Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wenn Gerichtsverfahren droht! Und generelle Strategie
#7
Die Verfahrenskosten fallen nur dann der Klägerin zur Last, wenn ohne vorherige eindeutige Aufforderungen eine Titulierungsklage gegen dich erhoben wird und du den Anspruch sofort anerkennst. Ansonsten ist es jetzt zu spät für streitwertsenkende Massnahmen. Das hättest du vor der Klage machen müssen. Die Klage findet ja gerade deshalb statt, weil du etwas unterlassen hast, was die wollen.

Mich wundern deine Fragen etwas. Über den Streitwert hat sich doch sicher dein Anwalt aufgeklärt? Oder ist dir nicht einmal bekannt, dass Anwaltspflicht herrscht und du warst trotz anhängiger Klage fahrlässigerweise noch nicht einmal bei einem Anwalt?

Eine Beistandschaft kann jederzeit beendet werden. Das entspricht dem Entzug des Mandats. Die Folgen sind auch dieselben. Und ja, den Unterhaltsvorschuss darfst du jederzeit ans Jugendamt zahlen, die freuen sich sogar darüber :-)

Auskunft ist in der Regel über die letzten 12 Monate zu geben, Stichtag ist die Aufforderung an dich, Auskunft zu geben. Jetzt im Gerichtsverfahren kann der Richter aber ziemlich frei auch nach der Gegenwart oder anderen Zeiträumen fragen. Das ist seine Entscheidung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wenn Gerichtsverfahren droht! Und generelle Strategie - von p__ - 04-07-2015, 22:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste