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Gesetzesänderungen 2016
#1
Das Kindergeld steigt ab Januar 2016 auf folgende Beträge pro Monat:
- 190 € für das erste und das zweite Kind
- 196 Euro für das dritte Kind
- 221 Euro ab dem vierten Kind

Der Kinderfreibetrag wir ab Januar 2016 für jedes Elternteil von 2.256 Euro auf 2.304 Euro angehoben.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#2
Das Wohnungsgeld steigt wohl von durchschnittlich 115 Euro pro Monat auf monatlich 186 Euro.

Die Höhe der Steigerung kann man aber meines Erachtens nicht verallgemeinernd benennen da die Höhe vom anrechenbaren Einkommen und vom den anrechenbaren Ausgaben abhängig ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass wenn ein Unterhaltsempfänger auch Wohngeldempfänger ist, dass sich dann der Bedarf an Unterhalt senkt.
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#3
- Das Bafög steigt ab Herbst 2016 um etwa 7 %.
- Der Maximalbetrag steigt von 670 auf 735 €
- Bafögempfänger dürfen ab Herbst 2016 450 € pro Monat dazu verdienen ohne das sich das Bafög kürzt.
- Der Freibetrag der Eltern für ihr Einkommen steigt auch (Höhe wurde nicht im Artikel benannt) um einen Betrag, bis zu dem es zu keiner Bafögkürzung kommt.
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesae...d1651.html

Sofern der Bafögempfänger auch Unterhaltsempfänger sein sollte, müsste das nach meinem Rechtsempfinden eigentlcih den Unterhaltsbedarf senken.
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#4
Ich weiß schon nicht wohin mit den 28€, die ich diesen Monat mehr bekomme, aufgrund der rückwirkenden Erhöhungen der Freibeträge.

Das wird hä nächstes Jahr sooo viel, das ich gleich mit dem rauchen anfange.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
"Wenn Ihr schon vor dem Jahreswechsel Kindergeld erhalten habt, solltet Ihr der Familienkasse die Identifikationsnummer beim nächsten Kontakt schriftlich mitteilen. Sollte die "IdNr" bis Ende 2016 nicht bei der Familienkasse eingegangen sein, droht die Streichung des Kindergeldes, sowie eine Rückzahlung für das gesamte Jahr 2016."
Quelle: http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/S...hsten-Jahr

Also schön aufpassen, nicht das da erhöhte Zahlungsforderungen an die Zahlväter draus entstehen weil die arme Alleinerziehende Zahlungsempfängerin ihre Geldquellen nicht im Griff hat und die IdNr nicht dem Amt mitteilt.
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#6
Soweit ich das noch im Kopf habe braucht man sich bei denen lt Telefonansage nicht zu melden wenn die Nummer fehlt, die kommen auf einen zu.
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#7
(09-02-2016, 00:38)bubi schrieb: Soweit ich das noch im Kopf habe braucht man sich bei denen lt Telefonansage nicht zu melden wenn die Nummer fehlt, die kommen auf einen zu.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen !

"Was passiert, wenn dies versäumt wird?
Wenn die Steuer-IdNr. nicht im Laufe des Jahres 2016 mitgeteilt wird, droht eine Rückforderung der Familienkasse für alle 2016 gezahlten Gelder. Denn ohne Vorliegen der ID sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nicht erfüllt. Die Familienkasse ist dann zu diesen Maßnahmen gesetzlich verpflichtet."
Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/So-gibt-es-w...44196.html
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#8
Das ist doch ein Thema, wo sich Muddie darum zu kümmern hat.

Einfach Muddie (formlos per E-Mail) mitteilen: bitte melde Dich wenn Du etwas an Informationen benötigst, gehe allerdings davon aus, dass eh alles geklärt ist.

Tut sie was, ist gut, wenn nein, egal! Ihr Problem. Für die Schaffung der formalen Auszahlungsvoraussetzumhem kann der nicht bezugsberechtigte Vater nichts beitragen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Ab 2016 können steuerliche Freibeträge erstmalig für die Dauer von zwei Jahren beantragt werden. (Früher wurden diese auf der Steuerkarte eingetragen).
Quelle: http://www.lbv.nrw.de/steuern/steuer/Fre...e_2016.php
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#10
* ab 01.02.2016 endgültiges Aus für Kontonummer und Bankleitzahl in D
(seit 01.02.2014 sind für SEPA Überweisungen in D nur noch die IBAN erforderlich (BIC ist weg gefallen weg), zum SEPA Raum gehören 34 Länder)
* ab 01.02.2016 fällt die BIC im EWR Raum weg
Quelle: https://www.postbank.de/postbank/pr_pres...tzahl.html
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#11
(27-12-2015, 11:24)Antragsgegner schrieb: Ich weiß schon nicht wohin mit den 28€, die ich diesen Monat mehr bekomme ...

Auf der folgenden Webseite gibt es ein Spendenkonto für eine gute Sache:
http://www.genderkongress.org
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#12
Senkung der Roaminkgebühren in der EU ab 30.04.2016 auf folgende Obergrenzen:

Abgehende Telefonate: max. 6 Cent pro Minute mehr als im heimischen Tarif
Eingehende Telefonate: max. 1,2 Cent pro Minute mehr als im heimischen Tarif
Abgehende SMS: max. 2 Cent pro SMS mehr als im heimischen Tarif
Eingehende SMS: max. 6 Cent pro MB mehr als im heimischen Tarif
Quelle: http://www.verbraucherzentrale.nrw/roaming

Hierfür meinen besten Dank an die EU !!!

PS. Ab Sommer 2017 werden die Roaminggebühren in der EU wohlmöglich ganz abgeschafft. D.h. mann kann ab Sommer 2017 dann günstige Internetflatrates aus anderen EU Ländern in D ohne Aufpreis nutzen :-))
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