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Zugewinnausgleich für Immobilie
#61
(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Die Vorfälligkeitszinsen liegen bei 60000€ !
Der Schätzwert ist auch realistisch lt. zweier Gutachten.

Ich hätte das eigentlich ähnlich wie TomTom gesehen. Sie will das Haus also kann Sie es haben mit allen Risiken aber auch mit der großen Chance auf Wertsteigerung. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten 3 Jahren schon verdoppelt ! Wenn Sie in 10 Jahren verkauft lacht sie sich kaputt über den ZA heute. So sind jedenfalls meine Gedanken.

Die sind aber ganauso eigennützig und unrealistisch wie die Deiner Ex.

Der Maßstab muss ja immer sein: Würde ein Dritter zu diesen Konditionen zustimmen?

Und wie Du selbst schreibst, würde ein Dritter diesen Konditionen (Kaufpreis 400.000 + Übernahme des (aus heutiger Sicht) überteuerten Kredits) nicht so einfach zustimmen. Ihr müsstet einen Abschlag einkalkulieren:

(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Habe ihr auch das gesagt was p_ meint: Der Käufer kann den Kredit übernehmen und wir senken ihm den Kaufpreis um einen gewissen Teil wegen der Vorfälligkeitszinsen. Also winwin.....

Wenn Dir klar ist, dass gegenüber einem Dritten der Kaufpreis wegen der Vorfälligkeitszinsen gesenkt werden müsste, wieso erwartest Du, dass Deine Ex das Haus zum vollen Kaufpreis übernimmt ohne Abschlag wegen der Vorfälligkeitszinsen?

Deine Ex und Du, Ihr seid jetzt wie zwei Fremde und keiner von Euch beiden hat einen Grund, dem Anderen etwas zu schenken.

(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Wenn ich nicht auf Ihre Forderungen eingehe (VA,ZA,TU) dann lässt sie mich nicht aus der Haftung. Nett oder ?

Sie wäre ganz einfach dumm, wenn sie es täte. Niemand, der seinen Verstand beisammen hat, würde Dich zu den Bedingungen (alleinige Übernahme des überteuerten Kredits ohne Kompensation) aus der Haftung herauslassen.


Nochmal zur Erläuterung: Ihr habt zusammen:

a) ein Haus mit einem Marktwert von 400.000 €
b) einen Kredit, der gegenüber einem entsprechenden heutigen Kredit um 60.000 € überteuert ist.

In beidem hängt Ihr zu gleichen Teilen drinnen und beides wollt Ihr auseinanderdividieren. Die sachlich richtige Rechnung lautet:

Ausgleich Haus: (Haus - Schulden):2 = auszugleichende Summe (in dem Fall 50.000 €)

Ausgleich Kredit: Überteuerung des Kredits:2 = auszugleichende Summe (in dem Fall 30.000 €, die von den 50.000 € abzuziehen sind)

Noch etwas zu dem, was p geschrieben hat: Auch bei Bezahlung des Kredits bis zum Ende würden die 60.000 € Mehrbelastung vom Kreditnehmer getragen, in dem Fall eben nicht als Vorfälligkeitsentschädigung, sondern in Form der überhöhten Zinsen.
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