Vielen Dank fuer die Antworten...
Seit sie 16 Jahre alt ist bezahle ich 500 Euro jeden Monat...
Davor hab ich natuerlich auch schon bezahlt.
Ich jammere der Kohle nicht hinterher, bin aber wieder einmal masslos enttaeuscht, dass dies jetzt alles darauf hinauslaeuft, dass sie ihr Leben da verschwendet und mich praktisch wie einen Goldesel sieht. ;-)
Wenn ich versucht hatte, sie zu erreichen, ist sie nie ans Telefon gegangen oder hat auf Emails geantwortet, war immer nur dann verfuegbar, wenn Zahltag war. Das Telefon war immer auf stumm oder ganz unten in der Tasche...
Wenn ich ihr jetzt kein Geld mehr schicke (bis die Nachweise eintreffen) und auf eine korrekte Berechnung beharre, hoffe ich zumindest darauf, dass sie sich vielleicht besinnt und zumindest ihren Boyfriend um Entlohnung bitten muss.
Das ist alles Scheixxe.
Al Bundy aus Ploiesti
p_ schrieb:
Gerichtsstand ändert sich nicht, also Ort des Unterhaltsberechtigten, so wie früher.
[/quote]
In der TFAQ steht
"Gerichtsstand ist bei privilegierten Volljährigen der Gerichtsbezirk des Kindes, bei nichtprivilegierten Volljährigen der des Beklagten."
hab ich das falsch verstanden??
Al Bundy
Seit sie 16 Jahre alt ist bezahle ich 500 Euro jeden Monat...
Davor hab ich natuerlich auch schon bezahlt.
Ich jammere der Kohle nicht hinterher, bin aber wieder einmal masslos enttaeuscht, dass dies jetzt alles darauf hinauslaeuft, dass sie ihr Leben da verschwendet und mich praktisch wie einen Goldesel sieht. ;-)
Wenn ich versucht hatte, sie zu erreichen, ist sie nie ans Telefon gegangen oder hat auf Emails geantwortet, war immer nur dann verfuegbar, wenn Zahltag war. Das Telefon war immer auf stumm oder ganz unten in der Tasche...
Wenn ich ihr jetzt kein Geld mehr schicke (bis die Nachweise eintreffen) und auf eine korrekte Berechnung beharre, hoffe ich zumindest darauf, dass sie sich vielleicht besinnt und zumindest ihren Boyfriend um Entlohnung bitten muss.
Das ist alles Scheixxe.
Al Bundy aus Ploiesti
p_ schrieb:
Gerichtsstand ändert sich nicht, also Ort des Unterhaltsberechtigten, so wie früher.
[/quote]
In der TFAQ steht
"Gerichtsstand ist bei privilegierten Volljährigen der Gerichtsbezirk des Kindes, bei nichtprivilegierten Volljährigen der des Beklagten."
hab ich das falsch verstanden??
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."