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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#1
Sehr geehrte Leidensgenossen,

nach fast 3 Jahren und durch die Anhebung des KU zum 01.08.15 fordert das JA nun eine erneute Auskunft über mein Einkommen.

Im ersten Schreiben wurde der obligatorische "Ermittlungsbogen" beigefügt, den ich aber nicht ausgefüllt habe.
Mein Einkommen habe ich anhand der letzten 12 Gehaltsabrechnungen dem JA nachgewiesen.

Nun kommt heute ein zweites Schreiben, mit folgendem, wörtlichen Inhalt:

Leider haben Sie uns keine prüffähigen Unterlagen zur Verfügung gestellt zwecks Neuberechnung Ihrer Unterhaltspflicht.
Wir fordern Sie daher nochmals auf, Ihrer Auskunftspflicht durch Vorlage prüffähiger Unterlagen unfassend nachzukommen.
Hierzu gehört auch der ausgefüllte Ermittlungsbogen u.a. zur Darlegung Ihrer persönlichen Verhältnisse.

Da ich immer Mindestunterhalt nach DDT bezahlt habe und das auch in Zukunft vorhabe, 
verstehe ich nicht weshalb sich die JA Tante so an dem Ermittlungsbogen aufgeilt. 
Meine persönlichen Verhältnisse gehen sie doch gar nichts an.
Und meine Lohnabrechnungen sind doch wohl prüffähig genug.

In meinem ersten Schreiben habe ich ihr auch mitgeteilt über kein weiteres Einkommen zu verfügen,
nur mein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Weiter habe ich Ihr geschrieben, dass es keine Veränderungen gegenüber früheren Auskünfte ans JA gibt.

Hat jemand eine Idee was ich der Tante vom Amt süffisantes schreiben kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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#2
Ich hatte vor kurzem das gleiche Problem. Habe dem JA folgendes geschrieben:

„ Sehr geehrte Frau XY,

der von Ihnen bereits mehrfach übersandte Fragebogen enthält u.a. Fragen über Sachverhalte, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung gem. § 1605 BGB nicht erforderlich sind. Ich verzichte auf die Abgabe dieses Fragebogens, da ich

1. eine Kennzeichnung der im Fragebogen geforderten Angaben, die freiwillig und damit nicht notwendig wären, nicht erkennen kann,
2. mit den heute übersandten Dokumenten alle erforderlichen Angaben nunmehr vollständig vorgelegt habe, und
3. die Anrechnung weiterer, mir regelmäßig entstehender Kosten (z.B. Fahrtkosten beim 14-tägigen Umgang mit meinem Sohn), bis zur Verbesserung meiner Einkommensverhältnisse vorläufig nicht geltend mache.

Bei evtl. Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit unter meiner Mobilnummer.“

Danach konnte die Dame plötzlich mit meinen Angaben rechnen und den Unterhalt korrekt ermitteln.
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#3
"Hallo!
Mag sein, dass Sie sich im Bauamt die Mühe machen mussten, "prüffähige Unterlagen" einzufordern.
Ich erlaube mir, Sie darauf hin zu weisen, dass im Zusammenhang des Jugendamtes "Nachweise" der Angaben zu den Einkünften verlangt werden können. Da mir das bekannt ist, habe ich mit erlaubt, sie Ihnen zuzusenden.
Mit angemessenen Grüssen
masku"
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
"Ihre unsachlichen Unterstellungen weise ich zurück. Einkommensnachweise liegen Ihnen vor.
Bitte teilen Sie mir freundlichst mit, welche Prüffähigkeitsmängel die Gehaltsabrechungen meines Arbeitgebers aufweisen sollen. Im übrigen sehe ich der Übersendung einer prüffähigen Gesetzesgrundlage für die von Ihnen behauptete angebliche Ermittlungsbogenausfüllverpflichtung bis zum XX entgegen. "
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Das ist gut!
Sie soll wissen mit wem sie zu tun hat.

Im ersten Schritt habe ich mir richtig Arbeit gemacht und die 12 Lohnabrechnungen
mit der Schere bearbeitet.
Sämtliche Angaben über Krankenkasse, Steuernummer, aufgelaufene Beträge etc. habe ich
schön unsauber ausgeschnitten.

Sie verlangte ja schließlich Auskunft über mein Brutto-/Nettogehalt und ich dachte
ich muss alles andere ausschneiden.
Schwärzen war mir da zu unsicher  Angel


Am Ende blieb ein Fetzen Papier wo man aufpassen musste das er nicht einreißt

Zu guter Letzt hab ich mir einen Reisekatalog besorgt und diese Papierfetzen auf
Katalogseiten mit Sommerurlaub geklebt  Rolleyes

Sah echt gut aus, zumal ich abschließend diese zusammen geknüllt  
in einen Umschlag gesteckt habe.

Die Schnepfe muss richtig Spaß gehabt haben mit meinen Lohnabrechnungen .

HAHAHAHAHA :-)
LG
masku
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#6
Also ich hab es auch ganz gelassen Auskunft zu erteilen. Sie haben sich dann von meinem Arbeitgeber etwas geholt mehr bekommen sie nicht. Irgendwie scheinen die sich jetzt auch damit abgefunden zu haben. Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#7
Wobei ich sagen muss, dass der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Auskunft geben darf!
Laut Gesetz muss das JA beweisen, dass Du unterhaltspflichtig bist...
...und vor allem, ob Du der Vater bist!

Es verstößt gegen den Datenschutz wenn dein Arbeitgeber einfach ohne weiteres Auskunft erteilt.
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#8
So wie ich mich mit dem Gericht ums Kind prügle besteht da kein Zweifel Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#9
Das mag sein.
Trotzdem würde ich dem JA die Aufgabe geben, mir zu beweisen das ich der Vater bin.

Zweifeln bestehen natürlich nicht, aber man muss diesem Mütteramt Arbeit machen wo es nur geht!
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#10
(29-09-2015, 19:47)masku schrieb: aber man muss diesem Mütteramt Arbeit machen wo es nur geht!

Da stimme ich Dir vollkommen zu.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#11
Und Ihr beschwert euch dann hinterher wenn Ihr vor den Kadi gezerrt werdet und die ganze Sache dann noch mehr Geld kostet?
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#12
(29-09-2015, 19:55)Micha aus Bayern schrieb: Und Ihr beschwert euch

Ich nicht. Von Geld können sie Träumen das lernen auch gerade die Gerichte bei mir. Erst Kind und dann Geld und nicht anders. Auskunft erteile ich ebenfalls nicht. Auch das haben sie schon via Gerichtsvollzieher versucht.
Sie können mich ja einsperren dann können sie sich darüber Gedanken machen wer in Zukunft KU bezahlt wenn ich Arbeitslos bin.

Auch sonst habe ich alle Unterlagen in Sicherheit gebracht und sie vor einem P Konto abgestellt. So was soll es nun werden? Früher oder später werden sie begreifen müssen das ihre Machenschaften am ende sind Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#13
@Zala,

wir sprechen die gleiche Sprache!

Sehr gut!
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#14
Smile  Man kann sich doch nicht erpressen lassen Smile
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#15
(29-09-2015, 16:36)masku schrieb: In meinem ersten Schreiben habe ich ihr auch mitgeteilt über kein weiteres Einkommen zu verfügen,

Musst du nachweisen. Zum Beispiel mit dem Steuerbescheid.

Antwort ansonsten:

Frau X,

ihre Leseprobleme mit den von mir vollständig und fristgerecht vorgelegten Unterlagen interessieren mich nicht.

Gezeichnet
Nixus Unterhaltus
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#16
Liebes Forum,

habe das Schreiben der Tante nochmals durchgelesen und mir fiel folgendes auf:

Sie schrieb:
Sie sind grundsätzlich alle 2 Jahre verpflichtet, Auskunft über Ihre Einkünfte und VERMÖGEN zu erteilen.

Ich bin verpflichtet über mein Vermögen Auskunft zu geben?
Sorry, ich bin kein Mangelfall und voll leistungsfähig.

Was geht sie dann mein Vermögen an?

Was würdet Ihr mir raten dazu zu schreiben?

Lieben Dank
masku
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#17
Gar nichts. Das übliche rechtsbrecherisch-übergriffige Verhalten des Jugendamts.

Wenn du wirklich Zeit und Lust hast, beschwerst du dich beim Landesdatenschutzbeauftragten über illegale Datenerhebungen einer Behörde, die nicht von einer Auskunftspflicht gedeckt ist. Zeitgleich machst du eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Abteilungsleiter des JA, verlangst Auskunft ob noch andere illegal erlangte Daten über dich beim Jugendamt gespeichert sind.

Einfach unbequem sein und Rechtsbrüche dieser Behörde nicht hinnehmen. Immer so, dass sie ihrerseits reagieren müssen.
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#18
Hier mal ein sehr interessanter Link zum Landesamt für Datenschutz
im Bezug, welche Auskunft das JA einholen darf.

https://www.datenschutzzentrum.de/artike...-VIII.html
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#19
Vorsicht, der Artikel ist sehr irreführend und inhaltlich wertlos. Natürlich gibt es keine Verpflichtungen, wenn das Jugendamt nur im Rahmen der "Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge § 18 Sozialgesetzbuch VIII" handelt. Gerade das ist aber in der Praxis praktisch nie der Fall. Tatsächlich handelt das Jugendamt meist im Rahmen einer Beistandschaft oder übergegangener Ansprüche bei Unterhaltsvorschuss. Und da kann und wird das Jugendamt durchaus fragen, Auskunft muss daraufhin gegeben werden. Da kann das Jugendamt sogar selber im Namen der Unterhaltsberechtigten klagen.

Ferner ist der Umfang der Auskunftspflicht ist im Artikel nicht einmal angedeutet, insbesondere nicht, ob über dem Vermögensstamm Auskunft gegeben werden muss. Also Vorsicht mit solchen Artikeln, das kann gewaltig in die Irre führen.
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#20
Grün soll ja eine beruhigende Wirkung haben. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was los wäre, wenn das Formular nicht auf grünem, sondern rotem Papier gedruckt wäre (so jedenfalls bei mir).  Wink

Was mache ich in einem solchen Fall, wenn ich keine Lust auf einen Privatkrieg mit dem JA habe? Nun aggiert das JA ja im Auftrag des Unterhaltsberechtigten, also in diesem Falle des Kindes. Wenn ich nun brav zahlender Papi bin und keine Lust habe, wegen ein paar Kröten erneut vorm Kadi zu landen. Wäre es dann nicht taktisch günstiger den braven Vater zu spielen und nicht noch weitere Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen?

Was gibt es denn für Punkte, die zu einer berechtigten Reduktion meines Nettogehaltes herangezogen werden können?
Wäre eine über 1000 km lange Anfahrt zum Kind anrechenbar?
Wie sehe es aus, wenn ich mir ein sündhaft teures Fahrrad auf Kredit kaufen würde. Wären die Raten anrechenbar?
Gibt es noch ander Möglichkeiten?
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#21
Also ich habe mit denen keinen Krieg mehr. Weil alle Briefe von denen sofort in der Blauen Tonne landeten. Nach dem sie eine ganze weile eine Konversation mit der Blauen Tonne führten haben sie aufgegeben. Das hat meine Nerven schön geschont. Praktisch so eine Tonne.

Wenn sie wirklich etwas von Dir verlangen können gehen sie den Weg über das Gericht, dann kannst die Auskünfte die sie haben wollen erteilen oder gleich gegen an.

Auf dem normalen Weg der Einigung kannst Du nur verlieren die sind unersättlich.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#22
(22-10-2015, 23:06)Zala schrieb: Auf dem normalen Weg der Einigung kannst Du nur verlieren die sind unersättlich.
So macht halt jeder seine eigene Erfahrung.

"Meine" ist: Ich kann mit der Beistandschaft besser verhandeln als mit der Ex.
Gerade wenn es um Ermessenspositionen geht (bei mir ist es der Wohnvorteil und die Steuererstattung, die nicht auf unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähigen Kosten basiert, bei Hanswurst´s Beispiel wären es Umgangskosten und Schulden) konnte ich einen tragbaren Kompromiß erzielen ... vor Gericht wäre vermutlich nichts anderes rausgekommen.
Das setzt aber voraus, daß man miteinander redet und nicht alles ungelesen in die Tonne schmeißt oder bis zur Unkenntlichkeit zerschnippelt.

Kompromisse sind in den Augen meiner Ex Niederlagen, weshalb sie mit mir direkt niemals einen eingehen würde.
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#23
@united

Das kann ich mir nicht vorstellen tut mir leid. Der Betrugsversuch ging schon beim Kindesunterhalt los. Und setzte sich dann damit fort das bereits gezahlten Unterhalt für ein ganzes Jahr noch einmal kassieren wollten. Ohne Gericht wäre nichts gegangen.

Und ich bin kein Einzellfall

Glaub mir die Tonne ist der richtige Ort.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#24
(23-10-2015, 07:53)united schrieb: Kompromisse sind in den Augen meiner Ex Niederlagen, weshalb sie mit mir direkt niemals einen eingehen würde.

Das ist Teil ihrer Weiblichkeit.

Ich habe es an anderer Stelle schon mal geschrieben, Frauen sind infantil.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
(23-10-2015, 08:03)Zala schrieb: Das kann ich mir nicht vorstellen tut mir leid.
Ist aber so.

(23-10-2015, 08:03)Zala schrieb: Der Betrugsversuch ging schon beim Kindesunterhalt los.
Den Betrugsversuch halte ich tatsächlich für System.
Deshalb helfe ich dem Beistand ja beim Rechnen ...
... und ich bin sicher kein Einzelfall, in dem auf Basis einer Gegenrechnung ein Mittelweg gefunden wird.
Die Anzahl der JA-Mitarbeiter, die sich nach Mehraufwand durch Gerichtsverfahren sehnen, wenn sie´s auch einfacher haben können, dürfte begrenzt sein.

Die Schreiben, die in puncto Stundung beim UHV verschickt werden, erfüllen indes in meinen Augen neben dem versuchten Betrug auch den Tatbestand der versuchten Erpressung.
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