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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#32
(10-07-2015, 16:29)Bereschit schrieb: Ich gehe immer zum Amtsgericht und hole erst einmal einen Beratungsschein, den Rest inklusive des Antrags beim Sozialgericht auf Prozesskostenhilfe etc. (falls nötig), macht dann der Anwalt. Der hat sich darauf spezialisiert.^^

Das AG ist näher wie das SG....  Wink

Das ist durchaus ein gangbarer und sinnvoller Weg. Vielleicht noch einmal etwas detaillierter für interessierte Mitlesende. Es macht ab einem gewissen Zeitpunkt keinen Sinn, sich mit dem Jobcenter im Verwaltungsverfahren herumzuschlagen. Dieser Zeitpunkt ist in dieser Angelegenheit schon lange überschritten.

1. hat das Jobcenter alle Zeit der Welt. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens sechs Monate um einen Antrag zu bescheiden und drei Monate um einen Widerspruch zu bescheiden. Nicht selten pfeift das Jobcenter auch auf den gesetzlichen Rahmen.

2. kann das Jobcenter kurz und platt gesagt machen, was es will. Es drohen ihm grundsätzlich keine Sanktionen. Auch da pfeift es sehr gerne auf den gesetzlichen Rahmen und auf den Rahmen der Rechtsprechung.

Um es freundlich auszudrücken, muss man feststellen, dass mit Absurdistan ein nicht unübliches Katz und Maus Spiel geführt wird, bei dem Absurdistans Naivität, Unwissenheit und Selbstüberschätzung ausgenutzt wird. Seiner Beratungstussie fällt dabei nichts besseres ein, als da mitzuspielen, weil sie wahrscheinlich genauso von Naivität, Unwissenheit und Selbstüberschätzung gepeinigt ist.

Und falls sich das noch nicht herumgesprochen hat. Diakonie, AWO usw. sind hochgradig vom Jobcenter als Empfänger von 1Euro-Kräften und als Bildungsträger für Maßnahmen abhängig. Die leisten schon aus diesem Grund mit voller Absicht keine effektive Beratung und Begleitung von Erwerbslosen und Hilfebedürftigen.

Das Sozialrecht ist als Teil des öffentlichen Rechtes sehr klägerfreundlich, weil hier das Meistbegünstigtenprinzip wirkt. Daher kann man es durchaus auch einmal ohne Anwalt anpacken. Dann sollte man aber auch in der Lage sein, sich autodidaktisch ein bisschen schlau zu lesen und zu informieren. Das kann aber nicht jeder. Wer es schon nicht hinbekommt, das wesentliche zu googeln oder hier über die Forensuchfunktion zu finden - Der selbe Schverhalt wurde hier über Jahre hinweg im Thread von sixteen tons breit getreten und von allen möglichen Perspektiven aus beleuchtet - sollte davon ausgehen, dass er nicht in der Lage ist solche relativ komplexen Sachverhalte ohne professionelle Hilfe zu bewältigen.

Also, bevor man verhungert oder seine Wohnung verliert, ist es angezeigt professionellen Rat einzuholen. Onlineforen taugen da nur sehr begrenzt etwas. Häufig schaden sie auch eher, als dass sie nützen.
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von the notorious iglu - 10-07-2015, 16:51

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