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Brackets für das Kind - Kostenverteilung Sonderbedarf
#14
Lässt sich mit den üblichen Einkommensnachweisen leicht aufteilen. Der voraussichtliche Bereich zwischen 50 und 57% ist ohnehin eng, da ist wenig Raum für Streitwerte.

Beiträge des nicht betreuenden Vaters für eine private Krankenversicherung des Kindes sind übrigens vom Nettoeinkommen abzuziehen, wenn Mehr/Sonderbedarf geltend gemacht wird. Und auch der sowieso bereits gezahlte Barunterhalt muss erst abgezogen werden (gemäss Wendl/Dose "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis").
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RE: Brackets für das Kind - Kostenverteilung Sonderbedarf - von p__ - 01-09-2015, 21:51

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