12-03-2016, 11:12
Die Mutter ist aus allem raus. Immer. Sie ist die Einzige, die keine Folgen und keine Zahlungen zu erwarten hat. Volle Kontrolle, alle Rechten, keine Pflichten. Sie ist Mutter, sie bleibt Mutter, sie zahlt nie was, der Betrug bleibt folgenlos.
Wenn ein anderer Mann der Vater ist und der auch zur rechtlichen Vaterschaft gebracht/gezwungen wird, kann der Kuckucksvater theoretisch den Unterhalt einklagen, den er an das Kind gezahlt hat. In der Praxis hat das mehrere Hürden, vor allem wenn das Kind schon volljährig ist. Die Anfechtung der eigenen Vaterschaft ist noch relativ einfach, doch dann muss ein anderer Mann in die rechtliche Vatereschaft gezwungen werden.
Wenn ein anderer Mann der Vater ist und der auch zur rechtlichen Vaterschaft gebracht/gezwungen wird, kann der Kuckucksvater theoretisch den Unterhalt einklagen, den er an das Kind gezahlt hat. In der Praxis hat das mehrere Hürden, vor allem wenn das Kind schon volljährig ist. Die Anfechtung der eigenen Vaterschaft ist noch relativ einfach, doch dann muss ein anderer Mann in die rechtliche Vatereschaft gezwungen werden.