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Moin,
Ex sucht eine Grundschule für mein Kind - soweit okay. Hab ihr da, weil sie ja mit dem Kind in einer anderen Stadt wohnt, die Freiheit gegeben, die Schule passend für ihre Zeiten etc. auszuwählen.
Nun hat sie bereits drei Schulen vorgeschlagen - alles Privatschulen, eine kostet mehr als die andere. Die günstigste will immernoch über 400€/Monat (!).
Mein Kind ist völlig normal entwickelt - es gibt keinen objektiven Grund für eine Privatschule. Es ist sehr klug, kann also problemlos an einer staatlichen Schule bestehen.
Nun meine Frage: Wie wirkt sich das auf Unterhalt aus? Exe hat natürlich nichts und wird auch in absehbarer Zeit kaum was verdienen und wenn, nichtmal annähernd soviel wie ich.
Wenn Exe jetzt eine Privatschule auswählt und ich dem zustimme (gSR besteht), kann sie mich, denke ich, problemlos wegen Mehrbedarf ranholen. Ich hab ja zugestimmt.
Kann ich denn einer Schule zustimmen aufgrund des SR, aber den Mehrbedarf ablehnen (rechtlich abgesichert)?
Habe ja nichts dagegen, wenn sie sich den Luxus leisten will, dann soll sie ihn aber auch bezahlen.
Dem will ich nicht im Wege stehen.
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Jawohl, Schulgeld ist Mehrbedarf. Ablehnen kannst du diesen Mehrbedarf nicht. Wenn dann, musst du die Schulwahl angreifen. Da du aber der Ex diese Wahl überlassen hast, wird das auch kein Spaziergang.
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Hm, Schulwahl ueberlassen heisst ja nun doch nicht selbstverstaendlicherweise dass frau dann dort auch Privatschulen mit einbezieht. Das haette wohl explizit vorher vereinbart werden muessen. SOFORT SCHRIFTLICH widersprechen wenn Du es nicht moechtest. Auf der anderen Seite, falls Du es Dir leisten kannst, wuerde ich da nochmal drueber nachdenken, so eine Privatschule ist hoechstwahrscheinlich um einiges besser......
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Ex will halt die Komfortzone ausweiten ... .
Wie @Kay dargestellt hat:
"Liebe Ex,
um klarzustellen, hat sich meine Zustimmung bei der Schulwahl auf öffentliche Schulen bezogen; eine Einschulung in eine Privatschule hatte ich nicht im Ansatz in Erwägung gezogen. Worin soll da der Vorteil bzw. die Notwendigkeit bestehen?
....
Oder so!
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ich würds mal so sehen: wenn sich der antragsgegner die eur 200 leisten kann...auf privatschulen sind die lehrer besser als auf
staatlichen. ich war auch auf einer privaten wirtschaftsschule - da war die lernintensität m. den lehrern besser!
bb
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Es sind nicht 200, sondern die Billigste kostet 400 EUR pro Monat. Wenn damit der angemessene Selbstbehalt unterschritten wird, dann sag es gleich der Ex. In diesem Fall sind weitere Diskussionen über die Schulwahl überflüssig. Kein Geld -> keine teure Privatschule.
Von einer Privatschule auf alle zu schliessen ist... gewagt. Mit einer angeblichen Qualität zu argumentieren ist auch nicht sehr schlüssig, sonst könnten alle Kinder nach Belieben auf Privatschulen geschickt werden und der Pflichtige zahlt immer Mehrbedarf.
Zunächst musst du deine Zusage einschränken, dass sie die Schulwahl machen darf, wie es Kay beschrieben hat. Ich hoffe, das hast du nicht schriftlich zugesagt.
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07-03-2016, 18:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2016, 18:20 von Theo.)
(06-03-2016, 23:49)Antragsgegner schrieb: Mein Kind ist völlig normal entwickelt - es gibt keinen objektiven Grund für eine Privatschule. Es ist sehr klug, kann also problemlos an einer staatlichen Schule bestehen
Es gibt noch einen zweiten Grund, ein Kind auf eine private Schule zu schicken: das soziale Umfeld.
Wenn Deine Ex in einem Viertel mit einer vorwiegend sozial schwachen Wohnbevölkerung lebt, kann es durchaus von Vorteil sein, die damit verbundenen sozialen Probleme (erhöhte Gewaltbereitschaft der Schüler, hoher Anteil an Schülern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben...) mit Hilfe einer Privatschule wenigstens teilweise zu kompensieren.
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Das soziale Umfeld ist es nicht.
Und mal als Spaß: es stand auch mal Waldorf aufn Programm! Völlig hirnrissige Scheiße mit 5000€ Aufnahmegebühr!
Ich denke, sie will es nur weil sie sich schon immer für was besseres hält - zur Oberschicht...
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07-03-2016, 23:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2016, 23:32 von pudding.)
(07-03-2016, 18:19)Theo schrieb: kann es durchaus von Vorteil sein, die damit verbundenen sozialen Probleme (erhöhte Gewaltbereitschaft der Schüler, hoher Anteil an Schülern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben...) mit Hilfe einer Privatschule wenigstens teilweise zu kompensieren.
seitdem unser Kind in einer normalen, aber christlich geführten Schule lernt haben besagte Probleme schlagartig aufgehört, der Junge ist glücklich, relaxed und schreibt gute Noten seitdem. Multikulti war der letzte Dreck !
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Nur das ich es richtig verstehe:
Wenn wir uns bei der Schule nicht einig werden, sind die Chancen groß, dass sie vor Gericht das SR für die Auswahl der Schule bekommt.
Danach könnte sie dann die teuerste Schule auswählen und muss das nicht weiter begründen wenn sie dann Mehrbedarf geltend macht?
Gilt für Mehrbedarf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der §850d?
Wer zahlt denn wenn ich den Sack zu mache oder darf mein Kind dann die Schule wechseln?
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(08-03-2016, 19:55)Antragsgegner schrieb: Gilt für Mehrbedarf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der §850d?
Das steht schon oben. Mehrbedarf steht in der zweiten Reihe. Es gilt auch der höhere angemessene Selbstbehalt. Und keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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Also in meinem speziellen Fall wollte die Exe damals alle Kinder auf eine Privatschule stecken. Habe dem widersprochen und die Sache ging bis vor das OLG.
Ergebnis: Ich musste die Auswahl der Schule der Exe überlassen da ich sonst das GSR verloren hätte. Hatte also keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schule, somit kann dafür aus meiner Sicht auch kein Mehrbedarf generiert werden (es kam anschließend auch kein entsprechendes Ansinnen auf mich zu).
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Dann hast du keinen Mehrbedarf bezahlt, weil keiner gefordert wurde. Hätte aber gefordert werden können und dann wäre er auch fällig gewesen.
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Wenn Du die Privatschule wirklich nicht willst, teil ihr das so schnell wie moeglich schriftlich und nachweisbar mit. ABER lass Dich auf keine grossen Diskussionen ein, sowas bringt bei den meisten Frauen eh nichts. Falls es spaeter vor Gericht geht und es wirklich keine guten Gruende fuer eine Privatschule gibt, koennen Dir meiner Meinung nach nicht einfach die Kosten dafuer aufgebrummt werden.
(08-03-2016, 22:45)p__ schrieb: Dann hast du keinen Mehrbedarf bezahlt, weil keiner gefordert wurde. Hätte aber gefordert werden können und dann wäre er auch fällig gewesen.
Ich bin kein Jurist, aber es gibt kein Anrecht auf eine Privatschule und wenn die schulische Ausbildung auch an einer oeffentlichen sprich kostenlosen Schule genaus moeglich ist, kann da keiner Mehrbedarf geltend machen. Das sieht sicherlich bei einer Behinderung anders aus.
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Unterschätze die Fähigkeiten der Familienrichter nicht :-)
Ich schreibe es nochmal ausführlicher:
Da ist zunächst die Frage, ob der Besuch einer Privatschule statthaft ist, wenn sich die gemeinsam sorgeberechtigeten Eltern darüber uneinig sind. Dafür ist die Schwelle niedrig. Bei Alleinsorge entscheidet sowieso nur der alleinsorgeberchtige Elternteil, der muss seine Schulentscheidung gar nicht begründen. Siehe http://www.spiegel.de/schulspiegel/wisse...69003.html
Bei gemeinsamer Sorge muss zuerst mal ergründet werden, ob der sich wiedersetzende Elternteil vielleicht doch zugestimmt hat. Hier ist das passiert: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kosten-...25352.html
" Im entschiedenen Fall war das Gericht davon überzeugt, dass der Unterhaltspflichtige mit dem Privatschulbesuch einverstanden war, auch wenn dies von ihm im Nachhinein bestritten wurde, so dass sich die Beantwortung der Frage erübrigte, ob der Schulbesuch unabhängig von einem Einverständnis nicht ohnehin dem Kindeswohl diente"
Deine Zusage könnte dir also gewaltig auf die Füsse fallen, auch wenn du sie im Nachhinein bestreitest. Nächste Prüfung: Dient der Privatschulbesuch dem Kindeswohl? Meistens ja laut deutschen Familienrichtern. Geltend gemacht werden oft Lernschwierigkeiten oder auch Dinge wie "Kind war bereits im Waldorfkindergarten, jetzt Waldorfschule"; ausserdem der bessere Schulweg, Freundekreis der auch dorthin geht und so weiter und so weiter. Gründe lassen sich immer erfinden.
Ist die Entscheidung getroffen, egal wie, sind die Mehrkosten auch Mehrbedarf, d.h. zwischen den beiden Eltern anteilig zu ihrem Einkommen aufzuteilen unter Berücksichtigung der angemessenen Selbstbehalte.
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Ich weiss nicht welche nachweisbaren Vereinbarungen oder Zusagen es zwischen dem TO und seiner Ex gibt. Davon haengt wohl vieles ab. Gibt es ueberhaupt noch nichts nachweisbares zu dem Thema, muss er umgehend der Privatschule widersprechen um nicht hinterher ev. zur Kasse gebeten zu werden.
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Habe grade nochmal das Gerichtsurteil von OLG von damals aus dem Schrank gezogen. Darin steht geschrieben dass der Antragsgegner (in diesem Falle ich) die Schulentscheidung der geschiedenen Ehefrau akzeptiere und zwar auch für den Fall dass sie sich für die Waldorfschule entscheidet.
Ein evtl. Mehrbedarf wurde vor Gericht zwar diskutiert (vom Richter angesprochen, er hat die Mutter gefragt ob sie sich das überhaupt leisten könnte....) aber im Protokoll ist nix vermerkt. Könnte natürlich sein dass anschließend Mehrbedarf geltend gemacht wird, in meinem Fall wurde seitens der Mutter kein Mehrbedarf geltend gemacht. Hängt möglicherweise damit zusammen daß sie zu diesem Zeitpunkt bereits wieder verheiratet war (Beamter) und somit kein gesteigerter Geldbedarf da war....
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