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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#6
Hallo Austriake,

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: es kommt halt immer auf die speziellen Umstände an.

Spezielle Umstände, genau  Blush Talent- und arbeitsmoralfreie Ex-Madam sowie drei Kinder und ein hoher Anspruch von Madame ("ich will nur was mir zusteht"). Bin in der IT-Branche: SW-Entwicklung, SAP, Projektleitung, ... arbeite aber auch als Tellerwäscher, wenn meine Ruhe habe kann.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: ... Und alles Geld auf einer anonymen Prepaid-Kreditkarte (www.paylife.at) mitzuführen geht viel leichter als in der Jackentasche. Und ansonsten kein Geld auf irgendwelchen Bankkonten liegen lassen.

Was wäre denn mit hypothetisch hohen Beträgen, z.B. >100T€ ? Lt. Dino schreibt ja von Konten in der Schweiz, Österreich oder Singapur. Bin noch am recherchieren und alleine das Thema ist komplex genug. 

Ein Girokonto im Zielland wäre aber doch schon Pflicht, oder?

Es ist also wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten:

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: ...
3. Unauffindbar bleiben
... 

OK, alles oben geschrieben leuchtet mir ein. Ich frage mich nur wie es mit KfZ, Girokonto, evtl. Wohneigentum im Ausland aussieht? Oder alles auf Vertrauenspersonen laufen lassen? Wenn es auf ein Leben im Untergrund rausläuft, dann müsste ich mir das noch gut überlegen.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: Was nahezu jede Exe tun kann, ist einen Strafantrag nach § 170 StGB zu stellen. Der läuft ins Leere, wenn der U-Pflichtige etwas zahlt - z.B. den gesetzlichen Mindestunterhalt von 133.- € fürs Kind, und wenn dieser Unterhalt über das Konto eines Dritten bezahlt wird, so dass die Herkunft des Geldes unbekannt bleibt für die Empfängerin. Diese 133.- € sind das, was der Staat per Unterhaltsvorschusskasse je Kind bezahlt, wenn der Vater ausfällt - also kann sich niemand strafbar machen, wenn er nur diese 133.- € zahlt, sonst würde sich der Staat selbst strafbar machen.
Wichtig: keinen Unterhaltstitel über einen höheren Betrag existieren lassen - sonst laufen Schulden auf. Die kann man zwar wieder loswerden nach britischem oder französischem Privat-Insolvenz-Recht, aber wenn dieser Aufwand vermieden werden kann, umso besser.

Der Titel kann doch aber auch in Abwesenheit erwirkt werden? 

Habe ich es richtig verstanden, dass Titel, Auflaufen von Unterhaltsschulden etc. nur den KU betreffen? Madam an sich ist ja schon extrem teuer, d.h. mir wäre schon geholfen, wenn ohne größere Konsequenzen alleine der Betrag für Madame wegfällt.

(08-02-2016, 14:48)Austriake schrieb: Ich lebe jetzt im dritten Jahr im Ausland, bis jetzt alles easy.

Viel Glück weiterhin ;-)
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 08-02-2016, 15:18

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