Abs,
Du hast die Mutter um Vollmacht gebeten, das Kind im soz.rechtl. Verfahren vertreten zu können.
Sie hat abgelehnt.
Damit gehst Du schnurstracks zum Familiengericht und beantragst im Eilverfahren die Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse zur Verfahrensvertretung des Kindes, hilfsweise die Ersetzung der mütterlichen Entscheidung, die Vollmacht dazu zu verweigern. Hinweis auf die Fristsetzung des SG.
Rechtsantragsstelle formuliert Dir das.
Hast Du Hinweise/Entwurf von ST vom 05.08. aus Beitrag #83 aufgegriffen und verwertet?
S.
Du hast die Mutter um Vollmacht gebeten, das Kind im soz.rechtl. Verfahren vertreten zu können.
Sie hat abgelehnt.
Damit gehst Du schnurstracks zum Familiengericht und beantragst im Eilverfahren die Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse zur Verfahrensvertretung des Kindes, hilfsweise die Ersetzung der mütterlichen Entscheidung, die Vollmacht dazu zu verweigern. Hinweis auf die Fristsetzung des SG.
Rechtsantragsstelle formuliert Dir das.
Hast Du Hinweise/Entwurf von ST vom 05.08. aus Beitrag #83 aufgegriffen und verwertet?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.