19-07-2015, 21:16
Der korrekte Weg wäre ein Abänderungsantrag, den die KM bei Gericht stellen muss. So lange das Gericht nicht über den Abänderungsantrag entschieden hat und evt. einen anderen Unterhaltsbetrag festlegt, ist der bisherige Unterhalt weiter zu zahlen.
Unterhaltspflicht ist vollstreckbar - wenn die KM nicht zahlen will, Pfändungsbeschluss erwirken!
Unterhaltspflicht ist vollstreckbar - wenn die KM nicht zahlen will, Pfändungsbeschluss erwirken!
Bibel, Jesus Sirach 8.1