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Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss
#1
Hallo,

ich habe einen Mahnbescheid bekommen vom Amtsgericht.
Antragssteller ist das Jugendamt- Unterhaltsvorschusskasse.

Ich bin nicht leistungsfähig. Hab für die letzten Jahre die vorhandenen
Einkommenssteuerbeischeide eingereicht, aus denen hervorgeht, dass ich nicht leistungsfähig bin. Bin selbstständiger.

Es existiert kein Titel oder Gerichtsurteil.

Das Jugendamt hat mich fiktiv festgesetzt, da ich angeblich keine Unterlagen eingereicht habe.

Nun versuchen Sie es mit dem Mahnbescheid.

Klar jetzt mach ich einen Widerspruch.

Meine Fragen:

führt das automatisch in den Gerichtsprozess?
Soll ich einen Anwalt nehmen? Ich hab keine Lust noch mehr Geld zu verbrennen.

Was meint ihr noch dazu?

Vielen Dank
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#2
Tja, mal wieder die Briefe nicht aufgemacht und gelesen? So ein Mahnbescheid darf schon aus rechtlichen Gründen nicht einfach so verschickt werden, zumindest nicht von solchen Institutionen die sich bei so etwas nach recht und Gesetz halten müssen. Da wurde doch bestimmt vorher des öfteren ein Brief dir zugeschickt. dazu kommt das doch schon in den letzten Jahren nach dem Einkommen gefragt wurde, oder nicht? Hattest du früher schon mal deine Nichtleistungsfähigkeit bescheinigt? Wenn ja, dann brauchst du eigentlich den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen. Wenn nicht, kann es schwierig werden.
Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder zum Anwalt gehen und sich beraten lassen, oder, wird hier gerne als Tipp abgegebe, sich ins Ausland verdünisieren. Letzteres ist in meinen Augen völliger Unsinn weil es nicht dazu fürhen würde das du die Schulden los werden würdest. Was hast du den als monatliches Einkommen angegeben? Als selbstständiger reicht es glaube ich nicht nur die Einkommenssteuerbescheide einzureichen. Denn was man steuerlich angeben kann ist sozial- oder familienrechtlich noch lange nicht anrechenbar. ich denke das Jugendamt wollte eine Bilanz von dir sehen.
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#3
Zitat:"So ein Mahnbescheid darf schon aus rechtlichen Gründen nicht einfach so verschickt werden, zumindest nicht von solchen Institutionen die sich bei so etwas nach recht und Gesetz halten müssen."

Lach You made my day!
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#4
... und jeder Steuerbescheid vom Finanzamt ist auch richtig!!!

Gegen den Mahnbescheid ist Widerspruch zu erklären, damit er keine Rechtskraft erhält.

Parallel dazu würde ich dem JA erneut per Einschreiben und vorab per Fax die entsprechenden Nachweise senden. Gut möglich, dass Du ohne Anwalt raus kommst.

Wenn sie klagen, dann wird Anwaltszwang herrschen, vorher noch nicht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Einen Mahnbescheid kann jeder - auch Behörden - einfach mal so losschicken. Eine Prüfung über die Berechtigung der Forderung findet beim Gericht noch nicht statt.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, wird die Forderung direkt vollstreckbar. Insofern wird der Mahnbescheid oft in seiner Bedeutung unterschätzt.

Das Jugendamt beschreitet hier den fragwürdigen Versuch, direkt an die geforderten Beträge heran zu kommen. Sie leisten Vorschuss auf Unterhalt. Aber der Unterhalt steht noch lange nicht fest. Du sagst, dass Du nicht leistungsfähig bist. Das hast Du belegt. Das Jugendamt spielt wieder mal selbst Gericht, negiert Deine Leistungsunfähigkeit und fordert den Vorschuss per Mahnbescheid ein. Richtig wäre die Klage gewesen - mit Anwaltszwang für Dich.

Wenn man das Verhalten des Jugendamtes zwanghaft positiv sehen möchte, kann man loben, dass es Dir die Möglichkeit gibt, durch Nichtstun bei geringen Kosten (Gebühr hast Du zu bezahlen) Deine angebliche Schuld zu begleichen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
@karlma:

Bitte klar stellen, dass es sich noch lohnt, auf JA-Ebene zu argumentieren und nix verloren ist.
remember
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and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Ein Mahnbescheid ist die billige und schnelle Art, eine Forderung vollstreckbar zu machen. Der Absender hofft darauf, dass der Wisch nicht ernst genommen, vergessen, nicht fristgerecht beantwortet, weggelegt wird. Dann schnappt die Falle zu und aus einer unberechtigtern Forderungsphantasie werden plötzlich vollstreckbare Schulden.
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#8
Genau lesen was drinn steht und Wiederspruch einlegen. Die erhofen sich selbstverständlich das Geld fließt. Dreh den Hahn zu, fertig aus.

In meinem Mahnbescheid steht:

Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung dieses Bescheids entweder
die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet
ansehen, zu begleichen oder dem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in
welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der
Antragsteller nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung
betreiben.
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem
Amtsgericht Buxtehude
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache
im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.

Mein Wiederspruch:

Hiermit widerspreche ich Ihrem Mahnbescheid. Der Mahnbescheid haben Sie der falsche Person zugestellt. Frau XXXX XXXX hat einen Kredit aufgenommen bei der Unterhaltsvorschusskasse dem Jugendamt Leipzig. Selbst aufgenommenen Verbindlichkeiten, hat Sie demnach zu begleichen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#9
Das ist hier nicht gefragt. Entweder ankreuzen, dass man dem Bescheid widerspricht oder ankreuzen, dass man teilweise widerspricht. In diesem Fall ist mitzuteilen, wie hoch die Schuld ist, die anerkannt wird. Fristgerecht beim Gericht einreichen!
Alles "wie und warum" interessiert an dieser Stelle gar nicht.

Ans Gericht wird bei Widerspruch abgegeben; dann muss der Gläubiger dort erklären, ob er ein Verfahren wünscht und ggf. seine Begründung zur Überprüfung mitteilen. DANN sind Deine Einwände gefragt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#10
Diesem Mahnbescheid kannst Du - und solltest Du auch - innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dies bitte auf dem vorliegendem Formular ankreuzen unter : "Ich widerspreche der Gesamtforderung", dann unterschreiben und absenden.

Eine Begründung musst Du nicht anführen. Ich würde das in diesem Zusammenhang auch nicht tun. Dazu bist Du auch nicht verpflichtet. Außerdem läufst Du Gefahr, denen irgendein Futter zu liefern. Die sollen gefälligst selbst "arbeiten".

Automatisch gibt es kein Gerichtsverfahren. Das JA muss dann erst eine Klage vorbereiten. Denn der Mahnvorgang als Solches ist ja durch den Widerspruch unterbrochen und nicht weiter durchführbar. Um nun an etwas Vollstreckbares zu kommen, muss man dann klagen.

In der Folge stehen Dir also dann im Verfahren die Möglichkeiten offen, entsprechend zu versuchen, das Ding optimalerweise ganz aus der Welt zu bekommen oder eben teilweise. Denn es ist ja schon klar, dass das JA hier schlicht Unterhaltsmaximierung betrieb und dreist Fiktives feststellte, was es nicht festzustellen hat.

Sollte die Frist verstrichen sein, kommt als Nächstes der Vollstreckungsbescheid. Auch gegen diesen hast Du letztmalig die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
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#11
(02-11-2015, 07:54)Depressiv schrieb: Was meint ihr noch dazu?
Für alle Fälle vorsichtshalber das Girokonto in ein P-Konto umwandeln, sofern noch nicht geschehen.
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#12
Danke für die guten Beiträge
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