30-07-2015, 12:37
Ich als entsorgter Unterhaltszahler habe unterschiedliche Strategien, um mit dem Sklavendasein klarzukommen. Eine davon ist die Gewöhnung. Bei einer Erhöhung steigt das Adrenalin und die neue Zumutung wird verarbeitet. Langsam glätten sich die Wogen. Gelegentlich Ärgernisse mit Kindesmutter, Kind, Jugendamt, aber die Tabelle bleibt eine Weile die Gleiche. Jetzt also neue Tabelle! Neues Adrenalin.
Ich habe mir mal überlegt, wieviel ein Unterhaltssklave mit 2 Kindern ab 12 Jahren netto verdienen muss, um KEIN Mangelfall zu sein.
Stufe 1: 1500-2*348=804 Mangelfall - In der Stufe 1 ist ein Unterhaltssklave mit 2 Kindern 12-17 IMMER ein Mangelfall! Den Abzug von berufsbedingten Aufwendungen oder zusätzlicher Altersvorsorge habe ich mir in diesem Fall gespart.
Stufe 2: 1900 netto
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 95,
- 4 % zusätzliche Altersvorsorge 76
= 1729
1729-2*370=989 In der Stufe 2 ist zumindest ein berufstätiger Unterhaltszahler IMMER ein Mangefall, selbst bei Verzicht auf zusätzliche Altersvorsorge.
Stufe 3: 2049 netto
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 102,45,
- 4 % zusätzliche Altersvorsorge 81,96
= 1864,59
1864,59-2*392=1080,59 Hurra! Kein Mangelfall
Wenn wir jetzt mal weiterspinnen und uns überlegen, welcher Stundenlohn dafür notwendig ist...
2049 netto = ca. 3250 brutto in StKl 1 mit 2 halben Kinderfreibeträgen.
Bruttostundenlohn bei 40-h-Woche ca. 18,70 €! (Bei 38- oder 35-h-Woche ist der Stundenlohn noch höher.)
Das ist mehr als der doppelte Mindestlohn!
Auch ein Unterhaltssklave mit nur einem Kind 12-17 schafft es nur ganz knapp in die Stufe 1, um keinen Mangelfall zu bilden. Auch hier braucht es mind. ca. 2310 Monatsbrutto und damit mind. ca. 13,30 € Stundenlohn.
Selbst ein Baby 0-5 für 236 € monatlichen Zahlbetrag kann sich ein Mindestlöhner nicht leisten - auch nicht mit 48 h Wochenarbeitszeit!!!
Ich habe mir mal überlegt, wieviel ein Unterhaltssklave mit 2 Kindern ab 12 Jahren netto verdienen muss, um KEIN Mangelfall zu sein.
Stufe 1: 1500-2*348=804 Mangelfall - In der Stufe 1 ist ein Unterhaltssklave mit 2 Kindern 12-17 IMMER ein Mangelfall! Den Abzug von berufsbedingten Aufwendungen oder zusätzlicher Altersvorsorge habe ich mir in diesem Fall gespart.
Stufe 2: 1900 netto
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 95,
- 4 % zusätzliche Altersvorsorge 76
= 1729
1729-2*370=989 In der Stufe 2 ist zumindest ein berufstätiger Unterhaltszahler IMMER ein Mangefall, selbst bei Verzicht auf zusätzliche Altersvorsorge.
Stufe 3: 2049 netto
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen 102,45,
- 4 % zusätzliche Altersvorsorge 81,96
= 1864,59
1864,59-2*392=1080,59 Hurra! Kein Mangelfall
Wenn wir jetzt mal weiterspinnen und uns überlegen, welcher Stundenlohn dafür notwendig ist...
2049 netto = ca. 3250 brutto in StKl 1 mit 2 halben Kinderfreibeträgen.
Bruttostundenlohn bei 40-h-Woche ca. 18,70 €! (Bei 38- oder 35-h-Woche ist der Stundenlohn noch höher.)
Das ist mehr als der doppelte Mindestlohn!
Auch ein Unterhaltssklave mit nur einem Kind 12-17 schafft es nur ganz knapp in die Stufe 1, um keinen Mangelfall zu bilden. Auch hier braucht es mind. ca. 2310 Monatsbrutto und damit mind. ca. 13,30 € Stundenlohn.
Selbst ein Baby 0-5 für 236 € monatlichen Zahlbetrag kann sich ein Mindestlöhner nicht leisten - auch nicht mit 48 h Wochenarbeitszeit!!!