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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#14
Mich treibt das nächste Problem und ich finde keine Lösung oder logische Erklärung.

3. Warum soll bei der paritätischen Doppelresidenz überhaupt einkommensabhängig gequotelt werden? Sicher, wenn wir davon ausgehen, dass ein Elternteil sich überwiegend um die Kinder gekümmert hat und darum nach der Trennung finanziell schlechter gestellt wäre, weil er dadurch Einbußen gehabt hätte oder haben wird, dann könnte dies ein Berechnungsansatz sein. Ist diese System noch zeitgemäß? Es ist doch diskriminierend.

Wenn sich beide Eltern die Betreuung der Kinder geteilt haben und beide Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, wie bei uns, macht dies doch keinen Sinn, oder?

Selbst, wenn man von Erwerbsobliegenheit ausgeht, kann doch nicht ein Elternteil für den Unterschied in der Vergütung von Frau und Mann in die Verantwortung genommen werden. Warum soll sich die Gleichheit (in der Elternschaft) am Geld orientieren?

Die Kinder haben einen Bedarf und dieser sollte von beiden Elternteilen in gleicher Weise erbracht werden. Warum macht man eine anteilige Berechnung des Kindesunterhaltes auf? Beide Elternteile haben Kosten für Unterbringung und Lebenserhaltung etc., die sich gegenseitig aufheben. Beide Elternteile sind für ihre Kinder gleichbedeutend verantwortlich.

4. Welche Gründe gäbe es, einen anteiligen Kindesunterhalt in der paritätischen Doppelresidenz prinzipiell abzulehnen?
Gleichbehandlungsgrundsatz?

5. Wenn sich ein Elternteil nach der Trennung entscheidet, von der Luft und der Liebe zu leben, dann kann doch der andere nicht dafür "bestraft" werden, oder?

Unsere Kinder sind 10 und 12 Jahre alt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 20-02-2015, 11:02

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