22-10-2015, 20:51
(22-10-2015, 19:15)Simon ii schrieb: Der Unterhaltsanspruch beläuft sich auf 670 EUR; die liebe Tochter hat also mit 500 EUR + 190 EUR Kindergeld aktuell 690 EUR und damit 20 EUR mehr als den Regelbedarf zur Verfügung.
Das ist nicht sicher, eine belegte Berechnung hat ja nie stattgefunden. Deshalb baue ich meine Argumente und Wortwahl immer auf dem worst case auf, damit sie hieb- und stichfest sind, keiner irgendeinen Spezialfall hinpfriemeln kann der den Kern der Aussage verändern kann.
Hier: Studiengebühren und Krankenkasse kommen noch auf den Bedarf obenauf, ob die anfallen wissen wir nicht. Die würden den Bedarf erhöhen.