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Verfahrensbeistand für Kind!
#1
Moin und Hallo,

folgende Sache meine Ex und ich streiten sich ums Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter (4), da mein Anwalt und ich den Vorschlag der Gegenseite nicht annehmen wollten, hat sie nun geklagt.

Nun kam am WE ein Brief vom Gericht in der der Termin zur Verhandlung anberaumt wurde und ein Verfahrensbeistand für die gemeinsame Tochter beigeordnet wurde. Von dieser Frau ihres Zeiches Diplom-Theologin hatte ich eben so einen BRief am selben Tag im Kasten.

Habe sie heute angerufen und nen Termin gemacht, für nächsten Montag 17 Uhr bei mir.

Wie läuft das ganze ab, durchschnüffelt die meine Wohnung oder redet die nur mit mir, ist so das ich erst seit ein paar Wochen wieder alleine wohne und die komplette Küche fehlt und das Kinderzimmer auch noch ncith komplett eingerichtet ist, da ich meine Tochter in den letzten 7 Monaten auf anraten des Anwalts der KM ganze 2 mal sehen durfte für eine Stunde unter "Aufsicht" bei ihren Eltern oder Großeltern der KM, weil ihr Anwalt das so will.


Bitte keine Horrorgeschichten, davon habe ich im Netz schon genug gelesen.
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#2
Die Gegenseite hat geklagt, nicht du? Was hat sie denn beantragt?

Dass wegen Umgangsrecht sofort ein Verfahrensbeistand beauftragt wird, ist ungewöhnlich. Wegen dem Termin bei dir mach dir keine Sorgen, das Problem ist selten der Ablauf des Ortstermins, sondern der Müll den solche Personen hinterher ganz für sich allein ausschwitzen. Da kommen regelmässig plötzlich Sachen in den Berichten, die du nie so gesagt hast, Dinge die sie nie erlebt hat, Tendenziöses, Unqualifiziertes.

Standard ist, kurz ins Kinderzimmer zu sehen und sich mit dir zu unterhalten über deine Vorstellungen zum Umgang und zum Kind, zur Ex. Was genau, ist verschieden und hängt von der Laune der Verfahrensbeiständin ab. Da du erst umgezogen bist, wird eine nicht komplette Möblierung wohl erklärbar sein, ein Bett fürs Kind sollte aber da sein.
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#3
Das Kinderzimmer sollte "kindgerecht" eingerichtet sein. Das ist so die gängige Floskel. Also Bett, ein bisschen Spielzeug usw. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass das Kind auf einer Fensterbank oder in einer Schublade schlafen muss.

Ansonten solltest du nach gesundem Menschenverstand vorgehen. Vielleicht nicht gerade den Biereinkauf für die nächsten zwei Monate herumstehen haben und so solche Dinge. Ein bisschen aufräumen, ein bisschen sauber machen.

Es scheint schon einiges nicht so optimal gelaufen zu sein, wenn sich das schon sieben Monate hinzieht.
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#4
Wie die anderen schon sagten, dass Zimmer fuers Kind sollte bewohnbar und kindgerecht sein. Jeder hat normalerweise Verstaendnis, dass noch nicht alles nach einem Umzug fertig ist. Der Rest der Huette sollte halbwegs ordentlich und sauber sein, im Kuehlschrank nicht nur Bier und Raviolidosen. Mein Rat ist immer, eine Obstschale und ein wenig Gemuese in der Kueche zu platzieren. Harter Alk, Bongs, Pornohefte etc. sollte auf KEINEN Fall irgendwo rumstehen. Im Gespraech auf KEINEN FAll ueber die Ex laestern, der Rosenkrieg interessiert die nicht. Ansonsten sei Du selbst und bleib locker. Ich wuerde Tee und Kaffee sowie ein paar Plaetzchen anbieten. Die eine oder andere Vorweihnachtdeko koennte auch nicht schaden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Was vor gefallen ist naja ganz einfach haben uns an Ostern getrennt ich bin ausgezogen, Sie hatte 2 Wochen später nen neuen und seitdem kann man mit de rnicht mehr reden ohne Anwalt, zumal der Ihr neuer nen ziemliches A****** ist der schon mich und Kumpels von mir bedroht hat.

Sie hat geklagt wegen dem alleinigen AUfenthaltsbestimmungsrecht und dann gleich Ihre Umgangsforderung mit reingeschoben, dass ist mal die kurzvariante.

Umgangstechnisch hat sie das übliche zeugs beantragt, alle 2 Wochenende bei mir, wenn se nicht grade Krank ist oder sie wie jetzt auch keinen Bock drauf hat. 2 Wochen Urlaub am Stück, zu ner Zeit wann ihr es passt also am besten in den teuren Sommerferien, und an Weihnachten den 2ten Feiertag, am Geburtstag nen Anruf und der übliche schiss.

Bevor die gute total am Sender gedreht hat war ja auch mal das WEchselmodell im Gespräch aber auch wenn wir das als Gegenantrag beantragt haben glaube ich schon selber nimmer das dies was wird.

Kann ich mir da eigentlich nen Zeugen (neue Freudin) für den Tag einladen wenn die Verfahrenstante kommt einladen, haltet mich für paranoid aber am Ende vertraue ich solchen Psychotanten nicht wirklich.
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#6
Bei diesem Termin einen Dritten einladen bringt nichts. Der kann auch nichts ändern. Der Termin ist keine Vernehmung unter Zeugen. Die neue Freundin in der Wohnung schadet nichts, sie soll sich aber zurückhalten. Übertreibs auch nicht mit Tee und putzen. Bewohnt und möglichst normal soll es aussehen. Gepflegter Alltag. Und lass dich nicht zu Schimpfworten egal gegen wen verführen. Wichtiger ist, sich klar, eindeutig und höflich zu artikulieren. Das macht ihr das Manipulationsgeschäft ein Quentchen schwerer, wenn sie anschliessend am Rechner ihren Bericht tippt.

Alleiniges ABR, will sie denn mit Kind wegziehen? Und sie beantragt 14-Tage Umgang, lässt aber bisher nur zweimal einen Kontakt zu?
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#7
Bei mir wurde auch sofort ne Beiständin bestellt.
Kam zu Besuch, hat ne Stunde gesabbelt, wertlose Tipps gegeben und sich das Zimmer angesehen. Ende.

Zeugin nützt dir eigentlich nichts. Sie schreibt eine Beurteilung an das Gericht und fertig.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#8
(23-11-2015, 18:23)p__ schrieb: Alleiniges ABR, will sie denn mit Kind wegziehen? Und sie beantragt 14-Tage Umgang, lässt aber bisher nur zweimal einen Kontakt zu?

Glaube ich kaum, sie wollte ja nicht mal in ne kleinere Wohnung ziehen obwohl der ihre mit 85 qm für "offiziell" 2 Personen zu teuer ist.

Sie meinte ich hätte Ihr gedroht das Kind aus der Kita abzuholen ohne Zustimmung, dem is nicht so und dafür gibts auch beweise.

ja das mit dem Umgang verstehe wer will, der ihr Anwalt ist glaube ich auch so einer dem es vorrangig ums Geld geht und dann solche tollen Tipps geht um das Kind möglichst noch u entfremden, aber so wirklich hats bis jetzt nicht funktioniert.

Ist schon schlimm wenn einem die eigene Tochter unter aufsicht der Oma fragt ob man sich auch öfters sehen kann und man dann nicht antworten darf, und sich im Gegenteil noch per Mail dumme Kommentare von der KM bzw. ihrem neuen Lover anhören darf, dass ich mir sowas noch ausdenke.

Habe nicht vor schmutzige wäsche zu waschen im Gegenteil hatte ich immer versucht ne vernünftige Regelung zu finden, war ja auch beim JA (aber die DEppen machen eh nix außer die KM anschreiben die sich dann nicht zuckt, und man sich dann anhören muss da kann man nix machen)
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#9
Die "Deppen" können auch tatsächlich nichts machen. Die Frage ist doch, warum du angesichts dessen über ein halbes Jahr hast ins Land gehen lassen und jetzt wahrscheinlich immer noch nichts passiert wäre, wenn die Mutter nicht die Initiative ergriffen hätte.

Mit der verstrichenen Zeit, kannst du dir das Wechselmodell definitiv von der Backe putzen und jetzt läufst du ebenfalls Gefahr in die Situation zu laufen, dass Umgänge und vor allem Übernachtungen "behutsam angebahnt" werden müssen, womit wahrscheinlich wieder Monate ins Land gehen, bis deine Tochter das erste Mal bei dir übernachtet.
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#10
Was heißt hie rnix getan mehr als bei der Mutter nach Umgang zu Fragenl ging wohl kaum, und wenn dann so Emails nach dem Motto kamen, das Kind hat keine Zeit, ist "immer" krank oder man muss erst ne Betreuungsperson organisieren, oder du bist eh der mieseste Vater aller Zeiten?

Soll ich das Kind mit Gewalt bei der Mutter oder in der Kita abholen das macht es sicherlich viel einfacher...

Habe ja selber nen Anwalt und wir hatten nen Alternativ vorschlag gemacht, und mehr als das außergerichtliche Verfahren zu verschleppen und zu sagen nee das wollen wir nicht ist nix passiert, war ja dann schon kurz davor auf anraten meines Anwalts deren  Umgangsvereinbarung zu unterschreiben, dann kam aber dann im selben Monat(September) deren Klage.

Mehr als einmal in der Woche ne Mail an die KM schreiben wie es mit Umgang aussieht kann ich nicht, um sich dann wenn ne Antwort kommt noch erniedrigen zu lassen.

Aber ich habe mich schon in dem Land dran gewöhnt das man nur als Zahlmeister da ist, während die anderen Lürgen können bis sich die Balken biegen und dann auch damit durchkommen.

WM will die Mutter sowieso nicht mehr, alleine schon deswegen weil se dann keinen Unterhalt mehr bekommt. Und ich bin in Ihren Augen fürs Kind nur noch wichtig wenns um ihren Vorteil geht, was solls.
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#11
Man verhandelt doch nicht 7! Monate um Umgang und sieht sein Kind in der Zeit nur 2! Mal. Schon deshalb nicht, weil man sein Kind doch irrsinnig vermisst. Kam dir das nicht komisch vor?

Du hättest ein Umgangsververfahren einleiten können und sollen. Hat dich dein Anwalt dazu nicht beraten?
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#12
Moin McH,
jetzt komm mal runter!

Man bettelt die Mutter nicht um Umgang an, sondern macht konkrete Vorschläge, die dann verhandelt werden. Reaktionsfrist 2 Wochen.
Kann man sich nicht einigen, dann
Antrag beim JAmt auf Vermittlung. Frist 2 Wochen.
Führt auch das zu nix, dann
Regelungsantrag beim FamGericht.
Vom Problem bis zum Richter sollte/muß nicht mehr als ein Monat vergehen.
Keine kontradiktorischen Anträge, keine Anwälte!

Dieses bewährte Procedere nennt sich 'Dreisprung'.

Verfahrensbeistand, der gesetzlich die Interessenen des Kindes ermittelt und im Verfahren vertritt, ist gut und richtig, ist schon fast üblich, sollte immer mit beantragt werden.

Der UVorschlag der Mutter ist gut und für das Alter des Kindes schon fast als großzügig zu bezeichnen.
Sollte man nicht zögern und positiv aufgreifen.

Auch daß sie nur das ABR beantragte, statt gleich die gesamte ES, ist eher wohlwollend.
Begegne damit, daß Du keinen Zweifel am Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter hättest. Sonst könnte dieser Sorgerechtsteil allein an die Mutter gehen.

Ein bisl Aufgeregtheit auf beiden Seiten ist nach frischer Trennung normal, auch daß eine mit Mini verlassene Mütter mal etwas kompliziert wird.

Mein Rat:
Versuche der Mutter mit einem positiven Bild von ihr zu begegnen und von daher etwas zu erreichen.
Soo verkehrt scheint Deine Ex und Mutter gar nicht zu sein.

Einige Dich mit der Mutter auf den Lebensmittelpunkt des Kindes bei ihr und nimm ihren UVorschlag weitgehend an, schlagt Erledigung des Verfahrens vor und schickt Eure geldgierigen Advokaten weg, die sich mit Eurem Streit nur den nächsten Porsche oder die größere Yacht finanzieren.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#13
@Skipper,

sie hat doch zuerst nen Anwalt in die Spur geschickt.

Und als Nichtjurist ist es wohl ne ganz schlechte Sache da selbst zu verhandeln.

Und zum Sorgerecht, wenn man erst darauf besteht das gemeinsame beim JA festzulegen dann könnte man sich das ja auch gleich sparen wenn man es später vor Gericht wieder anders will.

Und konkrete Vorschläge wurden unterbreitet:

Antwort von ihr "Das klärt mein Anwalt"

Und mit der KM könnte man wohl auch normal reden, aber die steht unter der Fuchtel von ihrem neuen Macker, und der ist eher auf krawall gebürstet.
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#14
McHammer, ich kann dich sehr gut verstehen, ich bin am Anfang gleich nach der Trennung in gleicher Weise in dieselbe Fall gelaufen. Hätte ich frühzeitig bessere Ratgeber gehabt, wäre das nicht passiert - aus diesem Gedanken ist die faq entstanden.

In einem Verfahren ums Umgangsrecht und ABR ist es überhaupt nicht tragisch, selbst ohne Anwalt aufzutreten, auch wenn die Gegenseite einen hat. Das muss kein Nachteil sein, denn auf juristische Winkelzüge oder geschliffene Stellungnahmen kommt es in solchen Verfahren überhaupt nicht an.

Nun läuft die Klage gegen dich, du musst reagieren. Beantrage die Beibehaltung des gemeinsamen ABR, alleiniges ABR sei unbegründet. Beantrage ferner eine Umgangsregelung, wie sie dir vorschwebt. Vorlagen gibts im Downloadbereich. Bei einer so auf Krawall gebürsteten Ex ist anzuraten, eine detaillierte Regelung zu vereinbaren, die wenig Raum für Interpretation und offene Stellen lässt. Bei der Begründung können wir dir helfen.

PS: Hat Ex eigentlich Verfahrenskostenhilfe beantragt?
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#15
Im Familienrecht gibt es grundsätzlich Anträge! Das sollte dem Verfasser des Trennungsratgebers allmählich bekannt sein. Die Regelungsvorschläge und Anträge im Downloadbereich erscheinen mir - vorsichtig gesagt - verbesserungsfähig.

Die verhaltene Reaktion der Mutter auf das einerseits zögerliche und anderseits WM begehrende Verhalten des Vaters ist mE NICHT krewallig, sondern konsequent und verständlich.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#16
(24-11-2015, 11:50)Skipper schrieb: Im Familienrecht gibt es grundsätzlich Anträge!

Weswegen ich auch von "beantrage" spreche. Beantragen tut man mit einem Antrag tuen. Bitte unterlasse Antworten auf Postings, die du nicht gelesen hast. Danke.

(24-11-2015, 11:50)Skipper schrieb: Die verhaltene Reaktion der Mutter auf das einerseits zögerliche und anderseits WM begehrende Verhalten des Vaters ist mE NICHT krewallig, sondern konsequent und verständlich.

Die Beschäftigung mit den Geisteszuständen der Frau Mutter führt hier nicht weiter. Davon rate ich ab. Anstatt sich in die Mutter zu vergucken und nachzufühlen zu versuchen was möglicherweise für eine Reaktion auf was in ihr vorgeht, ist die Sache jetzt vor Gericht gegangen und dort gilt es nun, klare Regelungen zu erwirken, die weiteren Streit erschweren und geregelten Umgang garantieren. Das tut man wie gesagt mit Anträgen tuen und nicht mit Innenschauen der Ex.
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#17
Auf den Antrag wurde anwaltlich reagiert keine Sorge, alleine schon weil da unbelegte Behauptungen in den Raum gestellt wurden die so nicht stimmen.

Die Sache ist ziemlich komplex und ich denke meine Frage hier wurde auch beantwortet, gegenseitige Schuldzuweisungen sind meines erachtens wenig Hilfreich, denn hinterher ist man immer Schlauer Big Grin
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#18
(24-11-2015, 12:17)McHammer schrieb: ..... alleine schon weil da unbelegte Behauptungen in den Raum gestellt wurden die so nicht stimmen....

Solche "Behauptungen" sind Standard. Davon wird wohl noch mehr und unterirdischer kommen, als du glauben magst. Es ist die Masche der Kimu-Anwälte so den Vater abzulenken, indem er sich mit Richtigstellungen sinnlos beschäftigt oder ihn so zu provozieren, dass er möglichst in der Verhandlung außer sich gerät und dem Richter glaubhaft (ge)macht (wird), wie aggressiv er "wirklich ist".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
also...von mir käme folgender tip:

1. VP wird ok sein, die muß sich ein bild f. FG machen - keine sorge, sachlich bleiben, du kannst ihr gern von den letzten 7 mon. erzählen, daß du rücksicht genommen hast, traurig bist, daß der neue und deine ex nicht so auf kindswohl aus sind und viele termine haben sausen lassen
2. vor dem FG (stimm das mit deinem anwalt ab) erzählst du das gleiche
3. stell den antrag, daß das ABR erhalten bleibt und daß das kind bei der mutter wohnt, dann zeigst du dich konzilliant
4. kannst du aber die betreuung durch dich oder deine neue partnerin sicherstellen, dann beantrage es ebenfalls. du mußt jedenfalls sehr genau darlegen, warum es eurer kind bei dir noch besser haben wird.
5. wenn kind bei mama, dann alle 2 wochen von freitag mittag bis sonntag abend bei euch, evtl. 2 übernachtungen während der woche, aber das überlegen. kinder gewöhnen sich dran. hinbringen die ex, zurück du.

die VP wird eine empfehlung aussprechen! an die lehnen sich die FGs meistens an! so wars bei mir auch! also bissi bauchpinseln etc ist ok!

wie p schon sagt, oder schmelzendes iglu....keine haßtiraden...nur trauer über die verlorene zeit!

bb
netlover
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#20
Da das ganze Umgangsverfahren rum ist mal kurz meine Erfahrung:

1. Verfahrensbeistand, das Gespräch war ziemlich Vorurteilsfrei und die Dame hat weder Kinderzimmer noch sonstwas in der Wohnung angesehen, auch hatte Sie nicht die Absicht mich in die Pfanne zu hauen. Es wurden die Ängste der KM angesprochen und um meine Meinung gebeten und die darlegung meiner Sicht der Dinge, am nächsten Tag gab es noch ein Treffen zwischen meiner Tochter dem Verfahrensbeistand und mir, damit sich die Frau ein Bild zwischen der Bindung mir und meiner Tochter machen konnte, nachdem die Frau nix zu beanstanden hatte ist sie nach ca. 1,5h verschwunden und ich hatte mit der KM vereinbart die Tochter dann spätestens 19 Uhr zurückzurbringen was ohne Probleme funktionierte.

2. Im Umgangsverfahren konnte ich meine für mich wichtigen Sachen wie Feiertage Urlaub etc. so Regeln das keiner sein Gesicht verliert und auch der Verfahrensbeistand und Richter hat eher auf eine einvernehmlichen Vergleich hingearbeitet, welchen wir auch Zustande bekommen habe so das der eigentliche Gerichtstermin knapp 20 Minuten dauerte.

3. Der Antrag der KM auf übertragung des des alleinigen ABR wurde zurückgezogen, nachdem schon der Richter hat durchklingen lassen dass es hierführ keine Rechtsgrundlage gibt.

Alles im allen ist das Ergebnis nach der langen Zeit für mich zufriedenstellend und es gibt erstmal eine Lösung in der vor allem der Umgang wieder hergestellt wird und man nun versuchen muss mit der KM wieder eine vernünftige Sachbezogene Kommunikation zu etablieren, worauf auch der Richter hinwies.
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#21
Ganz offensichtlich ist alles hinreichend gut gelaufen. Gratulation. Sind auch Sanktionen festgehalten, wenn die jetzt gefundene Regelung gebrochen wird?
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#22
Freut mich, dass du einen Schritt voran gekommen bist. Was die Kommunikation betrifft, hilft dir vielleicht das hier:

http://dieaxtimwalde.de/die-elternebene-...efinieren/
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#23
Wenn Kommunikation mit der KM nicht funktioniert sind nach herrschender Meinung von Jugendamt und Gerichten immer beide "schuld", soll heißen der Mann, weil er auf seinen Vorstellungen besteht.

Das ist so verquer!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#24
(08-12-2015, 22:05)p__ schrieb: Ganz offensichtlich ist alles hinreichend gut gelaufen. Gratulation. Sind auch Sanktionen festgehalten, wenn die jetzt gefundene Regelung gebrochen wird?

Es wurden keine Sanktionen festgehalten und auch kein richterlicher Beschluss gefasst am ende sind wenn wir ehrlich sind finazielle Sanktionen gegen die KM eh sinnlos weil bevor diese mal vollstreckt werden würden das Kindeswohl vorgeht.

zum Thema Kommunikation, ich denke das Gericht und das Jugendamt hat genau erkannt wer hier an der schlechten Komm "Schuld" ist, und es wurde auch nix weiter gesagt außer das man sich halt versuchen soll zu in solchen Punkten zu einigen, ist ja nun auch keine Hürde zumindest für mich, die Mutter ist natürlich nen spezialfall, da die sich nicht gerne was sagen lässt und meint sie wäre immer im Recht, was auch einer der Trennungsgründe war.
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#25
Das ist ganz schlecht, dann hat es NULL Konsequenzen wenn die KM sich nicht an die Vereinbarung haelt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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