20-06-2015, 17:58
(20-06-2015, 15:41)Skipper schrieb: Welche Eigenschaften muß eine Mutter dMn haben, damit sie in Deinen Augen bestehen, damit sie einer Bezeichnung als 'Kinderbesitzerin' entgehen kann?zu 1)
Wann ist dieser Elternteil es in Deinen Augen wert, als Mutter des gemeinsamen Kindes bezeichnet zu werden?
S.
wenn sie sich nicht in Angelegenheiten der Vater-Kind-Familie einmischt, die sie nichts angehen.
zu 2)
wenn sie sich kooperativ zum abwesenden Elternteil verhält und das gemeinsame Kind zu dessen Wohle gerne zu seinem Vater läßt.
Dann übrigens hätte sie sich -weil diese Selbstverständlichkeit ja bald schon die Ausnahme ist- einen Kasten Pralinen und einen Strauß Blumen verdient.
Anderenfalls die Peitsche!