15-07-2015, 10:50
(15-07-2015, 10:30)p__ schrieb:(15-07-2015, 08:44)Austriake schrieb: Nein, die Frage ist längst beantwortet.Bei einer nicht legalen Waffe spielt das natürlich keine Rolle.
Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- waffenrechtlich zuverlässig und
- persönlich geeignet sein,
- die erforderliche Sachkunde und
- ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen haben.
So nun habe ich seit über 25 Jahren so eine Karte da ich u.a. Mitglied in einem Sportschützenverein bin und u.a. mit Schwarzpulver-Langwaffen, sowie Revolver 375, schiesse.
Die Auflagen diesbezüglich sind Glasklar und sehr Deutlich geregelt (Waffentresor) - ich lagere die Munition im großen Panzerschrank des Vereins, die Kurzwaffe sowie die Pulverbüchse im eigenen Waffenschrank.
Absolut gesehen gibt es in Deutschland bezogen auf die Einwohnerzahl mehr legale und illegale Waffen als in den USA, in Austria, Swiss und France ist das Verhältnis ähnlich.
Man kann legal für 300€ eine Langwaffe (Pulverbüchse) ohne Auflagen ab 18 Jahren kaufen im Internet/Laden und besitzen!
Der Schwarzpulverschein (zum schiessen) muss aber erworben werden, die Auflagen erfüllt sein, wenn Pulver im Haus ist!
Deine Rhetorik diesbezüglich zeigt einmal mehr wie Weltfremd und Tagträumerisch du dieses Thema siehst und reflektierst.
Nicht die Waffe tötet, es ist der Mensch mit dem Finger am Abzug.
Ein Mensch der töten will kommt illegal ganz schnell an Waffen aller Art, er braucht sie, die Waffen aber nicht zwingend um zu töten!
Siehe diese Frau; http://www.fr-online.de/rhein-main/atten...39246.html
Zur Not nimmt er halt ein Flugzeug oder das Auto um andere mit in den Tot zu reissen.