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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
(30-05-2016, 17:05)Einszweidrei schrieb: Ab dem 01.01.2016 bis 11.11.2032 in Höhe von 110% des jeweiligen Mindestunterhalts.

Klingt doch eigentlich ganz akzeptabel.

(30-05-2016, 17:05)Einszweidrei schrieb: Befristung hat sie nachträglich reingenommen.

Bravo, damit hast Du einen echten Erfolg erreicht!

Viele JAs weigern sich, eine Befristung in den Titel zu schreiben.

(30-05-2016, 17:05)Einszweidrei schrieb: Jedoch geht der Titel am 01.01.2016 los? Inverzugsetzung war Ende Januar. Wie dem auch sei.

Das ist so: Die Zahlungspflicht läuft ab dem Monat der Inverzugsetzung.

(30-05-2016, 17:05)Einszweidrei schrieb: Ist dieser Passus bei euch auch ähnlich?

Wie von anderen schon geschrieben, steht dieser Passus immer drin.

Du bist in der BRD halt nichts anderes als eine auszupressende Zitrone, um faulen Frauen ein Maximum an Unterhalt zuschustern zu können.

Selbst schuld!


(30-05-2016, 17:05)Einszweidrei schrieb: Das Fettgedruckte ist sehr übergriffig, fast schon abwertend. Ich werde dies wohl nicht unterschreiben. Sollen sie Klagen und dann gibt es ein Versäumnisurteil. Wer unterschreibt so etwas überhaupt freiwillig? Es ist fast so als ob man(n) seine Menschenrechte abgeben würde.

Du hast keine Chance vor Gericht; zumal das JA sowohl von der KU-Höhe als auch von der Befristung her Dir entgegengekommen ist.

Fazit: Meiner Meinung nach solltest Du den Titel so, wie er ist, unterschreiben.

Es sei denn, Du würdest eine Chance auf hälftige Betreuung des Kindes sehen (dann würde die KU-Pflicht wegfallen) oder Du erreichst, daß das Kind zu Dir kommt.

Nachdem, was ich bisher überschlägig über Deinen Fall gelesen habe, dürfte weder das eine noch das andere in der feministisch verseuchten BRD realistisch sein.

Simon II
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