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Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen?
#10
Oh ja. Sein Kind bzw. seine Kinder nicht sehen bzw. ab eines Tages nicht mehr sehen zu dürfen. Das macht krank. Sehr krank sogar. Mann verdrängt das nur. Mann meint, Zeit heilt Wunden. Mann käme schon irgendwie drüber weg. Pustekuchen.

Ich musste bereits 1985 in den sauren Trennungsvaterapfel beißen. Jung und unerfahren passierte es. Ich bin schwanger und Du gehst. Aber zahlen musst Du trotzdem. Du möchtest dein Kind sein? Erzeuger! Du hast nur die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Dein Kind siehst Du nie. Über 30 Jahre ist das nun her. Drüber weggekommen bin ich nie. Und das jahrelange verdrängen führte heuer dazu, dass es rausbricht aus mir. Immer öfter und immer härter. Krank durch Trennung.

2006 passierte es wieder. Wieder erblickte ein Junge das Licht der Welt. Von mir gezeugt. Was beziehungstechnisch in Bezug auf die KM viel zu früh war. Ja oder nein. Unabhängig zum Beziehungsstand mit der KM stand das nie zur Diskussion. Nur in Bezug auf Verantwortung wahrnehmen KÖNNEN war es dieses Mal anders.

Es gab nichts, dass ich nicht realisierte, um meinen Sohn nach Trennung von seiner Mutter sehen zu können. Eine lange Weile lang konnte ich alle von der KM gewünschten Umgangszeiten erfüllen. Das schmeckte der KM allerdings nicht. Ein KV, der sich an Kindsabsprachen hält! Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Hier musste durch die KM boykottiert werden was der Feminismus zu bieten hatte. Radikalität!

Und als es hieß, ich müsse vor Beginn der Anhörung vor dem FamGericht bezüglich dem Sorgerechtsverfahren durch Gerichtsbedienstete durchsucht werden, dazu besteht tatsächlich ein Gerichtsbeschluss, war dann halt Schluss mit Umgang. Es fand einfach keiner mehr statt. Nicht, dass ich keinen mehr gewollt hätte. Ich stand ab Tag X einfach mal vor der leeren KM-Wohnung. KM und Kinder nach unbekannt verzogen. JA sagte nicht wohin. Ich solle das selbst heraus finden. Ergo suchte ich meinen Sohn. Allerdings vom Krankenhaus aus. Wo ich eingeliefert wurde mit meinem nun endgültigen kaputten Bein. Als Dessert des Ganzen gab es am OP-Tag die Sorgerechtsentscheidung zu Gunsten des Antrages der KM. Per 01.10.10 war sie Alleinsorgeberechtigte.

Ist jetzt auch egal. Mein Fazit lautet:

Weder meinem Erstgeborenen, noch meinem Zweitgeborenen konnte ich unbeschwerten Umgang bescheren. Um das zu tun. Ich hätte Krieg führen müssen Exclamation

Meine beiden Opas sind im Krieg gefallen.
Mein Vater starb in unserem Familienkrieg.
Und mein einzig und nach all der Zeit übrig gebliebener Freund und Kollege schoss sich am 10.06.15 in den Kopf. Er scheiterte am Krieg in seiner Familie.

Na ja. Etwas positives hat meine zweifache Entsorgung denn doch zu bieten.

Keiner meiner Söhne kann später, so sie mich suchen werden behaupten, dass ich Krieg gegen ihre Mütter geführt hätte. Oder dass ich nicht genügend Unterhalt gezahlt hätte. Wobei ich ja meinen staatlich erhaltenen Unterhalt (Alimentation) einfach nur weiter geleitet hatte an die, denen er zu stand.

Viele Trennungsväter können ihrem Schicksal nicht entrinnen. Sie werden geboren, um entsorgt zu werden.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen? - von Dzombo - 19-07-2015, 18:06

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