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Gutachten
#1
Hallo zusammen,

ich habe Fragen zu familienrechtlichen Gutachten.

Vorinfo:
Ich habe zwei Kinder von zwei Frauen. 
Die Mutter der Älteren ist Goldmarie, d.h. freundschaftliches Verhältnis, häufiger Umgang und Telefonkontakte, real gelebtes, gemeinsames Elternsein. 
Die Mutter des Jüngeren ist Pechmarie, d.h. Kind untergeschoben (liebe es trotzdem und will Kontakt), massiver Umgangsboykott mit falschem Gewaltvorwurf, inkl. Strafanzeige (natürlich nicht durch sie selbst), plus Missbrauch mit dem Missbrauch.
Sohn ist 1,5 Jahre alt, ich hatte 6 Monate gar keinen Kontakt, momentan erlaubt Pechmarie einen Besuch alle 4 Wochen bei ihr, wobei sie und ihr Vater mit anwesend sind.
Mein Anwalt rät dies derzeit zu schlucken, da ich ja auch noch in der Probezeit sei.

Mein Ziel:
Aufbau einer Vater-Kind-Bindung
Dazu erstmal KontaktanbahnungsUmgang (also begleitet) 1x Woche für 10 Termine für 1-2 h.
Danach unbegleiteter Umgang zwei Mal die Woche für 1-2 h.
Alternativ und ideal ein- bis zweimal pro Woche Besuch beim Kind im Haus der Mutter, wird die aber wohl eher nicht mit machen.

Jugendamt, VAFK-Typ und mein Anwalt haben bereits angedeutet, dass es wohl zu einem Gutachten kommen wird. Im Nachbarforum wird mir geraten, dass in meinem Fall ein Gutachten eigentlich nur Verbesserung für mich bringen könnte.

Fragen:
Ich habe gelesen, dass in einem Gutachten auch darauf eingegangen werden muss, welche Behauptungen wohl glaubhaft sind. Wie seht Ihr das?
LD empfiehlt in seinem Blog, dass man noch vor Veranlassung eines Gutachtens durch das Gericht ein Parteigutachten erstellen lassen sollte. Mein Anwalt meint, bullshit. Was meint Ihr?
Ich hätte gerne einen Gutachter, der "zertifizierter" Rechtspsychologe ist und sich mit Eltern-Kind-Entfremdung auskennt. Gibt es eine chancenreiche Strategie dahin zu kommen?
Was muss getan werden, dass auch andere wichtige Bezugspersonen ins Gutachten einbezogen werden? (Leben im gleichen Haushalt, wie Mutter und Sohn)
Wie erreiche ich am ehesten, dass ein lösungsorientiertes Gutachten veranlasst wird?

Vielen Dank!
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#2
Oje, Gutachten. Welche Zielsetzung gesetzt wird, wer beauftragt wird, wie das Gutachten verwurstet wird ist allein Sache des Richters. Alles was du kannst ist etwas "anregen". Und das solltest du auch unbedingt nutzen, wenn der Richter wirklich ein Gutachten vorhat. Deine Vorstellungen bezüglich Kontakt und Umgang sind ziemlich brav und gewöhnlich, wenn schon deswegen gleich mit Gutachten geschossen werden soll, muss ganz schon viel Sondermüll über dir ausgeschüttet worden sein, der auch verfangen hat.

Ja, bei einem Parteigutachten kannst du mehr steuern. Kostet eben nochmal kräftig und ob es der Richter überhaupt durchblättert, ist Glückssache.
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#3
Finger weg von einem Gutachten das geht mit Sicherheit nach hinten los, und es kostet dich einen Haufen kohle. Der Richter legt schon vorher fest was drin zu stehen hat.
Wie p schon geschrieben hat ein Parteigutachten findet in der Regel keine Beachtung weil nicht das drin steht was der Richter möchte.
Wenn du kannst verweigere so ein Gutachten. Das wird Dir zwar negativ ausgelegt aber es schont Deine Geldbörse. Wir reden hier von mehreren Tausend Euros.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#4
Was ist hiermit: (?)

Auf jeden Fall Hinweis auf OLG Hamm Beschluss vom 03.11.1998 7 UF 270/98: Gutachter muss auch im Einzelnen auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen eingehen, da es hier und für ggf. zukünftige Auseinandersetzungen massgeblich drauf ankommt. Ggf. auch durch Glaubwürdigkeitsbegutachtung bzw. Methoden hieraus.
Darauf bestehen, dass mindestens ins Protokoll aufgenommen wird, dass ich dieses angeregt habe, wenn Richterin es nicht aufgreift. In diesem Fall direkt zum OLG?

Verweis auf FamFG § 30 (3): „Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.“


Irgendwo gibt es auch ein höheres Urteil, dass Parteigutachten zu berücksichtigen sind?
Irgendwo steht auch, dass die Nichtteilnahme an einem Gutachten einem nicht negativ ausgelegt werdend darf.
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#5
Vergiss es
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#6
@p: Über mir ist Haufenweise Scheisse ausgekippt worden, verfangen hat es aber nicht.
Falsche Gewaltvorwürfe inkl. falscher Strafanzeige haben JA-MA, Richterin und Verfahrensbeiständin nicht überzeugt
Erst recht, als danach der Vorwurf des sex. Missbrauchs kam, den JA-MA, Richterin und Verfahrensbeiständin auch nicht geglaubt haben
(Gesagt haben sie leider beides nicht, schon gar nicht der Mutter, aber ihnen anmerken tut man es doch)
Es gibt einen Bericht der Umgangsbegleiterin (ich hatte begl. Umgang beantragt), der sehr neutral und völlig unproblematisch für mich ist, damit also positiv.
Es stimmt mich optimistisch, dass Du 1-2x pro Woche Umgang als brav und normal empfindest
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#7
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/...vorgegeben

Vorgabe von Tendenzen durch das Gericht und wirtschaftliche Abhängigkeit. Vor allem bei psychologischen Gutachten.
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#8
Da fällt einem nicht mehr wirklich viel dazu ein!

So ein Ergebnis in Bayern, wo da doch alles so optimal und rechtschaffen ist.

Gutachter-Staat Bayern!

Es ist aber vermutlich auch in anderen Bundesländern so, dass die Familienrichterinnen die Domina geben???
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Welch Überraschung! Aber in D ist es nun mal so, dass eine Wahrheit erst dann eine Wahrheit ist, wenn sie vom Richtigen entdeckt wird. Wie absurd: Ärzteblatt stellt fest, dass ihre Ärzte abhängig und bestechlich sind. 

Und was tun sie? 
Zitat:Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt.

Als wäre Gutachterwesen etwas losgelöstes, was man wie eine Unterhose reinwaschen kann. Komm, Klementine Merkel, mach uns das Hemdchen, nein die Weste, wieder sauber! Nein, nicht nur sauber, sondern rein! Und unser Rechtsstaat (der schon lange Zeit genauso fiktiv ist, wie so manches Vätereinkommen) ist uns doch heilig! 

Leider werden es auch nach einer eventuellen Wäsche dieselben korrupten Leute sein, die die Gutachten zimmern und natürlich weiterhin im Sinne ihrer Auftraggeber, die das gewünschte Ergebnis ein wenig verändert rüber bringen müssen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#10
(13-02-2016, 19:49)karlma schrieb: Welch Überraschung! Aber in D ist es nun mal so, dass eine Wahrheit erst dann eine Wahrheit ist, wenn sie vom Richtigen entdeckt wird. Wie absurd: Ärzteblatt stellt fest, dass ihre Ärzte abhängig und bestechlich sind. 

Leider werden es auch nach einer eventuellen Wäsche dieselben korrupten Leute sein, die die Gutachten zimmern und natürlich weiterhin im Sinne ihrer Auftraggeber, die das gewünschte Ergebnis ein wenig verändert rüber bringen müssen.

Dass das Ärzteblatt Ärzte kritisiert sehe ich erstmal durchaus positiv. 
Das die Begutachter weiterhin so arbeiten werden, wie sie arbeiten, ist möglicherweise in der Realität schlicht nicht zu ändern?
Die Diskussion um Gutachten gibt es mindestens seit den 80ern. Mal sehen, ob das neue Gutachter-Gesetz der Bundesregierung eine Verbesserung bringen wird.
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