Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt
Ja zwei Kinder, eins bei mir, eins bei der Mutter.
Es bestehen 2 Titel, a 115%, aus dem Jahr 2013.
Ich habe, wie oben beschrieben, für das Kind B, das bei der Mutter lebt, bis Mai 2019 die ausgemachten 301€ bezahlt.
Ab Juni habe ich für Kind B nicht mehr bezahlt.
Meine Finazielle lage hat sich aber geändert.
2018: 1356€ Rente plus 130€ Wohngeld 1486€ minus 2x301€ = 884€ für mich.
Jetzt: 1356€ EMR plus 440€ BR plus 194 Kindergeld = 1994€ für uns beide.
Bie Betriebsrente wurde für das Jahr 2017/18 Nachgezahlt, knapp 400€ monatlich Netto.

Wird das oder kann das alles neu berechnet werden, weil die BR neu dazu gekommen ist? Könnte eine Nachzahlung kommen, weil die sind ja letztes Jahr nur von 1486€ ausgegangen.

Also wenn die EX und das JA die beiden Titel nicht rausgeben sollten, werde ich selbst einen Titel bewirken.
Ich dachte ich hätte den Mist hinter mir.....
Ich habe ja eine Unterschriebene Vereinbarung in der, unter anderen steht, das wenn Kind A bei mir Einzieht, mir alle Titel ausgehändigt werden, aber ob das Gerichtsfest ist weiß ich nicht.
Zitieren
Wegen Kind B kannst du alles auf dich zukommen lassen. Die melden sich schon, wenn sie was wollen. Das hat mit Kind A nichts zu tun. Wegen Kind A gehst du jetzt zum Jugendamt, das in deinem Wohnortortlandkreis zuständig ist, unterschreibst die Einrichtung einer Beistandschaft für Kind A und wenn kein Unterhalt kommt und du nicht wieder verheiratet bist, beantragst du Unterhaltsvorschuss für Kind A.

In deiner Situation bringt es nichts, jetzt alten Titeln rumzumachen. Den Titel für Kind A hast du ja bekommen, das reicht auch.
Zitieren
Jugendamt und Ex haben noch beide Titel, für Kind A und B plus den Zwangsvollsteckungsverzicht , also könnten die mich nach wie vor Pfänden wann immer sie Lustig sind.....toll, das habe ich mir anders vorgestellt.
Jetzt warte ich erst mal ab was die JA Tante unternimmt, wenn sie für Kind A die Meldebescheinigung bekommt plus die Unterschriebene Vereinbarung.
Zitieren
Eben deshalb ("Zwangsvollstreckungsverzicht") eilt das überhaupt nicht. An der Unterhaltssituation für Kind B ändert sich eh nichts und das Original des Titels für Kind A wurde dir ja zugesagt. Eine Pfändung droht eh nicht. Den Titel für A holst du dir eben in den nächsten Wochen. Es gibt gar keinen Grund, jetzt hektisch oder sauer zu werden. Das läuft alles, wie es soll. Viel wichtiger ist, mit Kind A wieder auf ein Gleis zu kommen, das in die richtige Richtung führt. Das ist die Aufgabe, die euch gestellt ist. Eine Aufgabe, bei der du auch eine Menge für dich selbst lernen kannst.
Zitieren
Für Kind B können 301€ gepfändet werden und ein höherer Anspruch ist durch meine Betriebsrente und das einsparen der 301€ für Kind A schon entstanden.....egal, ich warte jetzt erst mal ab.... ich bin halt immer sofort auf Angriff.
Und du hast natürlich vollkommen recht das meine Tochter erst mal das wichtigste ist und lernen muss ich noch so einiges.....
Zitieren
Meilenstein!
Durch meine unmissverständliche und aggressive Art habe ich wieder mal ein Ziel erreicht.
Beide Unterhaltstitel werden mir zugesendet und die Beistandschaft seitens des JA wurde aufgehoben.

Wenn meine EMRente nicht verlängert werden sollte, lege ich Widerspruch ein und Klage, das dauert einige Jahre.
Dann müsste ich im Januar zur Arbeitsagentur, ALG1 beantragen.
Das ist dann der Zeitpunkt an dem ich beim JA einen Titel für meine Tochter B, die bei mir lebt, bewirken würde.
Ich bekomme dann zwar auch wieder einen Titel für Tochter A, aber zu anderen Konditionen, z.B. Befristet und Stufe 1, die alten sind unbefristet und Stufe 4.

Danke für die vielen hilfreichen Tipps die ich bisher bekommen habe!
Zitieren
Moin Bitas!

Darauf möchte ich mein Glas erheben!  Cool

[Bild: ba5a4035d2853aeff7d3f3138fae5e75.jpg]
Unmissverständlich und aggressiv! 
Das ist kein Tonfall, sondern eine Haltung.

VM
Zitieren
Update:
Mittlerweile habe ich die unbefristete EM Rente, ich glaube besser geht nicht, mit 52 Jharen bis zum ableben 1860€ Netto.

Meine Tochter hat damals dem JA mitgeteilt das sie von der Mutter körperlich und psychisch Misshandelt wurde. Das JA hat das auch in einem Bericht festgehalten und das wurde auch nicht angefochten.
Da meine Tochter bei einer Psychiaterin in Behandlung ist, wurde sie zur Vergangenheit noch mal befragt und es wurde ein Arztbrief an die Hausärtin gesendet, Kopie an die Mutter.
Jetzt hat die Mutter alles abgestritten und bezichtigt meine Tochter als Lügnerin, sie hätte ihre Tochter nie geschlagen.

Ich möchte dagegen vorgehen, am besten vor Gericht.

Kann mir jemand behilflich sein wie ich vorgehen könnte?

Danke und Gruß
Zitieren
(29-01-2020, 11:00)Bitas schrieb: Ich möchte dagegen vorgehen, am besten vor Gericht.

Glückwunsch zur Rente. Da scheinst du ja zu Zeiten deiner Erwerbstätigkeit ganz gut verdient zu haben.

Was willst du denn gerichtlich erreichen? Das die Mutter aufhört abzustreiten, daß Sie eure Tochter geschlagen hat?
Ein Strafverfahren wg. Kindesmisshandlung?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
Du kannst dagegen nicht vorgehen, das muss der Staat ahnden, beginnend mit einer Anzeige wegen Kindesmisshandlung. Die kannst du machen.

Die Mühe ist aber vergebens, dir ist doch bekannt welche Freibriefe gewalttätige Mütter haben. Ja, wenns ein Mann wäre... den kannst du noch 40 Jahre später fertigmachen, wenn du behauptest, er hätte eine Frau mal lüstern angesehen oder mit der Faust gewunken...
Zitieren
Wie lange sind diese Vorfälle in etwa zurückliegend? Ist schon Verjährung (strafrechtlich) eingetreten?

Wenn nicht - Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Die ermitteln dann, unter Beiziehung der Akte beim Jugendamt. In dieser Akte sind hoffentlich Beweise enthalten. Und so gehen dann die Dinge ihren rechtsstaatlichen Gang......

Deine Tochter wird dann vor Gericht zur Zeugin der Staatsanwaltschaft. Einen glaubwürdigen Auftritt vorausgesetzt, sollte es dann klappen mit der Abstrafung der Ex.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Ja ich möchte nicht das meine Tochter jetzt als Lügnerin, das auch noch schrliftlich, dagestellt wird.
Die Taten sind über ein Jahr her aber das abstreinten der Taten ist eine Woche alt.

Im Febuar 2019 hat die Mutter beim JA zugegeben das sie ihre Tochter einmal auf die Schulter geschalgen hat, mehrfach hat sie sie festgehlten und einige male sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen....das steht im berichtigten JA Bericht.
Jetzt streitet sie alles ab und meine Tochter lügt nur.

Hammer ist auch das die Psychiaterin meiner Tochter einfach so den Arztbrief ändert ohne irgendwelche Rücksprache.
Die soll doch für meine Tochter da sein und nicht für die Mutter
Zitieren
Moin.

Die Verjährungsfrist für Straftaten beträgt regelmäßig mindestens drei Jahre (§ 78 StGB). Innerhalb dieser Zeit kann die Staatsanwaltschaft bei Offizialdelikten ("im öffentlichen Interesse") immer ermitteln und Klage erheben. Dafür genügt eine Anzeige. Stellt der/die Geschädigte innerhalb von drei Monaten nach der Tat zusätzlich einen Strafantrag, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnen (§§ 77-77e StGB, § 158 StPO).

Die mutmaßliche Kindesmisshandlung ist noch nicht verjährt. Anzeige gegen die mutmaßliche Täterin geht immer. Im Zweifel sagt einem die Staatsanwaltschaft sowieso, ob die Tat bereits verjährt ist oder nicht (Frist richtet sich nach dem Höchsstrafmaß für die vorgeworfene Tat - der Tatvorwurf ist also nicht unerheblich). Ob die Geschädigte jetzt noch Strafantrag stellen kann (wegen Minderjährigkeit usw.), ist fraglich. Normalerweise geht das jetzt nicht mehr, d.h. die Staatsanwaltschaft prüft erstmal das öffentliche Interesse und entscheidet dann über die Eröffnung eines Verfahrens.

Für die üble Nachrede auf Kosten deiner Tochter kannst Du neben der Anzeige auch Strafantrag gegen die mutmaßliche Täterin stellen. Üble Nachrede = etwas rufschädigendes über jemanden verbreiten, das man nicht beweisen kann. Es muss nicht falsch sein. Im Unterschied dazu: Verleumdung = bewusst etwas nachweislich Unwahres über einen Dritten erzählen.

Disclaimer: Mein Geschwafel ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung.

VM Cool
Zitieren
Danke an alle!

Das heißt ich (für meine Tochter) kann zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung stellen, der Staatsanwalt entscheidet dann ob er ermittelt oder nicht?
Und ich kann dazu einen Strafantrag wegen übler Nachrede stellen, weil die Mutter behauptet das die Tochter lügt?

Meine ältere Tochter hat ja gesehen das die jüngere geschlagen wurde, nur weiß ich nicht ob sie vor dem Richter/Staatsanwalt die Wahreit sagen würde, um die Mutter zu schützen.
Wenn die ältere alles abstreitet, werde ich den Kontakt zu ihr abrechen.....
Zitieren
Ein Anwalt von der RSV Hotline, hat VM's Beitrag bestätigt.
Es wird jetzt geprüft ob meine RSV den Fall übernimmt.

Er hat auch gesagt das es besser sei alles detaliert Aufzuschreiben und es direkt zur Staatsanwaltschaft zu senden, entweder übernimmt das der Anwalt oder ich muss es selber machen.
Zitieren
Wenn ich das richtig verstanden hab, hat die jetzt bei dir lebende Tochter die Schläge kassiert?!

Klar juckt es in den Fingern diesbezüglich Anzeige zu erstatten. Ginge mir womöglich auch nicht anders. Nur was hilft das im Nachhinein? Kann doch nur hilfreich sein, solltest du die ältere Tochter auch noch bei dir aufnehmen wollen. Wenn dem so sein sollte, ... ja, dann könnte eine Anzeige hilfreich sein. Betonung auf „könnte“. Denn was passiert nach einer Anzeige? Deine Töchter müssen ggf. vor Gericht, werden im Feuer des flammenden Loyalitätskonflikts geröstet. Gut kann das nicht sein.

Daher: Ich persönlich würde noch mindestens 4 Wochen drüber schlafen.
Du bist derzeit in einer Jackpotsituation, von der andere hier nur träumen. Eine Tochter ist bei dir, du hast die Unterhaltstitel zurück, kannst nun Luft schnappen und Energie tanken. Und diese Energie würde ich nicht in neue Rosenkriege investieren, vielmehr in die Betreuung deiner Tochter. Die hat viel durchmachen müssen, braucht dich jetzt mehr denn je.

Bist du erstmal (wieder) gefangen in Streitereien und musst du hierfür gar deinen Töchtern Gerichtsverfahren zumuten, so wäre es denen sicher nicht zuträglich.

Sch... drauf, ob die Mutter ne Strafe aufgebrummt bekommt oder nicht (eher nicht, wird mit erzieherischer Überforderung wieder glatt gezogen). Kümmere dich um deine Töchter. Meine Meinung, muss natürlich nicht deine werden. Ich wünsche dir viel Besonnenheit in deinen diesbezüglichen Entscheidungen.
Zitieren
(30-01-2020, 02:02)IPAD3000 schrieb: Sch... drauf, ob die Mutter ne Strafe aufgebrummt bekommt oder nicht 
Sch... doch einfach auf Alles. Zerstörerisches Verhalten muss nicht bestraft werden. Wir müssen einfach lernen, mit der Gefahr zu leben - "survival of the fittest". Der fitte Vater buckelt. Ist halt so. Wer braucht schon Regeln, wenn er eine Zivilisation aufrecht erhalten möchte?! "Strafgesetz", "Moral", "Justiz"... Was heißt das schon? /s

Oh! Eine Gebärmutter ist in Gefahr?... Ruft die Kavallerie! /s

VM Cool
Zitieren
Ja die Tochter die bei mir lebt wurde psychisch und körperlich Misshandelt und sie leidet sehr darunter das ihre Mutter das im nachhinein abstreitet, sogar bei der behandelnden Psychiarterin.
Es war nie so fest das es blaue Flecken oder dergleichen hinterlies aber Misshandlung ist Misshandlung und der psychische Schaden ist auf alle fälle vorhanden.
Die ältere Tochter hat auch mal eine gefangen, streitet aber alles ab, das sie auch noch zu mir kommt ist ausgeschlossen.

Ich will nur das die Mutter die Wahrheit akzeptiert, das sie eine gerechte Strafe bekommt, damit rechhne ich gar nicht.
Klar wäre so was Hart für die Kids aber das Leben ist kein Ponyhof und die Mutter darf mit ihren lügen nicht immer gewinnen.
Von Tochter A, die ältere, erwarte ich nur die Wahrheit, wenn sie dazu nicht stehen kann, mit fast 16 Jahren, soll sie mit der Mutter glücklich werden, ich brauch so eine Tochter nicht.
Zitieren
Wer an die Wahrheit glaubt, rechnet nicht mit der Justiz ... Confused
Zitieren
Das Risiko ist, dass es so ausgeht wie erwartet: Anzeige wird eingestellt oder es passiert faktisch nichts. Kann die Tochter damit umgehen, dass der Staat auch noch seinen Segen zum mütterlichen Freibrief dazugibt?
Zitieren
Ihr habt Recht....ich hatte heute eine weiteres telefonat mit einem Anwalt, der ist sich sehr sicher das NICHTS passieren wird.
Gestern hat meine Tochter mit der Mutter telefoniert wegen diesem Thema, die Mutter hat sich nur wieder rausgeredet und gesagt das die Ärztin wohl einiges falsch Verstanden hat, sie ist und bleibt eine verlogene Schlange, hoffentlich verreckt sie qualvoll an Krebs oder dergleichen.
Zitieren
Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Dinge, ganz speziell im Familienrecht oder wenn es gegen Frauen geht. Es ist so gut wie sicher dass eine Anzeige KEINERLEI Konsequenzen fuer die "Dame" haette. Hast Du wirklich so viel Energie uebrig Dir die Nerverei anzutun? Ich wuede es lassen und mich auf das Jetzt und Heute konzentrieren. Ich bin mir sicher auch da gibt es genuegend Herausvorderungen die es zu bewaeltigen gibt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
Ja, ich lass es, macht Leider wirklich keinen Sinn.
Ich schreibe nur der Ärztin einen Brief....wieso sie ohne Rücksprache den Arztbrief ändert, das hilf meiner Tochter ganz sicher nicht bei der Genesung.
Zitieren
(30-01-2020, 14:53)Bitas schrieb: Ja, ich lass es, macht Leider wirklich keinen Sinn.

Halte ich auch für besser. Du kannst deiner Tochter mehr auf anderer Ebene helfen, das Geschehen zu verarbeiten. Nimm sie ernst, erkläre ihr was du versucht hast und was nicht, warum nicht. Es geht letztlich auch nicht darum, die Mutter zu erziehen oder sie zu einem Geständnis zu bringen, das ist unmöglich, sondern darum dass deine Tochter das Opfersein hinter sich lässt und zu einem geistig gesunden Menschen wird. Du selber hast ja schon genug Instabilitäten erlebt und viel hinter dir gelassen, Erfahrungen hast du...
Zitieren
Mal wieder eine Geld Frage.

Tochter A (15) lebt bei der Mutter (ca. 1800€ Netto) und verdient ab September 450€ im Kindergarten, sie fängt eine Ausbildung zur Erzieherin an.
Tochter B (13) lebt (momentan) bei mir.
Es gibt aktuell gegenseitig keine Unterhaltszahlungen, keine Titel.
Tochter A hat aktuell einen Unterhaltsanspruch von 395€, ab September nur noch 45€:
450€ - 100€ Aufwendungen = 350€ + 45€ von mir = 395€.....ist das soweit richtig gerechnet?
Demnach ab September mein Unterhalt an Kind B, 45€ Monatlich?

Die Mutter müsste aktuell 395€ an Tochter B bezahlen.

Wenn das soweit stimmt, hätte ich ab September das erste mal seit 10 Jahren den Spieß umgedreht :-)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste