Hallo zusammen!
Die Tabelle wurde gestern ja erhöht.
Meine Frage: Muss die Mutter uns Auffordern die Erhöhung zu zahlen? Das hab Ich irgendwo gelesen. Kann die Mutter es dann rückwirkend einfordern, oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Aufforderung gestellt wurde.
Und was denkt ihr um wie viel sie auf 2016 nochmal steigt??
Titel droht keiner. Dann warten wir auf die Aufforderung. Rückwirkend kann ja dann die Erhöhung nicht geltend gemacht werden. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bin immer wieder Glücklich dieses Forum gefunden zu haben. Ihr seit echt spitze!!
Nach § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Unterhaltsberechtigte berechtigt, für die Vergangenheit von dem Zeitpunkt an Unterhalt zu fordern, zu welchem der Verpflichtete zur entsprechenden Auskunftserteilung aufgefordert worden ist. Nach der Auffassung des BGH steht der Wortlaut der Norm einer rückwirkenden Erhöhung der zwischenzeitlich erfolgten Bezifferung des Anspruchs nicht entgegen. Allerdings bedürfe die Norm einer einschränkenden Auslegung. Soweit der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch beziffert habe, ohne sich zugleich vorzubehalten, den Anspruch gegebenenfalls im Hinblick auf noch nicht erfolgte Auskünfte zu erhöhen, brauche der Unterhaltspflichtige nur noch mit einer Inanspruchnahme in der bezifferten Höhe zu rechnen.
Der BGH hat sich also gegen eine rückwirkende Erhöhung entschieden und begründet das insbesondere mit dem in § 1613 Abs. 1 BGB verankerten Schutz des Schuldners, vor einer nicht mehr kalkulierbar anwachsenden Unterhaltslast.
BGH: Kein rückwirkend erhöhter Unterhalt nach Bezifferung
BGB §§ 1577, 1578 III, 1578b I S. 1, 1585b II, 1606 III S. 1, 1613 I S. 1; FamFG § 120 I, ZPO § 717 III S. 1
morgen Gemeinde,
hätte da auch mal eine Frage.
und zwar musste ich ja gezwungener Maßen vor ca 2 Monaten den Titel der Beistandschaft unterschreiben. Ich habe es aber durchbekommen, einen statischen Titel zu erlangen. Jetzt schreibt mich die Woche das JA natürlich an das ich ab dem 1.08. die Erhöhung zahlen soll und sie mich automatisch in Verzug setzen sofern ich den alten Betrag bereits gezahlt habe. zusätzlich soll ich ab den 1.1.16 die nochmalige Erhöhung Zahlen.
wie ist das nun mit dem statischen Titel?! ich dachte die brauchen bei diesem jegliche Einverständnis von mir und können mich nicht einfach so zum Zahlen verdonnern wenn sich die Tabelle erhöht.
versuchen die mich wieder auszutricksen?!
Die JA Mitarbeiterin selbst sagte mir aber als ich den dynamischen Titel ablehnte, dass ich dann immer zur Unterschrift bei jeglichen Änderungen kommen müsste und daher der statische gegenüber dem dynamischen aufwändiger wäre (deshalb hab ich ja den statischen gewählt, damit die sesselpupser wenigstens schön Arbeit haben. sie sagte sogar das ich dann wohl Ende des Jahres wieder kommen müsste weil sich da die DT ändert.
und jetzt bekomme ich doch nur so einen blöden Brief?!
Grüße
ja, irgendwie schon! es ist dann wohl mehr als fraglich weshalb es einen dynamischen und einen statischen gibt, wenn sie sich im Grunde doch gar nicht unterscheiden!
Mir wurde damals geraten einen statischen Titel zu unterschreiben. worin liegt da nun der Vorteil zum Dynamischen!?
Grüße
Hast du wirklich erwartet, dass sie dich mit weniger KU vom Haken lassen, wenn du einen statischen Titel durchsetzt.
Ein dynamischer Titel erhöht sich nun mal automatisch und ein statischer nicht.
Das heißt aber nicht, dass sich der Unterhalt dann nicht erhöht.
Aber wenn dir der statische Titel nun doch nicht gefällt, kannst du ja jetzt doch einen dynamischen erstellen.
Die JA-Trulla wird dich dann sicher herzen und liebkosen.
lieber beppo,
verstehst du nicht was ich schreibe? es geht mir ums Prinzip! die sollen sich anstrengen wenn sie mehr wollen.
mehr nicht. du kannst mir ja scheinbar auch nicht den Unterschied zwischen beiden Titeln erklären.
ein statischer Titel ist doch ganz klar so beschrieben, dass er einen Festbetrag beinhaltet und jegliche Änderungen- also höher oder auch niedriger, einer Abänderung Bedarf und neu betitelt werden muss. also hat der statische eigentlich den Vorteil, dass im Falle einer Abänderung das JA sich bemühen muss und nicht nur ich (wenn ich zB. weniger verdienen würde).
Ist das JA hier nun im Unrecht oder nicht!? müssen die eine abänderungsklage herbeiführen wenn sie mehr wollen oder können die genauso scheinheilig einfach mehr von mir verlangen wie sie es gerade tun.
das möchte ich wissen!
wenn ich die restlichen Beiträge lese, verstehe ich das doch so das ich einfach weitererzahlen soll ohne es abzuändern oder nicht?
Grüße
Verlangen kann jeder viel.
Bedienen musst Du einen vorhandenen Titel.
Ein Titel kann nur durch dich oder einen Gerichtsentscheid abgeändert werden.
Entweder unterschreibst Du einen neuen/geänderten Titel oder das JA muss auf Änderung gegen dich klagen.
10-08-2015, 19:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-08-2015, 19:10 von Panum.)
also kann ich denen einen schönen netten Brief verfassen, oder lieber gar nicht drauf antworten und einfach vorhandnen weiter zahlen? dieser JA Mitarbeiter dachte damals schon zu Beginn der Beistandschaft mich für blöd zu verkaufen und hatte allmögliche Dinge und utopische Beträge verlangen wollen bis ich Kontra gegeben habe.
theoretisch geht mich die DT nach diesem Titel zu urteilen doch gar nix an oder?
der statische Titel ist unabhängig von irgendwelchen Änderungen in der DT und muss wie du schon geschrieben hast, abgeändert werden...?!
denn ich muss zum 15. überweisen und werde dann nicht den neuen Betrag überweisen und werde der KM mal einen reinwürgen weil sie ja trotz
Kommunikation und pünktlicher Zahlung vor der Beistandschaft diese ganz stolz einberufen hat (obwohl sie nach einem Gespräch zu sagte ihn rückgängig zu machen, was natürlich nie geschah).
(10-08-2015, 17:53)Panum schrieb: verstehst du nicht was ich schreibe? es geht mir ums Prinzip! die sollen sich anstrengen wenn sie mehr wollen.
mehr nicht. du kannst mir ja scheinbar auch nicht den Unterschied zwischen beiden Titeln erklären.
Ich habe es dir sogar schon zweimal erklärt, du scheinst es aber nicht verstehen zu wollen.
Natürlich kannst du dem JA viel Arbeit machen, indem du die Erhöhung verweigerst und sie dadurch dazu veranlasst, gegen dich zu klagen.
Das macht denen schon eine gewisse Arbeit und einen Dienstgang zum Gericht müssen sie dafür auch machen. Und hinterher vermutlich müssen sie danach auch noch einen Antrag für die Erstattung der Kosten für den Dienstgang einreichen.
Das ist denen bestimmt lästig und kannst du deswegen gerne so machen.
Dass du dann auch zum Gericht musst und dort vermutlich verlierst und dann, neben der Erhöhung auch noch deinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlen musst, ist dagegen ja sicher kein Problem für dich.
Auch und dann bekommst du da übrigens auch noch einen unbefristeten, dynamischen Titel, so dass du dieses Spiel danach nicht nochmal spielen kannst.
Aber dass ist es dir ja sicher wert.
Und nochmal zum Verständnis:
Natürlich ist es besser, wenn man nur einen statischen Titel erwirkt. Man muss aber auch damit umgehen können, damit man ihn nicht verliert und seine Vorteile auch ausschöpfen kann. Aber das ist bei ganz vielen Sachen so.