Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015
#1
Hallo zusammen!
Die Tabelle wurde gestern ja erhöht.

Meine Frage: Muss die Mutter uns Auffordern die Erhöhung zu zahlen? Das hab Ich irgendwo gelesen. Kann die Mutter es dann rückwirkend einfordern, oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Aufforderung gestellt wurde.

Und was denkt ihr um wie viel sie auf 2016 nochmal steigt??

Im Vorraus schon mal Danke für eure Antworten!

Glg
Zitieren
#2
Das hängt von deinem Titel ab. Hast du einen, was steht drin?
Zitieren
#3
Wir haben keinen Titel.
Zitieren
#4
Dann ist die Sachlage völlig klar: Höherer Unterhalt ist erst nach Aufforderung fällig.

Eventuell kann es aber aus taktischen Gründen günstig sein, von selbst ohne AUfforderung zu zahlen. Wenn sowieso ein Titel droht zum Beispiel.
Zitieren
#5
Titel droht keiner. Dann warten wir auf die Aufforderung. Rückwirkend kann ja dann die Erhöhung nicht geltend gemacht werden. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bin immer wieder Glücklich dieses Forum gefunden zu haben. Ihr seit echt spitze!!
Zitieren
#6
(29-07-2015, 11:02)eve1510 schrieb: Rückwirkend kann ja dann die Erhöhung nicht geltend gemacht werden.

Meines Wissens nach falsch!

Die Erhöhung kann sehr wohl rückwirkend geltend gemacht werden.

Wo die zeitliche Grenze liegt, weiß ich nicht genau, ich glaube mich aber an 12 Monate erinnern zu können.

Insofern solltest Du das Geld zumindest sparen, um es ggf. nachzahlen zu können.

Simon II
Zitieren
#7
Dann ist dein Wissen Mangelhaft?

Zitat:

Nach § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Unterhaltsberechtigte berechtigt, für die Vergangenheit von dem Zeitpunkt an Unterhalt zu fordern, zu welchem der Verpflichtete zur entsprechenden Auskunftserteilung aufgefordert worden ist. Nach der Auffassung des BGH steht der Wortlaut der Norm einer rückwirkenden Erhöhung der zwischenzeitlich erfolgten Bezifferung des Anspruchs nicht entgegen. Allerdings bedürfe die Norm einer einschränkenden Auslegung. Soweit der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch beziffert habe, ohne sich zugleich vorzubehalten, den Anspruch gegebenenfalls im Hinblick auf noch nicht erfolgte Auskünfte zu erhöhen, brauche der Unterhaltspflichtige nur noch mit einer Inanspruchnahme in der bezifferten Höhe zu rechnen.

Der BGH hat sich also gegen eine rückwirkende Erhöhung entschieden und begründet das insbesondere mit dem in § 1613 Abs. 1 BGB verankerten Schutz des Schuldners, vor einer nicht mehr kalkulierbar anwachsenden Unterhaltslast.

BGH: Kein rückwirkend erhöhter Unterhalt nach Bezifferung

BGB §§ 1577, 1578 III, 1578b I S. 1, 1585b II, 1606 III S. 1, 1613 I S. 1; FamFG § 120 I, ZPO § 717 III S. 1

BGH, Beschluss v. 07.11.2012 – XII ZB 229/11 –
Zitieren
#8
(29-07-2015, 11:38)Bereschit schrieb: Dann ist dein Wissen Mangelhaft?

Danke für die Richtigstellung!

Wieder etwas dazugelernt.

Simon II
Zitieren
#9
(29-07-2015, 15:34)Simon ii schrieb:
(29-07-2015, 11:38)Bereschit schrieb: Dann ist dein Wissen Mangelhaft?

Danke für die Richtigstellung!

Wieder etwas dazugelernt.

Simon II

Kein Thema, deshalb poste ich es ja. Ich selbst habe mich darauf (Urteil) gegenüber dem JA/JC überaus erfolgreich berufen.

Mitunter deshalb habe ich Nebukadnezar programmiert wo all diese Urteile/Links/Verweise sofort abrufbar sind und das Offline!  Wink

Mittlerweile jage ich per Knopfdruck eigene Standardschreiben als Antwort raus -
Zitieren
#10
Wird die jetzt halbjährlich erhöht!? War die nicht erst im Januar angepasst worden!? Verdammt! Bin noch im Prozess.
Zitieren
#11
Januar 2015 wurde nur der SB erhöht.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#12
morgen Gemeinde,
hätte da auch mal eine Frage.
und zwar musste ich ja gezwungener Maßen vor ca 2 Monaten den Titel der Beistandschaft unterschreiben. Ich habe es aber durchbekommen, einen statischen Titel zu erlangen. Jetzt schreibt mich die Woche das JA natürlich an das ich ab dem 1.08. die Erhöhung zahlen soll und sie mich automatisch in Verzug setzen sofern ich den alten Betrag bereits gezahlt habe. zusätzlich soll ich ab den 1.1.16 die nochmalige Erhöhung Zahlen.

wie ist das nun mit dem statischen Titel?! ich dachte die brauchen bei diesem jegliche Einverständnis von mir und können mich nicht einfach so zum Zahlen verdonnern wenn sich die Tabelle erhöht.
versuchen die mich wieder auszutricksen?!

Grüße
Zitieren
#13
Die Änderungen des Mindesunterhalts bewirken das Recht, mehr Unterhalt zu fordern.

Du brauchst nur nicht automatisch mehr zu zahlen.

Eine Klage würde das JA aber, auf deine Kosten, trotzdem gewinnen.
Zitieren
#14
Die JA Mitarbeiterin selbst sagte mir aber als ich den dynamischen Titel ablehnte, dass ich dann immer zur Unterschrift bei jeglichen Änderungen kommen müsste und daher der statische gegenüber dem dynamischen aufwändiger wäre (deshalb hab ich ja den statischen gewählt, damit die sesselpupser wenigstens schön Arbeit haben. sie sagte sogar das ich dann wohl Ende des Jahres wieder kommen müsste weil sich da die DT ändert.
und jetzt bekomme ich doch nur so einen blöden Brief?!
Grüße
Zitieren
#15
Bist du jetzt enttäuscht, dass du nicht nochmal zurUnterschrift hin musst?

Sie macht dir scheinbar das Angebot, nicht neu titulieren zu lassen, sofern du mehr zahlst.

Das kannst du annehmen, oder auch nicht.
Zitieren
#16
ja, irgendwie schon! es ist dann wohl mehr als fraglich weshalb es einen dynamischen und einen statischen gibt, wenn sie sich im Grunde doch gar nicht unterscheiden!
Mir wurde damals geraten einen statischen Titel zu unterschreiben. worin liegt da nun der Vorteil zum Dynamischen!?
Grüße
Zitieren
#17
Zahlst du lieber Staffelmiete oder Festbetrag?
Zitieren
#18
Was bringt ihm das Angebot mehr zu zahlen ohne neuen Titel?

Man macht den Titel doch vorrangig um Prozesskosten bei einer höheren Forderung niedrig zu halten.

Ich würde den Titel bedienen und Ende. Wollen se mehr könnse klagen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#19
Hast du wirklich erwartet, dass sie dich mit weniger KU vom Haken lassen, wenn du einen statischen Titel durchsetzt.

Ein dynamischer Titel erhöht sich nun mal automatisch und ein statischer nicht.
Das heißt aber nicht, dass sich der Unterhalt dann nicht erhöht.
Aber wenn dir der statische Titel nun doch nicht gefällt, kannst du ja jetzt doch einen dynamischen erstellen.
Die JA-Trulla wird dich dann sicher herzen und liebkosen.
Zitieren
#20
(10-08-2015, 15:49)Antragsgegner schrieb: Ich würde den Titel bedienen und Ende. Wollen se mehr könnse klagen.

Eben!

Es sollte mich wundern, wenn sie klagen, denn der Aufwand ist auch für das JA erheblich.

Simon II
Zitieren
#21
lieber beppo,
verstehst du nicht was ich schreibe? es geht mir ums Prinzip! die sollen sich anstrengen wenn sie mehr wollen.
mehr nicht. du kannst mir ja scheinbar auch nicht den Unterschied zwischen beiden Titeln erklären.
ein statischer Titel ist doch ganz klar so beschrieben, dass er einen Festbetrag beinhaltet und jegliche Änderungen- also höher oder auch niedriger, einer Abänderung Bedarf und neu betitelt werden muss. also hat der statische eigentlich den Vorteil, dass im Falle einer Abänderung das JA sich bemühen muss und nicht nur ich (wenn ich zB. weniger verdienen würde).
Ist das JA hier nun im Unrecht oder nicht!? müssen die eine abänderungsklage herbeiführen wenn sie mehr wollen oder können die genauso scheinheilig einfach mehr von mir verlangen wie sie es gerade tun.
das möchte ich wissen!
wenn ich die restlichen Beiträge lese, verstehe ich das doch so das ich einfach weitererzahlen soll ohne es abzuändern oder nicht?
Grüße
Zitieren
#22
hier mal die Abschrift von dem Titel:


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
Zitieren
#23
Verlangen kann jeder viel.
Bedienen musst Du einen vorhandenen Titel.
Ein Titel kann nur durch dich oder einen Gerichtsentscheid abgeändert werden.
Entweder unterschreibst Du einen neuen/geänderten Titel oder das JA muss auf Änderung gegen dich klagen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#24
also kann ich denen einen schönen netten Brief verfassen, oder lieber gar nicht drauf antworten und einfach vorhandnen weiter zahlen? dieser JA Mitarbeiter dachte damals schon zu Beginn der Beistandschaft mich für blöd zu verkaufen und hatte allmögliche Dinge und utopische Beträge verlangen wollen bis ich Kontra gegeben habe.

theoretisch geht mich die DT nach diesem Titel zu urteilen doch gar nix an oder?
der statische Titel ist unabhängig von irgendwelchen Änderungen in der DT und muss wie du schon geschrieben hast, abgeändert werden...?!
denn ich muss zum 15. überweisen und werde dann nicht den neuen Betrag überweisen und werde der KM mal einen reinwürgen weil sie ja trotz
Kommunikation und pünktlicher Zahlung vor der Beistandschaft diese ganz stolz einberufen hat (obwohl sie nach einem Gespräch zu sagte ihn rückgängig zu machen, was natürlich nie geschah).

Grüße
Zitieren
#25
(10-08-2015, 17:53)Panum schrieb: verstehst du nicht was ich schreibe? es geht mir ums Prinzip! die sollen sich anstrengen wenn sie mehr wollen.
mehr nicht. du kannst mir ja scheinbar auch nicht den Unterschied zwischen beiden Titeln erklären.

Ich habe es dir sogar schon zweimal erklärt, du scheinst es aber nicht verstehen zu wollen.

Natürlich kannst du dem JA viel Arbeit machen, indem du die Erhöhung verweigerst und sie dadurch dazu veranlasst, gegen dich zu klagen.

Das macht denen schon eine gewisse Arbeit und einen Dienstgang zum Gericht müssen sie dafür auch machen. Und hinterher vermutlich müssen sie danach auch noch einen Antrag für die Erstattung der Kosten für den Dienstgang einreichen.

Das ist denen bestimmt lästig und kannst du deswegen gerne so machen.

Dass du dann auch zum Gericht musst und dort vermutlich verlierst und dann, neben der Erhöhung auch noch deinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlen musst, ist dagegen ja sicher kein Problem für dich.

Auch und dann bekommst du da übrigens auch noch einen unbefristeten, dynamischen Titel, so dass du dieses Spiel danach nicht nochmal spielen kannst.

Aber dass ist es dir ja sicher wert.

Und nochmal zum Verständnis:
Natürlich ist es besser, wenn man nur einen statischen Titel erwirkt. Man muss aber auch damit umgehen können, damit man ihn nicht verliert und seine Vorteile auch ausschöpfen kann. Aber das ist bei ganz vielen Sachen so.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG Einhorntrainer 24 13.969 18-06-2023, 07:26
Letzter Beitrag: stayFather87
  Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle Zoe 1 865 06-05-2023, 18:51
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle paule 1 1.390 28-12-2021, 00:18
Letzter Beitrag: p__
  Unterhaltstitel und Düsseldorfer Tabelle Lelja 1 3.505 17-07-2014, 04:34
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste