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Brackets für das Kind - Kostenverteilung Sonderbedarf
#1
Hallo zusammen.

Gestern habe ich den Heil- und Kostenplan für die Zahnbrackets meines Kindes erhalten und da hats mich fast vom Stuhl gehauen...
Der Sonderfall bei mir ist, das ich privatversichert bin und Kind nicht bei der pflichtvers. Mutter , sondern ebenfalls bei mir privatversichert ist (leider..).

Der Heil- und Kostenplan beläuft sich über 3 Jahre auf schlappe 7200 € - völlig irre ... Klar, der KFO hat eine Orgie aus dem 2,3 - 3,5 fachen Kassensatz in den Plan reingeschrieben  ...

Die Erstattung über die PKV dürfte nicht das Problem sein, da ich höchstmöglichen Zusatztarif bezahle ( beim Kind zahlt die PKV eh nur 20 % .. ). Problematisch dürfte die Beihilfe sein,
die 80 % zu zahlen hat - und da rechne ich mit einem erheblichen Eigenanteil  von mind. 1500 € ... Exe glaubt wohl, dass ich das allein bezahle, haha.

Aber wie ich mein bescheuertes Familiengericht kenne finden die wieder einen über die faq hinausgehenden Trick ( z.B. schöngerechnete Armut der Mutter ) ... Kennt jemand irgendwelche Präzedenzfälle/ - urteile zu diesem Thema ? Eigentlich widerstrebt es mir, wieder vor Gericht zu ziehen oder gezogen zu werden, ich bis es nämlich leid wie 7 Tage Erbsensuppe ..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
nixda....

lass den arzt normale brackets einsetzen, die nicht kosmetisch orientiert sind, dann
bittest du ihn, den normalen satz f. kassenpatienten anzusetzen bzw. diskutiere
mit ihm den faktor, woher der herkommt....

lass ihn so rechnen, was es einen kassenpatienten kosten würde, dann siehst du,
wo er verdient.

wenn er rumzickt, dann geht zu einem andren zahnklempter, schwärze die beträge aus
und bitte um ein angebot f. einen kassenpatienten. wenn er gute preise macht, dann
mach einen vertrag, erstmal nicht sagen, daß kind pv ist!

du mußt aber auch vertrauen haben, vor allem daß mama alle ölwechsel, spangenwechsel,
bogenwechsel etc mitmacht und die zahnreinigung 1a ist!

wenn die mama gv ist, kann sie genauso einen kleinen teil tragen! bei mir war es so, daß
die gv den teil zurückzahlt, den wir während der behandlung gezahlt haben - so als anreiz
durch zu halten!


bb
netlover
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#3
www.zahngebot.de
und Zahnarztpreisvergleich mal googlen.

Familienrechtlich wüsste ich eigentlich nicht, warum das an dir kleben bleiben soll. Aber da bin ich auf die Antworten der Fachleute gespannt. Ich habe von einem solchen Fall keine Ahnung ...

Aber hiervon: Die GKV zahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Darüber hinaus gibt es also Stufen. Das kann man auch googlen. "Zahnersatz GKV Kinder".
Nun bist Du aber privat versichert. Die Beihilfe wird natürlich nur ihre eigenen Höchstsätze zahlen. Die sind aber nicht niedriger als die der GKV. Eher etwas besser.
Die PKV zahlt i.d.R. bis 2,8 und bis 3,5 bei Begründung. Die Sätze kennen die Zahnärzte. Nur wenn es darüber hinaus geht, besteht Nachfragebedarf. Die angegebenen Steigerungssätze sind "normal".

Eigentlich müsste i.d.R. der 1,8 fache Satz reichen. Kompakttarife der PKV zahlen auch nicht mehr. Man könnte hier den Arzt freundlich fragen. Eigentlich...

Ansonsten ist beim Zahnersatz immer mit privatärztlichen Leistungen zu rechnen. Also auch bei GKV Versicherten. Die tragen das Meiste selbst. Die GKV zahlt nur feste Pauschalen und die sindsehr niedrig.

Du hast im Grunde noch Glück! 1.500 ist noch eher moderat. Würde Dir gerne was anderes sagen, aber ist leider so.

Manche PKV haben Vertragszahnärzte und geben dann noch ein Bonbon hinzu. Frag mal bei Deiner nach. Vermute, Du bist Beamter (Debeka? ;-) . Da weiß ich das nicht. Die DKV macht so was zum Beispiel. Bin nicht mehr ganz aktuell unterwegs, da ich ja aus der Branche ausgestiegen bin. Gott sei's gelobt...
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#4
http://m.welt.de/finanzen/verbraucher/ar...pange.html


Die Argumentation scheint wohl über die Frage der medizinischen Notwendigkeit zu laufen.

Bitte den Arzt um eine Begründung, warum er diese Behandlung empfiehlt.

Das kannst du dann von der Krankenkasse und deren medizinischen Dienst verproben lassen.

... zieht hier nochmal über die Finanzdienstleister her (bin selber KEINER)! Ich sag nur Kieferorthopäde!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Moin.

Na ja, der eigentliche Punkt ist der, dass ich im Grunde keinerlei Einflussmöglichkeiten hatte bzw. habe. Die liebe Mami hat sich einen KFO ihrer Wahl ausgesucht und ist ohne mein Wissen mit Kind zur Untersuchung dorthin gefahren; der hat ihr dann das ( natürlich beste und teuerste) Angebot gemacht und sie muss jetzt a) versuchen mich davon zu überzeugen, den Eigenanteil zu bezahlen und b) versuchen, ihren Anteil daran so gering wie möglich zu halten.

Wenn ich jetzt lese, wie hoch der Eigenanteil verm. sein wird, wird wahrscheinlich alles wieder auf einen Prozess hinauslaufen oder ich bin mal wieder der Böse nach dem Motto : Möchtest  Du nicht, dass Dein einziges Kind die bestmögliche zahnärztliche Versorgung erhält ? ... oder noch besser zum Kind: Schau Schatz, ich möchte das Du schöne Zähne bekommst, aber der Papi will das nicht bezahlen ...ich glaube der hat Dich gar nicht mehr lieb ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#6
Sonderbedarf ist nur dann gegeben, wenn medizinisch notwendig. Ansonsten ist es normaler Konsum, den du mit laufenden Unterhalt abgegolten hast.

Du musst auf der medizinischen Notwendigkeit herum reiten!
remember
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and
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(Donovan)
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#7
Es gibt auch noch die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit Deinem Nachwuchs zu wechseln. Musst nur unter 55 Jahre alt sein und unter der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Lässt sich als Angestellter prima durch Reduzierung der Arbeitszeit hinbekommen. Frag mal Deine Exe wie ihr das schmecken würde......
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#8
(31-08-2015, 17:34)Zahlmeister schrieb: Es gibt auch noch die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit Deinem Nachwuchs zu wechseln. Musst nur unter 55 Jahre alt sein und unter der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Lässt sich als Angestellter prima durch Reduzierung der Arbeitszeit hinbekommen. Frag mal Deine Exe wie ihr das schmecken würde......

Super Tipp. Ausser das man sich damit Ärger einhandeln kann ist es immer sinnvoll wegen einer einmaligen Zahlung von ein paar hundert Euro seinen Lebensstandard auf Jahre zu reduzieren. Dann kann man sich gut in seinem Sessel zurücklehnen und sich denken "der habe ich es aber gezeigt"
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#9
Der TO schrieb oben, dass er Beihilfe bekommt. Da wäre eine GKV eine schlechte Lösung. Denn dann zahlt er den Beitrag voll, d.h. den prozenualen Satz in Bezug auf sein Einkommen. Die Beihilfe kennt keine GKV bzw. die GKV keine Beihilfe. Es ist also nicht möglich, Beihilfer zu bekommen und mit der GKV aufzufüllen. Das geht nur mit der PKV.

Einen Prozeß anzufangen könnte ebenso teuer werden und tatsächlich fällt das Ganze auf das Kind zurück und der TO wird da sicher nicht gut bei weg kommen.

Ich habe mich selbstverständlich auch seinerzeit über solche Aktionen geärgert. Aber letztlich, wäre ich froh gewesen, an solchen Dingen teilhaben zu dürfen. Natürlich kommt es dann zum Streit, wenn man solche Kosten schlicht nicht tragen kann. Kann man sie aber tragen und weiß, dass diese sog. Mütter immer und zu jederzeit ihre Spiele versuchen zu spielen, sollte man abwägen.

Lieber hätte ich für meine Kinder eine Zahnspange bezahlt, als der Mutter Geld in den Rachen zu schmeißen. Denn Gesundheit und auch zahnärztliche Dinge sind wichtig und dürfen ruhig mal Geld kosten.

Letztendlich kann der TO dann hergehen und sagen: "Siehst mein Kind. Da haben wir Dir jetzt eine tolle Behandlung verschafft. Ich weiß, die Brackets sind ätzend, aber dafür hast Du bald ein HollywooD-Grinsen. Ich habe das Geld gerne für Dich ausgegeben ;-) "

Das wird dann die Mama bestimmt freuen ;-)
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#10
(31-08-2015, 09:24)raid schrieb: Ein Kind, das nicht mal bei dir schlafen will, braucht keine Brackets in der Goschn für ein Vermögen.

Ja - da sprichst Du ein wahres Wort... Hoffentlich siehst Du das genauso, wenn Du mal selbst in die gleiche oder eine ähnliche Situation kommst.
Du schreibst ja selbst in nahezu jedem Beitrag,wie abgöttisch Du Dein Kind liebst - ist ja auch o.k. so .. tun  ja die Meisten hier ..

Hab jetzt den Heil- und Kostenplan bei Beihilfe / PKV eingereicht und warte auf Antwort und dann muss bezüglich des zu zahlenden Eigenanteils gerechnet werden.. GKV ist deutlich keine Alternative; es scheint mal wieder so wie immer zu sein ... Mami handelt und wird von allen Seiten gepudert . Zumindest weiß ich aber was Mami verdient ..; aufgrund der Offenlegung der Gehälter im ö.D. ist das ja auch für jeden ersichtlich .

Bei den Gehältern liegen wir im Verhältnis ca. 3/7 zu 4/7 zu meinen Gunsten. Wenn ich den von mir zu zahlenden UH mit einrechne, liegen wir bei fifty / fifty. Ich werde es zumindest versuchen, so zu verhandeln ..

Gruß
ArJa
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#11
Ihr liegt Euch doch wegen dieser Zuzahlungen immer wieder 'mal in den Haaren. Da war doch irgendwas mit den Kuranwendungen für das Kind, als Ihr Euch auch nicht einigen konntet.

Mir wäre das zu lästig. Setzt Euch doch einmal zusammen und arbeitet eine Regelung aus, wie Ihr das generell mit den Zuzahlungen handhaben wollt. Dann braucht Ihr nicht jedesmal erneut dieses Gedöns zu veranstalten und schont Euer beider Nerven.
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#12
(01-09-2015, 18:22)Theo schrieb: Mir wäre das zu lästig. Setzt Euch doch einmal zusammen und arbeitet eine Regelung aus, wie Ihr das generell mit den Zuzahlungen handhaben wollt.

Über den Haftungsanteil für jeglichen Sonder/Mehrbedarf wird sicher nicht gestritten, da liegen die Zahlen auf den Tisch und danach richtet man sich, da muss man sich nicht zusammensetzen.
Über die Frage, welche nicht medizinisch notwendige Behandlung (wirklich Notwendige zahlt die Versicherung) begonnen wird kann man sich erst zusammensetzen, wenn etwas konkret ansteht. Eine Vorab-Entscheidung wäre ein Ding der Unmöglichkeit.

In der Realität bleibt dem Vater nur die Möglichkeit, zu allem Ja zu sagen, wenn die Elternebene nicht wirklich gut ist. Weigert er sich, wird ihm die Mutter erst mit der üblichen Methode eins überbraten: "Sohn, Dein Vater will nicht, dass du schöne Zähne hast" und wenn er dann nicht pariert, wird er vor Gericht die gemeinsame Gesundheitsfürsorge schneller los als er gucken kann. Es bringt also auch nichts, Kosten abzulehnen weil sie mehr auf kosmetischen wie medizinischen Behandlungen beruhen. Die Position des Vaters ist sehr schwach
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#13
(01-09-2015, 20:11)p__ schrieb:
(01-09-2015, 18:22)Theo schrieb: Mir wäre das zu lästig. Setzt Euch doch einmal zusammen und arbeitet eine Regelung aus, wie Ihr das generell mit den Zuzahlungen handhaben wollt.

Über den Haftungsanteil für jeglichen Sonder/Mehrbedarf wird sicher nicht gestritten, da liegen die Zahlen auf den Tisch und danach richtet man sich, da muss man sich nicht zusammensetzen.

Scheint aber nicht so:

(01-09-2015, 14:52)ArJa schrieb: Bei den Gehältern liegen wir im Verhältnis ca. 3/7 zu 4/7 zu meinen Gunsten. Wenn ich den von mir zu zahlenden UH mit einrechne, liegen wir bei fifty / fifty. Ich werde es zumindest versuchen, so zu verhandeln ..
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#14
Lässt sich mit den üblichen Einkommensnachweisen leicht aufteilen. Der voraussichtliche Bereich zwischen 50 und 57% ist ohnehin eng, da ist wenig Raum für Streitwerte.

Beiträge des nicht betreuenden Vaters für eine private Krankenversicherung des Kindes sind übrigens vom Nettoeinkommen abzuziehen, wenn Mehr/Sonderbedarf geltend gemacht wird. Und auch der sowieso bereits gezahlte Barunterhalt muss erst abgezogen werden (gemäss Wendl/Dose "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis").
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#15
(31-08-2015, 18:02)Micha aus Bayern schrieb:
(31-08-2015, 17:34)Zahlmeister schrieb: Es gibt auch noch die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit Deinem Nachwuchs zu wechseln. Musst nur unter 55 Jahre alt sein und unter der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Lässt sich als Angestellter prima durch Reduzierung der Arbeitszeit hinbekommen. Frag mal Deine Exe wie ihr das schmecken würde......

Super Tipp. Ausser das man sich damit Ärger einhandeln kann ist es immer sinnvoll wegen einer einmaligen Zahlung von ein paar hundert Euro seinen Lebensstandard auf Jahre zu reduzieren. Dann kann man sich gut in seinem Sessel zurücklehnen und sich denken "der habe ich es aber gezeigt"

Ärger gibt es da keinen. Der einzige Ärger welcher mir entstand ist der daß ich jetzt nur noch 20 Wochenstunden arbeite und viel Freizeit habe. Denk mal drüber nach
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#16
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Und damit kannst du den Mindestunterhalt bezahlen? Alle Achtung. Im übrigen kann ich es mir noch leisten mit meiner neuen Familie in den Urlaub zu fahren, auch ohne Schwarzarbeit
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#17
Habe bis vor kurzem (bzw. immer noch) ungefähr das Doppelte des Mindestunterhalts bezahlt. Allerdings nur noch für ein Kind und nix für die Mama.
Es kommt immer auf den Einzelfall an ob es sich jemand leisten kann weniger zu arbeiten. Sicherlich geht das nicht in allen Fällen aber man(n) sollte diese Möglichkeit immer im Auge haben. Grade wenn man wie ich stramm auf die 60 zugeht ist Freizeit mehr wert als alles andere Big Grin .

viele Grüße vom Zahlmeister
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