08-04-2016, 00:42
Bist du ganz offiziell mit allem Gerödel aus dem Haus ausgezogen?
Es gibt da den par 1361b BGB, demnach kannst Du möglicherweise innerhalb von sechs Monaten wieder einziehen.
... nur mal so als Hinweis für Strategie-Gestaltung. Mancher hier hatte empfohlen, nicht auszuziehen ...
Es gibt da den par 1361b BGB, demnach kannst Du möglicherweise innerhalb von sechs Monaten wieder einziehen.
... nur mal so als Hinweis für Strategie-Gestaltung. Mancher hier hatte empfohlen, nicht auszuziehen ...
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)