"Das Sozialgericht Berlin hat per einstweiliger Anordnung beschlossen, dass einem in einer Wohngemeinschaft (WG) lebendem Vater im Rahmen einer temporären Hartz IV Bedarfsgemeinschaft für die regelmäßigen Besuche seiner achtjährigen Tochter ein eigenes Zimmer sowie anteiliges Sozialgeld zustehen." Sozialgericht Berlin – Beschluss vom 23.06.2015 – Az.: S 127 AS 10024/15 ER
www.hartziv.org/news/20150815-beschluss-temporaere-hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-in-wohngemeinschaften-wg.html
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Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber. _CD