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Pfaendung / K Unterhaltsrueckstand
#1
Hallo, 

seit einiger Zeit wohne ich in GB und habe mal einen festen Job, mal, obwohl ich nicht Selbständig bin, Kurzverträge. Dazwischen gibt es manchmal ein paar Monate kein Einkommen und ich zahle dann eben weniger KU. Allerdings, wenn es mir eben finanziel besser geht, zahle ich regelmässig mehr damit ich meinen Rückstand verringere.

Meinen Rückstand beläuft momentan €7.000 (€4.000 wgn. Anlage U) obwohl ich schon über €53.000 an EU + KU seit Trennung in 2010 bezahlt habe.

Ich besuche meine Kinder (5 und 7 Jahre alt) jede 6. oder 7. Sonntag (1250 km round trip) und dann schwimmen/spielen wir gemeinsam 3 Stunden im örtlichen Pool. Bin schon über 2 Jahre dabei Facetime oder Skype mit den Kindern zu ermöglichen, jedoch ohne Erfolg.

Weiterhin das übliche - habe ich mal eine Bitte wird diese ignoriert, aber jedes Anliegen der Ex-Frau kommt per Anwaltschreiben.

Meine Ex-Frau weiss momentan noch nicht dass meinen derzeitigen Vertrag in wenigen Woche aufhört. Wenn es soweit ist erwarte ich dass sie mich pfänden lassen möchte. Unser Haus und mein Auto stehen auf Name meiner jetztigen Frau. Ich habe weiterhin kein Besitz.

Wenn ich halt kein Einkommen habe behaupte ich mal dass mir unter diesen Umständen mir keine Bank mir Geld leihen möchte und den Unterhaltsschuld halt steigt.

Jetzt zu meinen Fragen:

•Sollte es zu eine Pfändung kommen, werden die Rückstande aus zwei unterschiedlichen Gründen (jeweils KU + Anlage U) gemeinsam betrachtet oder einzelne?

•Vielleicht naiv, aber wieso wird überhaupt gepfändet - da ich ein Titel habe, steht mir doch zu dass ich den vollständigen KU innerhalb der Gültigkeitsdauer eines 30 jährigen Titels bezahlen sollte?

Ich freue mich über euer Feedback
Panto
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#2
Das richtet sich nach deinem örtlich gültigen Vollstreckungsrecht. Keine Ahnung, wie das in England/Schottland/Wales gehandhabt wird, ob es da sowas wie den deutschen §850c/d ZPO gibt.

Die Antwort auf deine zweite Frage steht auf dem Titel, den du unterschrieben hast. Da steht leider nicht drauf, dass die Unterhaltsschuld irgendwann in den kommenden 30 Jahren bezahlt werden kann.
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#3
Wenn Du keinen Besitz hast und alles Wertvolle Deiner Frau gehört UND ihr eine Vermögenstrennung habt, dann kann höchstens noch Kleinkram gepfändet werden.

Ansonsten ist das doch eine angenehme Situation - Du hast nichts und sie kriegt nichts. Die Pfändung wird ins Leere laufen und wenn die Mutter merkt, dass sie auch noch die Pfändungskosten bezahlen muss, dürfte in Zukunft Ruhe sein. Auf keinen Fall darf man in der Situation einen Kredit aufnehmen. Und es empfiehlt sich, eventuelle Bankkonten zu schließen oder ggf. den Überziehungskredit auf null setzen zu lassen.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Trotzdem übers Vollstreckungsrecht des Landes informieren, in dem du dich befindest. Da lauern Fallen! So wäre zum Beispiel in einer Errungenschaftsgemeinschaft durchaus etwas pfändbar.
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#5
Vielen Dank. Habe so einige Anreize wo ich weiterlesen kann.

Soon it will be Christmas!
Panto
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#6
Schau mal hier z.B.
http://www.uk.diplo.de/contentblob/23442...kblatt.pdf
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=3
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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