08-03-2016, 22:46
Wenn Du die Privatschule wirklich nicht willst, teil ihr das so schnell wie moeglich schriftlich und nachweisbar mit. ABER lass Dich auf keine grossen Diskussionen ein, sowas bringt bei den meisten Frauen eh nichts. Falls es spaeter vor Gericht geht und es wirklich keine guten Gruende fuer eine Privatschule gibt, koennen Dir meiner Meinung nach nicht einfach die Kosten dafuer aufgebrummt werden.
Ich bin kein Jurist, aber es gibt kein Anrecht auf eine Privatschule und wenn die schulische Ausbildung auch an einer oeffentlichen sprich kostenlosen Schule genaus moeglich ist, kann da keiner Mehrbedarf geltend machen. Das sieht sicherlich bei einer Behinderung anders aus.
(08-03-2016, 22:45)p__ schrieb: Dann hast du keinen Mehrbedarf bezahlt, weil keiner gefordert wurde. Hätte aber gefordert werden können und dann wäre er auch fällig gewesen.
Ich bin kein Jurist, aber es gibt kein Anrecht auf eine Privatschule und wenn die schulische Ausbildung auch an einer oeffentlichen sprich kostenlosen Schule genaus moeglich ist, kann da keiner Mehrbedarf geltend machen. Das sieht sicherlich bei einer Behinderung anders aus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!