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Keine Verjährung bei unterlassener Vollstreckung, OLG BRB, 7.03.13, Az.: 13 UF 66/12
#3
Hatte bei mir denn Fall das die KM die Teilzahlungen gegenüber dem Gerichtsvollzieher abgelehnt hatte (siehe anderer Thread). Sie hatte einen Betrag gefordert der über den titulierten Titel lag. Wurde dadurch in die Vermögensauskunft gebombt = Berufsverbot !

Soweit ich das verstanden habe hat Sie überhaupt keine Zahlungen abzulehnen. Ablehnen kann Sie wird aber ernste Probleme bekommen sollte Sie Sozialleistungen beantragen.

Dadurch wurde auch der laufende Kindesunterhalt gefährdet...

Deswegen wurde auch der §170 StGB eingestellt und so wie ich das verstanden könnte Sie auch Probleme mit dem vorwurf der unerlaubten Handlung bekommen und auch die Verwirkung könnte ins Spiel kommen.

Ironischerweise hat erst die Strafanzeige bzgl. § 170 StgB die Sache ans Tageslicht gebracht und der STA hat alles schön Dokumentiert.
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