jetzt hochzufrieden sein.

Übrigens sind das hier die konkreten Fälle und nicht die allgemeinen...
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#5
Dann verschiebt es doch in allgemeine Fälle oder sonstwas. Ich habe nur eine Frage gestellt. Aber offensichtlich ist das schon zuviel für dieses Forum.
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#6
Ich denke, diese Seite wäre für dich und deine Fragen optimal:

www.gidf.de
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#7
notorische trolls muss man auf die ignorierliste setzen. Das ist zuviel für so einen. Das siehst du richtig.
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#8
Du hast diese vage Frage auch nicht in aller Ausgiebigkeit beantwortet du Schlaumeier. Oder kommt das noch?

Verblüffe uns doch mal mit profundem Fachwissen anstatt mit deiner ewigen traumatisierten Pöbellei...
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#9
Moin bio.

Ich finde Deine Frage recht interessant, zu interessant, um sie hier untergehen zu lassen.

Aus Zeitgründen kann ich nicht viel schreiben, möchte daher nur auf einen Beitrag im Familienhandbuch verweisen:

https://www.familienhandbuch.de/erziehun...-evolution

Auch zu anderen Fragen ein interessantes Portal, finde ich.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#10
(13-06-2015, 20:45)bio schrieb: Hallo Zusammen,

Gibt es Urteile zu der Frage, ob ein Kind (und ggfs. ab wann) ein eigenes Bett benötigt beim Umgangselternteil? Oder noch verschärfter ein eigenes Zimmer?

Danke,
bio
Nein! Jedenfalls kenne ich keines.
Aber richtig ist, dass es Dir überlassen bleibt, den Umgang zu gestalten und auszuüben. Du könntest auch mit Deinem Kind in ein Hotel oder bei Verwandten oder Bekannten übernachten. Aber es eben auch auf dem Sofa übernachten lassen.
Solange Du es nicht im Keller oder in einer Apfelsinenkiste schlafen läßt darf Dir der Umgang nicht unter der Voraussetzung gewährt werden, dass Du Kinderzimmer oder Kinderbett zur Verfügung stellst.

Mach's trotzdem, wenn es Dir möglich ist!
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#11
Es geht um die Ausweitung meines Umgangs. Die 14-tägigen Übernachtungen von Fr-So wünsche ich auf Montag auszuweiten. Dazu Übernachtungen unter der Woche. Derzeit sehe ich meine Tochter neben dem Wochenende auch 3 mal Nachmittags. Ich hatte vorgeschlagen die Nachmittage auch mit Übernachtung zu verbinden.

Mutter fordert eigenes Zimmer für die Tochter, in dem sie nur allein schläft. Urplötzlich entdeckt sie, dass unsere Tochter eine Privatsphäre braucht. Dementsprechend die Forderung.

Ich habe eine 2-Zimmerwohnung, davon ist ein Zimmer kindgerecht eingerichtet, mit Bett, Spielsachen etc. Man kann es als Kinderzimmer ansehen. Das andere Zimmer ist ein klassisches Wohnzimmer mit Fernseher, Couch, Esstisch usw.

Das sog. Kinderzimmer ist auch mein Schlafort. Wenn die Kleine dann da ist, schläft sie in ihrem Bett und ich auf der Doppelcouch. Sie findet das okay und ich auch. Zuvor schlief sie allerdings bei mir mit auf der Couch. Das haben wir nun auf Wunsch der Mutter geändert.

Aber die Forderung der Mutter geht wohl weiter, nämlich in Richtung eines eigenes Zimmers.

Diese Forderung ist wohl reine Schikane. Immerhin bekommt sie ordentlich KU. Aber ich werde ihr wohl mitteilen, dass ich nun eine 3-Raumwohnung beziehen werde, und zur Finanzierung den KU kürze.

Spaß beiseite. Wie soll man sich da Verhalten?

Die Mutter wollte auch meine Wohnung inspizieren!
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#12
(15-06-2015, 19:31)bio schrieb: Das sog. Kinderzimmer ist auch mein Schlafort. Wenn die Kleine dann da ist, schläft sie in ihrem Bett und ich auf der Doppelcouch. Sie findet das okay und ich auch. Zuvor schlief sie allerdings bei mir mit auf der Couch. Das haben wir nun auf Wunsch der Mutter geändert.

Aber die Forderung der Mutter geht wohl weiter, nämlich in Richtung eines eigenes Zimmers.
sag ihr, sie solle erst mal überprüfen, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat.

Dass Du in Abwesenheit Deines Kindes im "Kinderzimmer" schläfst, ist nicht zu beanstanden und kann und darf der Umgangsausweitung nicht entgegen stehen.
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#13
Wer Alltag mit seinem Kind einfordert, sollte auch Alltag bieten können und nicht nur Provisorien und Krücken.

Interessant, dass der Fall auf einmal doch konkret ist...
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#14
Ibykus, ich schlafe mit in dem Zimmer, wenn die Kleine da ist. Aber eben in getrennten Betten. Sie würde nachts sowieso rüberkommen, schliefe ich woanders. Aber selbst diese Situation finde ich für ein Kind von 5 1/2 Jahren noch völlig okay.

Kurioserweise hatte die Mutter bis vor ein paar Wochen keine Probleme damit, mit unserer Tochter im vormaligen Ehebett zu schlafen. Aktuell schläft die Kleine in diesem riesigen Doppelbett und die Mutter ist auf eine Couch umgezogen, die in einem Zimmer steht, das als Spiel-Ess-Wohnzimmer bezeichnet werden kann. Ein eigenes klassisches Kinderzimmer gibt es bei der Mutter nämlich ebenso nicht. Und nachts läuft die Kleine wohl in dieses Zimmer zur Mutter, weil sie sich alleine grault.

Es ist eine einzige Groteske.
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#15
@ raid
Habe diese Kompromisse jahrelang mitgemacht.
Die Zügel wurden in den Jahren immer weiter angezogen.
Die KM fordert, du reagierst.
Wenn du jedesmal ein Kompromiss von 1/3 machst sind nach 3x 100% erreicht.
Das mag nicht auf jeder Situation passen, jedoch bestätigen sich meine Bedenken bei mir und in meinem Umfeld.
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#16
(15-06-2015, 20:44)bio schrieb: Ibykus, ich schlafe mit in dem Zimmer, wenn die Kleine da ist. Aber eben in getrennten Betten. Sie würde nachts sowieso rüberkommen, schliefe ich woanders. Aber selbst diese Situation finde ich für ein Kind von 5 1/2 Jahren noch völlig okay.
vollkommen o.k. !
Über sowas Auskünfte zu verlangen steht der KM erst zu, wenn ein konkreter Verdacht auf Kindeswohlverletzung vorliegt.
Sonst geht es sie einen Scheißdreck an, wo Du schläfst und wo Deine Tochter schläft.
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#17
(15-06-2015, 21:38)Ibykus schrieb: Sonst geht es sie einen Scheißdreck an

Genau das hab ich meiner Ex im Gericht gesagt, als sie meinte mir vorschreiben zu müssen wie und was ich in der Umgangszeit mit dem Kind mache. Keiner konnte was machen. Selbst die Richterin hat gestaunt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#18
Ich bin normalerweise dafür, Kompromisse einzugehen, wenn es einem höheren Ziel dient. Auch wenn es aktuell wie eine Demütigung daherkommt. Meist erwarten die KMs, dass man sich wie erwartet verhält. In meinem Fall spekuliert sie darauf, dass ich die Wohnungsbesichtigung ablehne. Damit wäre die Ausweitung passé. Zumindest auf außergerichtlicher Ebene.

So ein Kontrollbesuch ist natürlich eine Anmaßung sondergleichen und gehört in den Bereich der Pathologie. Wenn aber im Ergebnis meine Tochter 2 oder gar 4 Nächte mehr im Monat bei mir ist, warum nicht darauf eingehen? Man kann ja den Zeitpunkt selbst bestimmen und auch gewisse Regeln vorschreiben bei dem Besuch. Dazu muss sie ja nicht alle Zimmer sehen. Es geht doch nur um das Kinderzimmer.

Es ist doch klar, dass durch solche Diskussionen Gordische Knoten geknüpft werden sollen. Es ist reiner Selbstzweck, um die Vorschläge abzuschmettern. Natürlich sträubt sich mir alles, wenn daran denke, sie in meine Wohnung zu lassen. Aber Umgangserweiterung ist ein zu wichtiges Thema, um nicht zumindest alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Man muss vielleicht auch mal etwas unerwartetes machen. Sollte sie dann immer noch ablehnen, hat sie vor Gericht schlechtere Karten.
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#19
"Hallo Martina,

Du machst Dir Gedanken, wie Fin bei mir untergebracht ist und möchtest Dir einen eigenen Eindruck verschaffen.

Ich finde es gut, wie wir als gute Eltern gegenseitig auf uns achten und uns unterstützen.

Gern bist Du zu einer Tasse Tee eingeladen, kannst mir dabei Tipps für Fins Betreuung bei mir geben, wie ich mir  durch einen Gegenbesuch ein direktes Bild seines Lebens bei Dir machen kann. Ich denke, das kommt auch Fin zugute. So sieht er, daß wir als Elternpaar vertrauensvoll miteinander umgehen.

Bitte sage mir, wann Du uns besuchen möchtest, ich würde mich dann für das darauf folgende WE bei Dir ankündigen.

Liebe Grüße auch an Sohni,
bio"


Kopie ggf an Amt und Gericht.

Big Grin

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#20
Wenn ich (sporadisch alle 2 Jahre) in Deutschland bin, bin ich dort immer wohnungslos, schlafe entweder in Notunterkünften oder auch im Freien.

Mein Kind(er) findet/en das ganz spannend, im Wald zu zelten, und dann im Freibad zu duschen/schwimmen. Wer es nicht "wild" traut, geht einfach
hierhin: www.natur-aachen.de/ (Nähe Kelmis, Belgien) - aber der Aachener Wald würde es auch bringen.

Kinder haben auch ein Recht auf Natur und Abenteuer, nicht nur ein Recht auf ein "eigenes Zimmer".
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#21
Bei de Vorschlag von Skipper (Beitrag 21) binde Dir gleich ne Schnur um Deine Beine, damit wir Dich aus ihrem Allerwertesten wieder heraus ziehen können Big Grin  Mehr als eine Tasse Ratengift im Keller ist nicht drin.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#22
Das ist so das übliche Spiel: Vor dem ersten Umgang am Wohnort der Mutter wurde mein Wohnmobil richterlich besichtigt, vor dem ersten Ferienumgang bei mir meine Wohnung auf Anfragen des Gerichtes durch das hiesige Jugendamt. Später stand dann ´mal vor ´nem Termin überraschend die gegnerische Rechtsverdrehung vor dem Wohnmobil und fragte, ob sie sich das anschauen dürfte: Ich hatte ihr ´nen Kaffee angeboten und im Termin kam nichts.
Noch später regte ´ne andere Rechtsverdrehung der Gegenseite in der Verhandlung eine erneute Besichtigung meiner Wohnung an. Ich hatte erfreut zugestimmt, weil ich ja gerne attraktiven Besuch bekomme und die Frau vom JA beim letzten Mal das doch ausgesprochen gewesen war... leider hatte das Gericht keine Lust mehr.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
Zala,

lies meinen Vorschlag genau, dann wirst Du vielleicht den Trick noch begreifen. Smile

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#24
(17-06-2015, 20:30)Skipper schrieb: lies meinen Vorschlag genau

Du arbeitest immer mit solchen Tricks Smile  Seine Ex könnte es für einen neuen anbändel versuch halten. Dann heißt es er sei über die Trennung noch nicht hinweg.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#25
Ach, das ist doch Blödsinn!
Warum sollen sich getrennte Eltern nicht mal zum Kaffee treffen, um Dinge das Kind betreffend besprechen zu können.
Das ist/sollte ganz normal sein, wenn die Paartrennung abgeschlossen ist und eine gute Elternbeziehung angestrebt bzw. erreicht ist.

Gelegentlich habe ich von Vätern den Eindruck einer Beziehungsunfähigkeit, Trennung noch nicht verarbeitet, noch nicht umgestellt, Trauerarbeit noch unvollständig usw.,  bis hin zur Fortsetung der Paarbeziehung über aggressiv-emotionale Bindung an die Frau. Undecided

Diese Väter treffen sich dann zu einer Art Therapie beim VäterWiderstand oder so. Big Grin

S. 
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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