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Gesetzesänderungen 2016
#7
(09-02-2016, 00:38)bubi schrieb: Soweit ich das noch im Kopf habe braucht man sich bei denen lt Telefonansage nicht zu melden wenn die Nummer fehlt, die kommen auf einen zu.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen !

"Was passiert, wenn dies versäumt wird?
Wenn die Steuer-IdNr. nicht im Laufe des Jahres 2016 mitgeteilt wird, droht eine Rückforderung der Familienkasse für alle 2016 gezahlten Gelder. Denn ohne Vorliegen der ID sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nicht erfüllt. Die Familienkasse ist dann zu diesen Maßnahmen gesetzlich verpflichtet."
Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/So-gibt-es-w...44196.html
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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