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[geteilt] zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
#1
Hallo Trennungs FAQ,

ich habe mich heute bei euch angemeldet und habe gleich mal eine Frage zu PapaWilli´s Frage zur Aufstockung des Unterhaltes.

Ich habe einen Minijob auf 450 Euro Basis und wusste nicht das man den Unterhalt mit einem Minijob aufstocken kann. Selbst die Berechnungen auf Seite 1 von Skipper verstehe ich nur Teilweise.

Das einzige was aufgestockt wird sind bei mir die Fahrkosten und ein Zimmer mehr.

Nun meine Frage dazu: gibt es ein Antragsformular für den Unterhalt zum Aufstocken beim Jobcenter?, oder wie stellt MANN das an?

Greetz Alf
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#2
Moin Alf.

Du beziehst Dich auf meine Berechnung im Beitrag #17 im Thread von LNB?
Welche Infos benötigst Du zum Verständnis?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#3
Abend,

erstmal Danke für die fixen Antworten.

An raid noch eine Frage, geht das mit der EK Anlage auch ohne einen Job? Falls mal ein kurzer Zeitraum ist wo die Arbeit bissel mau ist?

An Skipper die Berechnung habe ich nun doch gecheckt. Danke der Nachfrage.

Greetz Alf.
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#4
Danke jetzt ist es alles verständlicher geworden.

Greetz Alf
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