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Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter
#22
(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 1. Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter ihr Studienziel verfehlt, jedenfalls wurden sie hier im Thread nicht vorgetragen.

Falsch, es gibt ganz massive Anhaltspunkte dafür, stand bereits im Thread. Das komplette Studium bis zum Erreichen des Abschlussgrades "Master of Laws (LL.M.)" in Wirtschaftsrecht dauert zehn Semester. Natürlich ist es möglich, die Hochschule nach bereits sieben Semestern mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss "Bachelor of Laws (LL. B)." in Wirtschaftsrecht zu verlassen. Mit diesem Hochschulabschluss kann unmittelbar eine berufliche Tätigkeit im juristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich aufgenommen werden.

Aber gut, rechnen wir mit dem absoluten Maximum und nicht Bachelor, sondern Master, also zehn Semester. Bei normalem Studienverlauf und mit einem Semster Wechselverlust ist sie somit längst über die Studiendauer hinaus, mindestens aber am Ende des Studiums angelangt. Das Studium ist zügig abzuschliessen. Als Orientierung gilt die jeweilige Regelstudienzeit. Der Student ist verpflichtet, Scheine, Prüfungsergebnisse und andere Nachweise vorzulegen.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 2. Dass Studenten das Fach wechseln ist relativ normal.

Eine irrelevante Aussage, denn eine Konsequenz daraus hat hier ohnehin keiner gefordert und der Vater hat trotzdem anstandslos weitergezahlt, das war also vom Geld her nie ein Streitpunkt. Und dass der Vater seine Meinung zu dem Wechsel äussert, wird gnädig erlaubt oder ist das schon verboten?

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 3. Ist es ebenso normal, dass Studenten Jobben. Von 500 Euro kann man nicht leben. Jedenfalls nicht in Deutschland

Seit wann hat jeder, der Geld braucht einen bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruch? Dafür gibt es gewisse Voraussetzungen und ob die hier und heute erfüllt sind, ist noch gar nicht raus, noch nicht einmal für den Vater. Auch ob die bisher bezahlten 54000 EUR unterhaltsrechtlich korrekt waren, wissen wir nicht.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 4. Ist es ein netter Zug von ihr, dass sie ihrem Freund hilft.

Sie kann tun und lassen, was sie will, auch wenn es gegen den Rat des Vater ist, was sie ja auch so gemacht hat. Braucht sie deshalb länger bis zum Abschluss, ist es aber allein ihr Problem und nicht das des Vaters. Das hat sie dann selbst zu finanzieren. Das nennt sich "Eigenverantwortung".

Wenn sie unentgeltlich jobbt, ist das ihre Sache und die Folgen daraus ihr Problem. Jobbt sie gegen Geld, kann das unterhaltsrelevant werden. Auf jeden Fall hat sie ihr Einkommen genau nachzuweisen. Komisch, wenn das Väter sollen brüllt man sofort los und will Auskunft über jeden Furz, soll es Derjenige, der gerne kassieren möchte gibts ganz plötzlich Widerstände.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: Dir passt einfach nicht, was deine Tochter macht und willst sie mit Geldentzug bestrafen.

Nichts oder weniger zu zahlen, wenn gar kein Anspruch mehr besteht ist keine Bestrafung mit Geldentzug, sondern rechtlich und pädagogisch das Optimum. Hier über das angebliche Ende der "männlichen Solidarität" höhnisch Spott auszuschütten, halte ich für vollkommen daneben.
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RE: Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter - von the notorious iglu - 22-10-2015, 18:20
RE: Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter - von p__ - 22-10-2015, 18:57
RE: Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:45
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RE: Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter - von zeitgenosse - 11-11-2015, 20:41

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