27-10-2015, 10:26
Willkommen zurück, der reinste Evergreen-Thread :-) Und dann noch mit der Nachricht, dass das Verfahren um Unterhalt Deiner Volljährigen rum ist - zu Deinen Gunsten, abgesehen von den bösen anderen Kosten. Das mit dem Vertrauenstatbestand könntest du mal in einem anderen Thread schildern. Ich erwähne diesen Punkt auch immer wieder, wenn Pflichtige sich "grosszügig" zeigen, aber jemand, dem das im eigenen Fall vom Richter vorgehalten worden ist kann das anschaulicher bringen.
Trotzdem: Bei AB liegt der Fall anders. Sie ist schon 25 Jahre alt, das Studium entweder zu Ende oder unzulässig gezogen, aber auch dann nicht mehr weit zum Ende, egal ob abgebrochen oder erfolgreich. Auch weitere Wechsel in andere Fächer sind unterhaltsrechtlich nicht mehr drin. Egal wie man es dreht und wendet, Verpflichtungen sind entweder vorbei oder am Ende ihrer Laufzeit. Das einzige, was es noch zu gewinnen gibt, ist eine etwas weichere Landung in der Realität wie befürchtet.
Hinzu kommt, dass selbst im Fall einer Klage sich der Verpflichtete in seinem Exil jederzeit zurücklehnen kann, greifbar ist er nicht. Wir Inlandsidioten sind dagegen sofort greifbar, wer hier was verdient ist das los. Das wird auch dem Töchterchen bewusst sein und Klagelust bremsen.
Trotzdem: Bei AB liegt der Fall anders. Sie ist schon 25 Jahre alt, das Studium entweder zu Ende oder unzulässig gezogen, aber auch dann nicht mehr weit zum Ende, egal ob abgebrochen oder erfolgreich. Auch weitere Wechsel in andere Fächer sind unterhaltsrechtlich nicht mehr drin. Egal wie man es dreht und wendet, Verpflichtungen sind entweder vorbei oder am Ende ihrer Laufzeit. Das einzige, was es noch zu gewinnen gibt, ist eine etwas weichere Landung in der Realität wie befürchtet.
Hinzu kommt, dass selbst im Fall einer Klage sich der Verpflichtete in seinem Exil jederzeit zurücklehnen kann, greifbar ist er nicht. Wir Inlandsidioten sind dagegen sofort greifbar, wer hier was verdient ist das los. Das wird auch dem Töchterchen bewusst sein und Klagelust bremsen.