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Wegen Hintern verklagt
#1
Vorsicht bei jeder Kleinigkeit, die man während einer strittigen Trennung von sich gibt, egal wo, egal wie.

Ein 47jähriger kopiert das Bild einer eBay-Auktion in der er als Käufer der Höchstbietende war. Da werden alte Klamotten verkauft. Er benutzt das Bild anschliessend für eine eigene Auktion, vielleicht verkauft er die Kleider wieder. Die Ex, die ihn aus dem Haus werfen und die alleinige Sorge will zeigt ihn an. Sie behauptet einfach, das wäre ein Bild von ihrem Hintern. Er bekommt einen Strafbefehl.

Er widerspricht und nach 21 Monaten nervenaufreibenden Monaten kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dort tritt auch die Urheberin des Bildes als Zeugin auf und weist zweifelsfrei nach (z.B. mit einem Muttermal, das zu sehen ist), dass es ihr Hintern und nicht der der Ex ist. Gegen die Verwendung des Bildes habe sie auch nichts. Freispruch.

Er hat noch Glück gehabt, dass die Urheberin greifbar war und aussagte. Ansonsten gilt: Juristen können Väter wegen jedem Hintern verknacken.

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/....bild.html
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