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Wenn Gerichtsverfahren droht! Und generelle Strategie
#4
(04-07-2015, 16:16)Thomas schrieb: Beistand das Gerichtsverfahren zur Einkommensfestellung eingeleitet hat

Wahrscheinlich wars eher eine Stufenklage nach §254 ZPO. Damit wären alle Anträge bereits rechtshängig. Wenn du nun einen Titel mit 12 Monaten Laufzeit unterschreibst, wird das nichts mehr ändern.

Weiterhin schreibst du, dass die Mutter Unterhaltsvorschuss erhält. Es sind also schon Unterhaltsansprüche übergegangen und das Jugendamt vertritt sich damit selbst statt nur die Mutter.

Wenn du in Verhandlungen mit der Mutter stehst, ist es günstig, von Anfang an das zu zahlen, was sie ansonsten als Unterhaltsvorschuss bekommen würde. Das nimmt diesem Teil der Angelegenheit die Spitze. Wäre die Mutter ersnsthaft an einer Absprache-Lösung interessiert, hätte sie wenigstens die Beistandschaft beendet oder sie gar nicht erst eingegangen.
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RE: Wenn Gerichtsverfahren droht! Und generelle Strategie - von p__ - 04-07-2015, 18:04

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