Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt
Eigenes Einkommen von Minderjährigen Minus der 100 EUR wird nur zur Hälfte auf ihren Anspruch an dich angerechnet. Es bleiben also nur 175 EUR, die von ihrem Unterhaltsanspruch an abgezogen werden können. Du musst also 220 EUR für Tochter A zahlen und kannst 395 EUR für Tochter B kassieren. Theoretisch. Aber nochmal: Verschleiss dich nicht beim Unterhalt. Niedrige Priorität. Wie läufts denn mit Tochter B?
Zitieren
Danke!
Mit Tochter B läuft es gut, wir sehen uns Regelmäßig, sie ist sehr respektvoll und höflich, in der Realschule ein 2er Schnitt.
Was meist du mit, Verschleiss dich nicht? Weil Tochter B auf mich Sauer werden könnte?
In 2 Jahren hat Tochter B, für 2 Jahre kein Einkommen und ist 18 Jahre, dann muss sie BAFÖG beantragen und eventuell die Eltern zur Kasse bitten.
Zitieren
Jetzt habe ich doch tatsächlich A und B durcheinander gebracht :-), das oben steht für Tochter A.

Tochter B steht auf der Kippe.
Ich habe es jetzt 8 Monate, für meine Verhältnisse, auf die nette Art probiert und bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden.
Gestern habe ich die Familienhilfe und Tochter an einen Tisch gesetzt und Klartext geredet.
Ich habe eine Liste mit Regeln geschrieben, die ich täglich mehrfach Kontrollieren werde, bei Verstoß ist das Handy für 24h weg.
Ich habe ihr extra Geld gestrichen und den Ausgang bis 20h runtergeregelt, sie darf nicht bei Freunden schlafen und momentan auch niemanden Mitbringen.
Durch freundliches, respektvolles und an die Regeln haltendes Verhalten, werden die Verbote nach und nach wieder aufgeweicht, es liegt an ihr.
Ich habe klar gemacht da sie jederzeit wieder zurück ins Heim gehen kann, wenn ihr meine Regeln nicht gefallen, die Tür steht offen, die schonzeit ist vorbei.
Die Familienhilfe war etwas geschockt, obwohl sie mich seit 8 Monaten kennt....das ist die letzte Chance für Tochter B, wenn sie sich nicht Anpassen kann muss sie gehen, Punkt.....ist zwar Hart, auch für mich aber niemand kann mir auf dem Kopf rumtanzen und meine Reizschwelle ist halt nun mal sehr niedrig, das wusste meine Tochter bereits vor dem Einzug.
Wir haben auch gute Erfolge:
Sie Ritzt momentan nicht mehr.
Sie kann alleine Einschlafen.
Die Horrorgedanken sind weg.
In der neuen Schule läuft es gut.
Ihr Essverhalten ist normal.
Sie geht regelmäßig Reiten.
Sie raucht und trinkt (Alkohol) nicht, da war schon anders.

Ich war 9 Jahre Lehrausbilder beim Kranich und weiß das es mit klarem und konsequenten Weg so gut wie immer Erfolge gibt.
Sie ist momentan meine Auszubildende und nicht meine Tochter, das war für die Familienhilfe schwer zu verstehen :-)

Ich hoffe sehr das sie ihre letzte Chance nutzen kann aber wahrscheinlich kann sie ihr Verhalten, genauso wie ich, nicht immer Kontrollieren......dann müssen sich halt wieder Profis um sie kümmern, meine Kraft ist nur noch begrenzt.
Zitieren
Guten Morgen,

ich möchte noch mal nach Haken.
Warum sollte Tochter B, wenn sie bei mir bleibt, auf Kindesunterhalt von ca. 175€ verzichten?

Die Mutter verdient bestimmt ca. 1800€ Netto, also kann sie locker 175€ aufbringen, selbst bei 1600€ Netto.
Wie von P vorgeschlagen beauftrage ich das JA als Beistand und mache denen Feuer untern Ars.., wenn die nicht Eintreiben.
Was spricht dagegen?
Von dem Geld kann meine Tochter monatlich 12 mal Reiten gehen.
Zitieren
p__ schrieb:Eigenes Einkommen von Minderjährigen Minus der 100 EUR wird nur zur Hälfte auf ihren Anspruch an dich angerechnet. Es bleiben also nur 175 EUR, die von ihrem Unterhaltsanspruch an abgezogen werden können. Du musst also 220 EUR für Tochter A zahlen und kannst 395 EUR für Tochter B kassieren. Theoretisch. Aber nochmal: Verschleiss dich nicht beim Unterhalt. Niedrige Priorität. Wie läufts denn mit Tochter B?

Hallo,
ist das eigentlich immer so, dass Einkommen des Kindes nur zur Hälfte angerechnet wird?
(Das mit den 100€ habe ich verstanden)
Wie wird das begründet?
Ich frage, weil mein Ältester im Auslandsjahr Bafög-Leistungen (vermutl. inkl. 1000€ Reisekostenzuschuss) + Stipendium + Kindergeld + UHV bezieht. Ich vermute einfach, dass letzteres nicht rechtens ist, die konkreten Zahlen kenne ich aber (noch) nicht.

Grüße marcus
Zitieren
(13-02-2020, 11:52)Marcus schrieb: ist das eigentlich immer so, dass Einkommen des Kindes nur zur Hälfte angerechnet wird?

Das ist bei Minderjährigen so, die im Haushalt des anderen Elternteils leben. Die Begründung liegt darin, dass dieser andere Elternteil ja weiterhin tolle Kinderbetreuung leistet, die dem Barunterhalt gleich steht. Das ist der Anteil, der nicht abgezogen wird.
Zitieren
p__ schrieb:
Marcus schrieb:ist das eigentlich immer so, dass Einkommen des Kindes nur zur Hälfte angerechnet wird?

Das ist bei Minderjährigen so, die im Haushalt des anderen Elternteils leben. Die Begründung liegt darin, dass dieser andere Elternteil ja weiterhin tolle Kinderbetreuung leistet, die dem Barunterhalt gleich steht. Das ist der Anteil, der nicht abgezogen wird.
Hmmm… Schülerbafög bekommt man ja nur, wenn man nicht im elterlichen Haushalt wohnt. Dieser Logik folgend, müsste bei meinem Ältesten also sein volles Einkommen seine Bedürftigkeit nach §1602 mindern. Ja, ich weiß, Unterhaltsrecht ist ja nicht logisch.

Andererseits könnte man auch argumentieren, dass er mit die Hälfte des Geldes die fehlende Betreuung ersetzt (z.B. indem er sie einkauft) und mit der anderen Hälfte meine Unterhaltspflicht mindert, verstehe schon...

Na ich muss mich wohl mal um die konkreten Zahlen bemühen, ich überlege noch, ob mit Auskunftsklage oder über das Jugendamt / Beistandschaft.
Zitieren
Update
Die Mutter ist jetzt arbeitslos....mal schauen wie lange es dauert bis ich Post von der Arbeitsagentur bekommen :-)
Zitieren
(28-03-2020, 07:37)Bitas schrieb: Update
Die Mutter ist jetzt arbeitslos....mal schauen wie lange es dauert bis ich Post von der Arbeitsagentur bekommen :-)

Arbeitslosigkeit ist nach den Grundregeln des deutschen Unterhaltsrechts ein vorübergehender Zustand und mindert die Unterhaltspflicht in keiner Weise.

Das gilt auf jeden Fall für unterhaltspflichtige Väter. Ob es auch für unterhaltspflichtige Mütter gilt? Zweifel sind angebracht. Halt uns auf dem Laufenden...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(28-03-2020, 07:37)Bitas schrieb: Update
Die Mutter ist jetzt arbeitslos....mal schauen wie lange es dauert bis ich Post von der Arbeitsagentur bekommen :-)

Oh Wunder...wie konnte das geschehen ?

Bei mir war die Kindesmutter auch permanent Krankgeschrieben...muss ein spezieller Virus sein.
Zitieren
Bisher zahlen wir gegenseitig keinen Unterhalt.
Ich vermute halt, das die Arbeitsagentur prüfen wird, ob bei mir was zu holen ist!?
Zitieren
Moin.

Wieso sollte die Arbeitsagentur auf Dich zukommen ? Wenn Sie zur Arbeitsagentur gegangen ist, gehe ich von einem Alg I Anspruch aus. Da ist Vermögen, Unterhalt etc. unerheblich; lediglich Einkommen könnte eine mindernde Rolle spielen - auch Millionäre können Alg I beziehen, ist halt eine reine Versicherungsleistung..

Wenn sie allerdings keinen oder einen nicht auskömmlichen Alg I Anspruch , könnte sie ausschliessliches oder aufstockendes Alg II beantragen. Dann wäre allerdings das Jobcenter
und nicht die Arbeistagentur zuständig; ich habe mit jetzt nicht Deinen kompletten Threat durchlesen können, aber ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner Ex keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildest..

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
Danke ArJa!
Sie hat anspruch auf ALG1.
Wir leben schon viele Jahre nicht mehr zusammen, sind geschieden.
Ich habe bisher nur Kindesunterhalt bezahlt, nie Ehegattenunterhalt.
Ich dachte mal gelesen zu haben, wenn das Einkommen der Exfrau nicht ausreichend zum Leben ist, der Staat nachprüft ob was beim Exmann zu holen ist, bevor sie selber zahlen z.B. Harz4?
Keine Ahnung wie hoch ihr ALG1 ausfallen wird.
Wir betreuen ja jeder eine minderjährige Tochter.
Zitieren
Hallo wieder mal ein Update und einige Fragen:

Die Ex ist seit 01.06 im ALG1 und braucht aufstockendes ALG2.
Jetzt will sie wieder Kindesunterhalt für meine 15 Jährige Tochter, das wären 395€.
Dann steht mir auch Kindesunterhalt zu den sie momentan nicht zahlen kann, weil Leistungsunfähig.
Das heißt ich bekomme 273€ Unterhaltsvorschuss also ein minus von 112€.

Sie hat bisher noch nichts unternommen und hat mir eben die Info über unsere Familienhilfe übermittelt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor, unverüglich eine Beistandschaft oder zur Unterhaltsvorschusskasse?
Oder abwarten was da kommt?

Ich soll der Familienhilfe spätestens morgen bescheid geben.

Danke für Tipps und Infos!

Da fällt mir ein:
Die Familienhilfe soll mich fragen, ob ich freiwillig mein Einkommen darlege, damit die Ex mit der JC Tussi errechnen kann ob ich Leistungsfähig bin.
Ich habe eine Rente von ca 1850€ Brutto, davon gehen dann noch Steuern ab, die KK ist schon weg.
Zitieren
Wenn sie schon aufstockt kann sie den dir zustehenden Unterhalt gleich mit aufstocken
Zitieren
Danke!
Wenn das so geht, wäre es ja OK.
Mit Unterhaltszahlungen von JC und Co, kenne ich mich nicht aus.
Zitieren
(18-06-2020, 21:13)RunningMan schrieb: Wenn sie schon aufstockt kann sie den dir zustehenden Unterhalt gleich mit aufstocken
Vorsicht! Wenn ich das richtig abgespeichert habe, ist eine Unterhaltspflicht nur dann einkommensmindernd bei Aufstockern zu berücksichtigen, wenn darüber ein Unterhaltstitel besteht. Weiter darf dieser Titel nicht zu Lasten Dritter geschlossen worden sein, d.h. der Titel sollte schon vor Eintreten der Bedürfdigkeit bestanden haben und kann jetzt nicht mal eben auf die Schnelle beim Notar gemacht werden. Da stellt sich das JC regelmäßig quer (zumindest bei Männern).

Im Grunde genommen das alte Rezept: Du musst dich unbefristet dynamisch verpflichten, dann werden deine Schulden im Falle der Bedürftigkeit von der Allgemeinheit getragen. Oder Du hast eben keinen Titel und häufst als Aufstocker fröhlich Schulden an. Knechtschaft oder Schulden, the choice is yours. Das gilt natürlich nicht für Frauen. Denen geht es von vornherein im Leben so beschissen, dass man sie nicht noch zusätzlich mit Geldproblemen belasten kann. Denn wie jeder weiß: Eine gestresste Mutter schadet dem Kindeswohl, und das kann niemand wollen! Prost!

VM Cool
Zitieren
Danke!
Nach einer Nacht
Freiwiilig werde ich der Ex meine Daten nicht geben und wahrscheinlich abwarten was da kommt.
Eine Beistandschaft für meine Tochter kann ich dann immer noch machen.
Zitieren
Hallo @alle,
ich brauche wieder mal eure Hilfe, es geht um Kindesunterhalt.
Die Situation bei uns sieht folgendermaßen aus.
Tochter 1 (16) lebt bei mir, sie hat die Realschule kürzlich abgeschlossen, macht ab September eine Ausbildung, Nettogehalt etwa 600€
Tochter 2 (18), lebt bei der Mutter (Mutter zahlt die Miete, lebt aber beim Freund) sie ist in Ausbildung und bekommt etwa 800€ Barfög.
Mutter hat ein Netto von 1900€, ich auch (Rente).

Ich möchte Dummland wieder verlassen (Auswandern), meine Tochter möchte natürlich nicht mit und bleibt in meiner Wohnung, der Mietvertrag läuft weiter auf mich.

Wie viel müsste die Mutter und ich jeweils für Kind 1 zahlen.
Ich gehe davon aus, das Kind 2 keinen Unterhaltsanspruch von mir hat?

Wäre super, wenn jemand Lust hat mir wieder mal zu Helfen, es geht nur um eine grobe Berchnung, weil mir genaue Beträge fehlen.
Ich möchte möglichst nicht das JA einschalten, bin froh das ich das Pack los bin.
Danke und Gruß
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste