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Zugewinnausgleich für Immobilie
#62
Wieso sollte schade16 Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn diese gar nicht und eventuell und wahrscheinlich gar nie eintritt? Wenn sie anfällt, wäre sie zu 50% zu teilen. Tut sie aber erst mal nicht.

Selbst bei einer ZA Rechnung können Vorfälligkeitskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie auch tatsächlich anfallen: http://www.justanswer.de/familienrecht/8...-habe.html

Wie ich schon geschrieben habe: wenn beide bis zur Festlegung ZA die Haushälfte jeweils behalten, dann fließt kein Geld, weil der Zugewinn gleich ist. Wenn sie ihn mit 50k auszahlt und den Kredit übernimmt, fließt meiner Meinung immer noch keine Geld, weil der Zugewinn gleich ist und Vorfälligkeitsentschädigung nicht angerechnet werden kann -- da sie real nicht angefallen ist.

Im Prinzip geht es nur darum, unter welchen Konditionen sie ihm die Haushälfte abkaufen möchte. Das hat meiner Meinung nichts mit ZA zu tun. Wenn sie sich nicht einigen können bleibt Zwangsversteigerung, mit anfallender Vorfälligkeitsentschädigung und vermutlich niedrigerem Erlös als beim Straßenwert. Für beide schlecht, aber für schade16 nicht wesentlich schlechter, als das Angebot Ex. Vor allem wäre mal zu testen, wie stark die Dame an einem Verkauf interessiert ist. D.h. in keinem Fall auf das "Angebot" eingehen, die Optionen darstellen und schauen, ob man sich noch einigen kann. Die Zeit arbeitet für schade16.

Sie spricht ja erst mal davon, dass die kompletten Zinsen abgezogen werden sollen. Dieses "Angebot" ist ja ohnehin nicht akzeptabel. Er soll ihr eine um 50% reduzierte Finanzierung ermöglichen, für ein Objekt, dass ihm nicht mehr gehört.

Auch sehe ich erst mal keinen großen Nachteil darin, dass schade16 nicht aus der Kredithaftung genommen wird. Sie bekommt ja Wohnwert angerechnet, was sich auch auf den TU auswirkt. Wenn schade16 in Zahlungsschwierigkeiten kommt, sollte er schauen, dass er pfändungssicher ist und notfalls seinen Kreditteil nicht mehr zahlen. Auch dann läuft es auf Zwangsversteigerung raus oder sie übernimmt. Der Bank ist es egal woher das Geld im Innenverhältnis kommt.

Würde aber auch mal mit dem Anwalt sprechen.

Zur Trennungsvereinbarung (gemeint ist wohl eine Scheidungsfolgenvereinbarung): wenn absehbar ist, dass in der Einigung kein Paket geschnürt werden kann, dann lass doch wie p__ schreibt, den Anwalt machen und erst mal TU und KU für Trennungszeit berechnen.

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Edit: Im Endeffekt denke ich auch, dass auch schade16 etwas wird bewegen müssen. Aber nicht auf Basis der vollen Vorfälligkeitsentschädigung.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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Zugewinnausgleich für Immobilie - von schade16 - 25-02-2016, 14:59
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 25-02-2016, 15:51
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 25-02-2016, 17:55
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