27-04-2016, 13:23
(27-04-2016, 10:28)Bitas schrieb: =1500,90€Bei korrekter Anwendung des Bedarfskontrollbetrags: Nein.
Da ich meine Titel noch ändern lassen möchte, stellt sich mir nun die Frage ob ich durch die 0,90€ in die Stufe 2 der DT falle?
Nach Abzug des zu zahlenden KU liegst Du unterhalb der Spalte ganz rechts, weshalb herabzustufen wäre.
Beachte: Einige OLGs wenden den Bedarfskontrollbetrag nicht an (z.B. Naumburg).