Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#51
Zugbegleiterim im Fernverkehr mit Übernachtungen im Ausland. Ich habe regelmäßige Arbeitszeiten mit Homeoffice und meine Freundin ebenfalls. Meine Ex arbeitet quasi im unregelmäßigem Wechseldienst mit 60 Prozent Arbeitszeit was pro Woche ca 3-4 Tage je nach Schichtdauer bedeutet.

Sie hat wohl mal ihrem Arbeitgeber gesprochen und der sagte eine wochenweise arbeitszeitregelung passend zur wochenweise Betreuung wäre nicht möglich.

Sorry für die Tippfehler aber ich schreibe mit dem Handy.
Zitieren
#52
Dann könntest Du versuchen das Kind zu Dir zu bekommen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#53
Wäre das eine realistische Chance?
Zitieren
#54
Ja wenn Du belegen kannst das sie kein Kontinuität dem Kind bieten kann. Denn das ist das wichtigste. Das Kind muss wissen wo es hingehört.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Zitieren
#55
Nee das kann sie nicht, zur Zeit hat sie mal wieder einen Partner aber der lebt im Baden Württemberg und wir im Rheinland so das sie pendelt mit Kind, dann kommt noch ihre kranke Mutter im Osten dazu so das mein Sohn kaum noch ne ganze Woche im Kindergarten ist, nur auf Reisen.
Zitieren
#56
In my humble opinion: Die sieht's auf deine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" ab. Falls sie eine klassische Umgangserschwererin ist, hängt sie ihren Beruf lieber an den Nagel oder lässt sich kündigen. Ihr Vorgehen riecht für mich auch nach Beratung.

Ich würde noch mal die "Absurdistan" Variante in Betracht ziehen: Freundin zieht offiziell aus und:
Zitat:Du gehst zum Jobcenter und sagst, dass du weniger als das sozialrechtliche Existenzminimum zur Verfügung hast. Du bist durch Umgangskosten, Kinderzimmer, Unterhalt bedürftig. Unterhalt musst du zahlen und wird als nicht als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet. Umgang musst du auch sicher stellen.

Und dann sagst du, aber beim Umgang kommst du ihr gerne mehr entgegen...

"Netlover" hat stets auch ein paar unorthodoxe Methoden...

Toi toi toi.
Zitieren
#57
Der TO will die Einrichtung eines WM für sein Kind.

Das wird er vor dem Hintergrund des Textes seines Beitrages #47 und seinen überhaupt bisherigen Darlegungen definitiv nicht erreichen. 

Im Übrigen habe ich nochmals auf das Alter des Kindes hingewiesen, weil der TO eben wegen des Alters seines Kindes und seiner schon jetzt üppigen Betreuung und darüber hinaus auch noch wegen des elterlichen aufeinander angewiesen seins (Arbeitszeit der KM!!!) keine so schlechte Chancen hat, das beabsichtigte WM direkt zu erreichen.

Wobei ich davon ausgehe, dass er das WM für sein Kind will, weil es ihm ein Bedürfnis ist, sein Kind so oft wie möglich zu betreuen. Trotz Volltimejob. Weil er es als Mann und Vater schafft, Beruf und Familie unter einen Hut bringen. Was ja nachlesbar beim TO bereits der Fall zu sein scheint. Weshalb es ruhig mehr solcher TO geben darf. Deren Vereinbarung von Beruf und Familie bekannt wird. Wir wollen ja statt UH zahlen lieber betreuen. Auf Augenhöhe mit der KM.

Allerdings. Mit einer wie vom TO mitgeteilten "Falschberatung" durch wahrscheinlich die "Reinigungskraft" beim JA und seiner sodann erfolgten "eigenmächtigen" Kürzung der KU Summe aus einem vorliegend  "vollstreckbaren" Unterhaltstitel hat er sich selbst ein NICHT zu unterschätzendes Bein in Richtung WM gestellt. Leider!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#58
Wenn meine Freundin aber auszieht würde man doch sicherlich behaupten ich hätte eine zu teure Wohnung, dann müsste ich umziehen was für meinen Sohn auch wieder Veränderung bedeutet.
Zitieren
#59
bis 400 Euro kalt geht ca. Teurer geht auch, dann musst du das aber von deinen Freibeträgen finanzieren.
Bei mir zahlen sie gerade 840 Euro warm für mich und meine 4-jährige Tochter.

Hatte bis vor kurzem Untervermietet. Wollte umziehen und mit meiner Tochter alleine wohnen. Wurde abgelehnt. Nun, ist die Wohnung weg und meine Mitbewohner ausgezogen. Bisher haben die mich noch nicht aufgefordert was günstigeres zu suchen.

Streite dich lieber mit Jobcenter und Sozialgericht als mit Jugendamt, Mutti und Familiengerichten
Zitieren
#60
ich muss mich ja erst mit Familiengericht, Mutter und JA rumstreiten damit mein Sohn überhaupt offiziell bei mir leben dürfte. Ich will meinem Sohn ja auch nicht die Mutter nehmen. Ich brauche einfach nur was geregeltes und festgeschriebenes da ja mit der KM keine Einigung zustande kommt.
Zitieren
#61
ne, wieso? zahl doch einfach den Unterhalt, lass den Umgang so wie er ist und biete deiner Tochter so lange wie möglich eine gemeinsame Betreuung getrennter Eltern. Ob nu 1 Tag mehr oder weniger im Monat ist dem Kind egal. Hauptsache ihr könnt den Umgang flexibel an den Bedürfnissen des Kindes ausrichten. Das könnt ihr wenn du zum JC gehst.

Könnte zwar auch mit ein paar Hindernissen verbunden sein. Is aber meiner Meinung nach ein guter Weg. Erst Recht wenn die KM keine Leistungen vom JC bekommt.
Zitieren
#62
@StePe...

Beziehst Du oder bezieht deine Freundin Leistungen vom Jobcenter?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#63
nein wir beziehen beide nichts.
Zitieren
#64
Jede Strategie hat ihre Risiken. Dir muss klar sein, dass ein echtes Wechselmodell oder ein Wechsel des Kindes ganz zu dir vor Gericht schlecht durchsetzbar ist.

Das Risiko von ganz anderen Verläufen ist grösser. Beginnst du mit Gerichtsklagen und führst die von der Mutter verursachte Unstetigkeit des Kinderlebens als Argument an, könnte die Mutter einfach das Kind einpacken, zu ihrem Frend ziehen, den Job aufgeben und dich zum Wochenend-Umgangsvater machen, der XXX Kilometer fahren muss um das Kind zu sehen. Sie kann das de facto. Packst du das Kind ein, bekommst du schweren Ärger, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht hilft dir als Vater in der Praxis nicht viel.

Inwieweit es bei der Bahn möglich ist, sich auf eine Stelle mit weniger Reisetätigkeit versetzen zu lassen, weiss ich nicht. Das musst du im Gespräch mit der Mutter klären. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt der Mutter nur kompletter Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder das Kind beim Vater wohnen lassen, was sie ganz sicher nicht freiwillig zulassen wird.

"Alles lassen wie es ist" geht für dich nur, wenn du zusätzliche Geldeinnahmen hast. Aufstocker, Mehrverdienst löst aber nur das Geldproblem, alles andere nicht. Den viel gewichtigeren Grund dagegen sehe ich aber nicht im Geld, sondern im Kind. Das wird völlig unstrukturiert an vier weit entfernten Orten herumgeschoben und kann sicher nirgends soziale Beziehungen aufbauen. Die Situation hat auch ein eindeutiges Verfallsdatum, muss also sowieso früher oder später geändert werden. Mit Schulbeginn ist Ende des Lebens in Bahnabteilen.

Eine begrenzte Zeit würde ich deshalb schon noch versuchen, mit der Mutter zusammen mehr auf die Bedürfnisse des Kindes hinzuarbeiten und ihr klarzumachen, dass es so oder so nicht so weitergehen kann. Vielleicht lässt sie das alles einfach nur laufen, weils ja läuft. Vielleicht denkt sie mehr darüber nach, wenn du sagst, dass du das Kind nur noch alle 14 Tage am Wochenende nehmen kannst, weil dir jetzt das Geld ausgegangen ist. Risiko ist natürlich, dass sie eine andere Betreuung aus dem Hut zaubert oder dann erst recht zum Freund weit weg zieht. Mit was genau du argumentieren kannst, musst du dir vorab überlegen, du kennst sie und weisst am Besten, wie ihre typischen Reaktionen sind.
Zitieren
#65
Und Besprechungen, die "auf wichtige Bedürfnisse des Buben hinarbeiten", möglichst mitschneiden. Die zeigen oft ihr Umgangserschwerung-Ungetüm unverblümt.
Zitieren
#66
Ich hab ja Hoffnung das eine Mediation durch den Anwalt etwas bewirken könnte. Das will mir der RA aber alles erst erklären.
Zitieren
#67
Moin,

in Ergänzung:
(22-09-2015, 09:18)p__ schrieb: Jede Strategie hat ihre Risiken. Dir muss klar sein, dass ein echtes Wechselmodell oder ein Wechsel des Kindes ganz zu dir vor Gericht schlecht durchsetzbar ist.
Ein Richter stünde in Bezug auf die Frage "Kind zum Vater" bzw. "Echtes fixiertes Wechselmodell" vor der Entscheidung, ob es für das Kind besser ist, der bisherigen Hauptbezugsperson die (mit der berufsbedingten Unflexibilität begründete) umgangsrechtliche Entscheidungshoheit zu entziehen, oder den Status Quo aufrecht zu erhalten.

Anders ausgedrückt ...
(21-09-2015, 21:21)StePe schrieb: [...] zur Zeit hat sie mal wieder einen Partner aber der lebt im Baden Württemberg und wir im Rheinland so das sie pendelt mit Kind, dann kommt noch ihre kranke Mutter im Osten dazu so das mein Sohn kaum noch ne ganze Woche im Kindergarten ist, nur auf Reisen.
... ist es besser, ein "Kind mit der Mutter auf Reisen" zu haben oder dem Kind die Hauptbezugsperson (und auch wenn Ihr seit zwei Jahren ein WM lebt, wird KM mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als eben solche gesehen) noch mehr zu nehmen ?

Das (zumindest "Beinahe-")Wechselmodell steht aktuell nicht auf der Kippe, weil Ex Deine Bindung zum Kind verhindern möchte (KM handelt nicht wie eine "Umgangserschwererin" oder gar "-boykotteuse"), sondern weil es die Finanzsituation schwierig macht.

Die Frage, die Du Dir im Wesentlichen stellen mußt, ist:
Was kann ich realistisch erreichen und was kann der Preis dafür sein ?

Das Angebot der KM, Dir beim Unterhalt um 50 EUR entgegen zu kommen, mag zunächst lächerlich erscheinen ... andererseits ist es aber ein Angebot (und nicht: "keinerlei Gesprächsbereitschaft").

Wieviel Unterhalt zahlst Du denn gemäß Titel, wie hoch ist Dein Einkommen, wie hoch das Deiner Ex ?
Auch beim "echten Wechselmodell" entfällt eine Unterhaltszahlung nicht zwangsläufig.
Ob ein Auszug Deiner Partnerin und Aufstockung tatsächlich eine Option ist, hängt in erster Linie von Deinem EK ab.
Dann kann man auch durchrechnen, ob die Mehrkosten zweier Wohnungen (und Aufstockung) tatsächlich günstiger sind als die Finanzierung des KU (auch) durch Deine Partnerin.

Meine persönliche Meinung:
Versuche Euer aktuelles Betreuungsmodell aufrecht zu erhalten (nichts stabilisiert ein WM besser als daß man es möglichst lange lebt).
Sei Eurem Sohn der stabile Anker, den er braucht.
Bei Schulbeginn werden die Karten unter Umständen neu gemischt.

Gruß
United
Zitieren
#68
Ich bin gerade platt von so vielen Infos. Ich denke vom JC werden wir nichts bekommen, wir haben beide gute Einkommen jedoch habe ich noch so einiges an Altlasten aus der Beziehung mit meiner EX (musste Kredit aufnehmen um auszuziehen), Aufofinazierung usw. Ich zahle 275 Euro unterhalt. Pro Woche versorge ich meinen Sohn mehrere Tage, ich habe eigene Sachen, eigenes Zimmer und was ein Kind halt alles so braucht,diesbezüglich bin ich unabhängig von der Mutter aber das kann ich halt nur leisten weil meine Freundin alles mitfinanziert, ich habe durch sie schon weniger Mietkosten aber dafür hat mein Sohn sein eigenes Reich. Wir haben ein stabiles Umfeld an Freunden auch mit Kindern was wichtig Freundschaften für meinen Sohn sind. Wir kümmern uns z.b. darum das er einen Schwimmkurs besuchen kann weil es für uns wichtig erscheint, wenn er sagt er möchte irgendwann in einen Fussballverein dann ermöglichen wir ihm auch das. Ihm soll es an nichts fehlen was solche dinge angeht, wie in einer normalen Familie eben auch. Nur kann es nicht sein das meine Ex den ganzen Unterhalt einstreicht, unseren Sohn meistens nur nach der KiTa betreuen muss weil spätestens am Wochenende geht sie Arbeiten. Ich kann das so nicht mehr leisten (finanziell). Die Zukunft wird auch wahrscheinlich ein weiteres Kind mit meiner Freundin bringen. Ich merke auch jetzt schon das mein Sohn durch dieses tageweise (mal eine Nacht dann 3 Tage Vater, dann eine Nacht wieder Mutter usw.) meinem Sohn nicht gut tut. Und um schon mal auf die Schulzeit hinzuwirken habe ich meiner Ex schon mehrfach versucht klar zu machen das es so nicht funktioniert.
Zum Thema Tagesdienst: sie kann sich nicht versetzen lassen, es läuft alles über Ausschreibungen und Bewerbung.
Meine Ex und ich liegen Einkommenstechnisch ca. 500 euro auseinander, da ist das Kindergeld und der Unterhalt an sie nicht berechnet.
Sie lebt auf 90qm für ca. 900 Euro, ich denke das sagt schon vieles aus. Ihre Aussage war, wenn ich weniger zahle müsste sie umziehen.
Zitieren
#69
Das heisst, sie hat mehr wie du, mit Kindergeld und Unterhalt.
Zitieren
#70
mindestens, ja kann man so sagen. Das ist wahrscheinlich der Grund warum sie das WM nicht eingehen will.
Zitieren
#71
Genau... Kennst du Leutnant Dino schon?
Zitieren
#72
Nein den kenne ich nicht!!!
Zitieren
#73
http://www.das-maennermagazin.com/

Ihm zufolge geht's im Grunde nur ums Geld...
Aber Vorwarnung: du siehst deinen Sohn! Da gelten andere Vorgehensweisen.

Ich würde mich immer für mehr Zeit mit meinen Kindern entscheiden...
Zitieren
#74
Einen Zahlbetrag von 275 EUR kann ich in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle nicht finden, gehe dennoch davon aus, daß Du mit um die 2.000 EUR bereinigtem Netto in die Einkommensstufe 4 geschoben wurdest (wegen eines UH-Berechtigtem von 3 auf 4 hochgestuft).

Randthema: Wer zahlt denn den Kindergarten ?

Ob Deine aktuelle finanzielle Situation mehr den Unterhalts- oder den Schuldenlasten zuzuordnen ist, sei mal dahingestellt ... ebenso, ob Du korrekt eingestuft wurdest (da Du den Titel unterzeichnet hast, ist es, wie es ist).
... ein weiterer Kinderwunsch steht aber irgendwie schon konträr zum "Ich-will-für-meinen-Sohn-das-Beste"-Wunsch, kann es mir aber nicht leisten.

KM nutzt Dich offensichtlich als kostenlose Kinderbetreuung aus.
Richtig und gerecht ist das zwar nicht, dennoch scheint Dein hoher Betreuungsanteil für Euren Junior aktuell die beste Konstellation.

... und ob man diese Konstellation mit einem Kampf um Geld auf´s Spiel setzen sollte ... ich weiß nicht recht.

Meine Meinung: Sehe die angebotenen 50 EUR als Verhandlungsbasis und versuche noch etwas rauszuschlagen ... aber lasse Anwälte und Gericht außen vor, Frieden stiften die in aller Regel nicht und deren Kindeswohlauslegung ist mitunter auch etwas seltsam ...

Gruß
United
Zitieren
#75
Wieso passt der weitere Kinderwunsch nicht zu meinem Sohn? Ist ja nicht heute und nicht morgen, irgendwann halt.
Du sagst Verhandlungsmasse, ich hatte den Unterhalt um 120 Euro gekürzt und das Resultat war der gerichtliche Antrag. Also siehst du ja das kein Verhandlungsspielraum ihrerseits ist. Wenn es heute zu Tage danach geht ob man sich ein Kind leisten kann oder nicht dann würde es nie gehen.

Meine Ex zahlt die Kita, sie ist als Alleinerziehende eingestuft. Wenn ich meinen Sohn hätte müsste ich aufgrund vom Vollverdienst auch den voll zahlen. Würde ich auch tun. Ich kann nicht nachvollziehen das man als Vater zur Kasse gebeten wird obwohl man sich Naturgesetzestreu um sein eigen Fleisch und Blut kümmert und sorgt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" HeinrichH 6 4.316 12-07-2018, 12:26
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste