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Beistand & Unterhalt
#1
Thumbs Up 
Moin, Moin Forum, ich grüße euch,

als erstes möchte ich den Forumbetreiber(n) und Aktivisten ein großes, großes Lob aussprechen, das es Menschen wie euch gibt, die womöglich dieses unentgeltlich in ihrer Freizeit managen, Hut ab, toll das es solche Menschen gibt. Dicker Daumen hoch.

Schitte ist das viel geworden, sorry falls ich die Regeln damit breche, wem die Geschichte zulang ist, den bitte ich sich das unten fett geschriebene anzusehen.

Okay, nun zu meinem Fall, worum gehts / was ist los:

Es geht um meine Tochter (fast 16 Jahre), um mich (Vater/fast 45 Jahre) und der dazu gehörigen Frau (fast 42 Jahre) ich schreibe Frau statt Mutter, hat man mir vorgestern bei Väter e.V. beigebracht, psychologisch sinnvoll Wink

Ende 97' bin ich mit der Frau zusammen gekommen, das Kind wurde im Sommer 2000 geboren, wir haben uns im Herbst 2001 getrennt und ich zog aus.

Ich war zu dieser Zeit für zwei Jahre in einer Reha-Umschulung, habe Unterhalt gezahlt, und soviel Umgang wie nur möglich wahr genommen. Die Frau, gelernte Erzieherin, ist aus unserer damaligen Wohnung zwei, drei Stadtteile weiter mit dem Kind umgezogen. Die Frau hatte sich damals mit einem Blumenladen selbstständig gemacht (Anfang 2003).

Bis 2005 habe ich meine Tochter zu 50% bei mir gehabt, Modell "neue Väter&Kind", Betreuung statt Unterhalt, mit entsprechender Wohnung inklusive Kinderzimmer. Es diente der Aufbauphase für die Selbstständigkeit der Frau.

2006 Stichwort "Sommermärchen", ich war eigentlich darauf ausgerichtet das "50:50 Modell" zu leben aber wir trafen uns vor Gericht wieder, da die Frau mir aufgrund von Animositäten und dem Bedarf von Macht den Umgang zu meiner Tochter komplett verwehrt hat.   

(Bitte gern geschehen für die letzjährige Unterstützung in Sachen selbstständig machen & Frau sein aber auch Danke für diese viele, wunderschöne Zeit mit meiner Tochter)

Super Richter, keine 10 Minuten und das Ding war erledigt. Umgang alle zwei Wochen von Fr.-Sa. Ende der Debatte, Punkt, Basta aus.

Was macht die Frau dann, sie zieht erstmal 30 KM weit weg! Ich war ohne Führerschein und Auto. Nur gut, das die Frau auch mal wieder einen Mann (Männer) brauchte und mir dann, meine Tochter alle zwei Wochen vorbei brachte.

Dieser Abschnitt verlief ca. 5 Jahre bis 2011, ich habe beruflich immer gearbeitet , soviel wie es ging, ich war offiziell nicht Unterhaltspflichtig aber habe immer, soviel wie es mit meinen Kräften möglich war gezahlt. Der Umgang fand statt.

Auch habe ich die Kraft gefunden, den Führerschein zu machen, ein kleines, altes Auto zu bekommen und zu guter letzt nochmal ein berufliches Update in Form einer Weiterbildung durchzuziehen, was mir endlich die Türen öffnete für berufliche Stabilität. (ab der Weiterbildung gab es immer Unterhalt, entsprechen DD-Tabelle respektive dem Alter)

2011 hier bekommt mein Leben einen Wendepunkt, ich lernte meine heutige Lebenspartnerin kennen, sie hat einen Sohn (damals 15 Jahre) allerdings leben wir in zwei Wohnungen, dennoch "patchwork" läßt grüßen, "it works", alle kommen miteinander klar.

Zudem startete meine kleine berufliche aber holperige Karriere als Außendienstler. Kurzform: Vier Firmen in Fünf Jahren, puh.

Immer floß der Unterhalt (plus Zusatzzahlungen) und entsprechend angepasst bei steigenden Gehalt, ebenso war der Umgang vorhanden.

Dennoch habe ich mich vor Zwei Jahren dazu entschieden, das mit dem Unterhalt anders zu regeln. Der Grund dafür war folgender. Die Frau brauchte immer mehr Geld und jammerte ständig. Sie hatte keinen Partner mehr aber ein Haus nach Drei Umzügen in knapp Drei Jahren, sie bot unserer Tochter Reitunterricht in fast der monatlichen Höhe des Unterhaltes, lust but not least, läuft ihr Laden mittelprächtig. Dieses fand ich halt bedenklich!

Da meine Tochter sich ja im allerfeinsten pupertären Alter befindet, was aber kein Problem darstellt, da sie echt super entwickelt ist, aber sie wachsen ja so schnell und auch die Ansprüche Wink habe ich mit der Frau abgemacht, das sie monatlich 300€ auf das Konto bekommt und Sonderausgaben (Klamotten, Technik, Reise etc.) abgesprochen werden und eine Summe von ca. mal 100€-200€ an den Wochenenden zur Verfügung stehen.

So, liebe Leser, seit ihr noch da, es kommt zum finallen Abschluß:

2015 Im März werde ich gefragt, ob mal wieder etwas Geld kommen könnte, Klamotten usw. Okay, 200€ extra, dann hole ich meine Tochter zum Wochenende ab. Wir gingen hinter das Haus, Kanninchen füttern, da ist ein Wintergarten (Garagengröße) mit einer riesigen Schiebetür, hui, ich staunte nicht schlecht, "eine Königin" in Form eines Citroen DS Oldtimer, wow!!! Es sei ihr gegönnt, echt ernst gemeint trotz komischer Beigeschmack.

Es stand die Konfermation bevor, die Frau hatte eine echt üble Location ausgesucht, ging gar nicht. Entsprechend haben meine Lebenspartnerin und ich was gesucht. Finazielle gesehen war ich mit 1800€ die Frau mit 700€ dabei. Unser Kind hat die Taschen voll Wink und mal ihre ganze Familie erlebt.

In diesem Jahr habe ich uns unseren ersten gemeinsamen Traumurlaub organisiert. drei Wochen am Stück mit einem gemieten Wohnmobil Südfrankreichtour. Es war genial, ein Traum mit allen seinen Facetten. (Kindkosten ca. 1000€)

Für die Konfermation und den Urlaub habe ich einen Kredit genommen 3000€.

Nachdem Urlaub Ende August hatte ich noch zweimal telefonischen Kontakt mit meiner Tochter gehabt. Seit dem habe ich bis heute sie nicht mehr gesehen, gehört oder etwas gelesen (sms,chat,skype etc.)!!! Ich bekomme auf allen Kanälen von beiden keine Antwort. Ich weiß nicht warum und was los ist keiner kann es verstehen.

Ab Oktober 2015 habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, ich hoffte eine Reaktion wie immer über das Geld erzeugen zu können. Wie ich jetzt durch ein Telefonat im Januar mit meinem damaligen Anwalt erfahren habe, war dies ein Fehler, das verstehe ich heute!

Am 19.11.2015 kam Post vom Jugendamt, Auskünfte über Ihre Einkünfte und Vermögen / Antrag der Mutter Beistand Ihres Kindes. Habe den Auskunfsborgen / Gehaltsabrechnungen zum 18.01.2016 hingeschickt.

Am 22.01.2016 kam die "Neuberechnung" LSK 1, 0,5 Kfb; bereinigten Nettoverdienst DD. 1501€-1900€; 110% = 400€

Offen im Januar 2016: 1184€

Letzter Absatz im Schreiben: Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, dass die (neue) Unterhaltsverpflichtungen schriftlich, formgerecht und damit rechtsverbindlich festgehalten wird.

Daher ist es erforderlich.....blablabla.....z.b. in Form einer öffentlichen Urkunde, zur Zahlung des neu....bla....(dynamisierter Unterhalt)

Die Urkunde kann kostenfrei hier in unserem......Urkundperson aufgenommen werden.

Sieht doch so aus das es keinen Titel gibt, bisher?

Wie schaut es aus, wenn die Gehälter extremen Schwankungen unterliegen, dieses aufgrund von Provisionen die in den letzten Fünf Monaten am niedrigsten waren, dieses unter anderem aufgrund eines neuen Provisionsmodells. Grob gerechnet habe ich in Fünf Monaten ca. 7000€ errechnet das / 5 = 1400€

Erschwerend kommt hinzu, das meine ehemalige Firma die komplezietesten Gehaltsabrechnungen der Welt hat, das habe ich dem JA-MA auch im Auskunftsbogen mitgeteilt!

Am 29.02.16 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen (ist mitgeteilt) letzter Arbeitstag und Übergabetag an dem Tag starb mein Vater.

Zwei Monate (Jan./Feb.) lang musste ich den Lebensgefährten meiner Mutter, zweimal die Woche 400 KM in die Klinik hin und her fahren, er hat Krebs und nun die halbe Lunge raus.

Tja, und jetzt bin ich ALG 1 Empfänger mit ca. 1280€, fühle mich "bornout", war bei der Väterhilfe.

Ich muss mich beim Jugendamt melden und den Stein ins Rollen bringen, heute morgen um ca 5 Uhr habe ich euch gefunden, ich wollte was suchen in Sachen erstes Anschreiben bzw. Widerspruch bin aber beim lesen verunsichert geworden.

So sieht meine Mail bisher aus:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

als erstes möchte ich entschuldigen das ich mich jetzt erst nach Ihrem Schreiben vom Januar 2016 melde.

Dies hat den Hintergrund, das mein Vater am 29.02.16 gestorben ist!

Am 29.02.2016 endete zudem betriebsbedingt mein Arbeitsverhältnis!

Im März 2016 habe ich mich natürlich schon um einen neuen Arbeitsplatz bemüht, dieses in Form von zwei Bewerbungen bei interessierten Arbeitgebern.

Leider führte dies nicht zum gewünschten Erfolg eines neuen Arbeitsverhältnis.

Der Situation entsprechend, musste ich mich um das Antragsprocedere beim Arbeitsamt kümmern.

Auch möchte ich Ihnen mitteilen, das der Januar und Februar bei meinen ehemaligen Arbeitgeber zum Abschluss extrem arbeitsintensiv waren.

Dies sind die Hintergründe meiner verspäteten Rückmeldung.


Sehr geehrter Herr xxxxx,

jetzt aber zum eigentlich Punkt bezogen auf Ihr Schreiben vom 22.01.16.

Generell bin ich was die Unterhaltszahlungen meiner Tochter xxxxxx betrifft zahlungswillig wie in den ganzen Jahren zuvor auch.

Leider bin ich nicht Zahlungsfähig!

Hiermit widerspreche???:

Könnt Ihr mir bitte bei den ersten Schritten helfen, ich bekoome den ganzen Wust gerade nicht kurz, knackig auf den Punkt gebracht. Ich gelobe auch Besserung.

Für eure Mühe bedanke ich mich im voraus und freue mich von euch zuhören.

Beste Grüße von AllesRoger  Wink
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#2
(01-04-2016, 14:26)AllesRoger schrieb: Für die Konfirmation und den Urlaub habe ich einen Kredit genommen 3000€
(Rechtschreibkorrektur durch mich, da dem Leser nicht anders zumutbar)

Wie kann man als Erwachsener nur so einen Schwachsinn verzapfen! Und ich frage mich, welche Bank an jemandem mit einer derart brüchigen Erwerbsbiographie einen reinen Konsumkredit in der Höhe des Doppelten des Monatsnettoeinkommens vergibt.


Tipp zum Brief an das Amt: Lass die Pseudoerklärungen 'raus, die wirken nur peinlich. Dass man wegen des Todes eines Elternteils einen Monat keine Post mehr beantworten könnte (im Übrigen auch schon nicht in dem ganzen Monat vor dem Tod), liest sich wie eine Verhöhnung aller derjenigen Menschen, die drei Tage nach einem solchen Ereignis wieder vollzeit arbeiten gehen.

Um den geforderten Unterhalt wirst Du auch so nicht herumkommen. Auch Dein Arbeitslosengeld liegt noch mehr als 300 € über dem Dir zustehenden Selbstbehalt.
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#3
Es sind aber nur 100% DDT! Maximal.

Auf dieser Grundlage einfach nochmal aktuelle Abrechnungen hinschicken und Rechnerei neu starten lassen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
(01-04-2016, 14:49)Theo schrieb:
(01-04-2016, 14:26)AllesRoger schrieb: Für die Konfirmation und den Urlaub habe ich einen Kredit genommen 3000€
(Rechtschreibkorrektur durch mich, da dem Leser nicht anders zumutbar)

Wie kann man als Erwachsener nur so einen Schwachsinn verzapfen!


Tipp zum Brief an das Amt: Lass die Pseudoerklärungen 'raus, die wirken nur peinlich. Dass man wegen des Todes eines Elternteils einen Monat keine Post mehr beantworten könnte (im Übrigen auch schon nicht in dem ganzen Monat vor dem Tod), liest sich wie eine Verhöhnung aller derjenigen Menschen, die drei Tage nach einem solchen Ereignis wieder vollzeit arbeiten gehen.

Um den geforderten Unterhalt wirst Du auch so nicht herumkommen. Auch Dein Arbeitslosengeld liegt noch mehr als 300 € über dem Dir zustehenden Selbstbehalt.

Hallo Theo,

danke für deine Antwort. Hart aber ehrlich, voll okay, kein Kindergarten hier.

Ich werde an meiner Rechtschreibung arbeiten.

Ich will kein Mitleid erzeugen, ich weiß garantiert das ich eine saftige Zeit bzw. satte Mehrfachbelastung habe.

Ich versuche mich heute zum erstenmal in einen solchem Forum, muss man erstmal reinkommen und etwas Vertrauen aufbauen, das ist auch alles sehr komplex. Es ist okay, wenn hier einen klare, harte Fakten um die Ohren gehauen werden.

Ich bin bereit hier wichtiges zu lernen, wie z.B. nie wieder einen Kredit aufzunehem, das hat ja dann schon mal geklappt, danke dafür.

Ich will auch nicht um den Unterhalt herumkommen! Sieht das so aus?
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#5
Fakt ist, dass der Unterhalt dem Kind zusteht. Bei Kindesunterhalt greift fast immer die sog. Einkommensfiktion, d.h. man unterstellt einfach, dass der Unterhaltspflichtige das gleiche Einkommen wie die letzten 12 Monate erzielen kann. Wenn er nur will.

Folgenden Rat würde ich geben wollen: 1. Unterhaltstitel erstellen lassen, entweder beim Jugendamt oder (besser!) bei einem Notar. Hat den Vorteil, dass man dem Notar diktieren kann, was in dem Titel drin stehen soll. Dann: Unterhalt gem. Titel bezahlen, zumindest mal den ersten Monat. Dann zum Jobcenter marschieren, den Titel dort präsentieren und Aufstockung nach SGB 2 beantragen (ergänzendes Hartz4). Das hat den Vorteil, dass über diesen Umweg ein Teil des Kindesunterhalts vom Staat gezahlt bekommt und und keine zusätzlichen Unterhaltsschulden mehr auflaufen.

Anonsten sind die Möglichkeiten beschränkt. Was den Umgang mit der Tochter angeht: während der Pubertät sortieren sie ihre Interessen neu, jetzt sind andere Dinge wichtig. Irgendwann so mit Erreichen der Volljährigkeit fangen sie wieder an, sich für den Vater zu interessieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
(01-04-2016, 15:24)Austriake schrieb: Fakt ist, dass der Unterhalt dem Kind zusteht. Bei Kindesunterhalt greift fast immer die sog. Einkommensfiktion, d.h. man unterstellt einfach, dass der Unterhaltspflichtige das gleiche Einkommen wie die letzten 12 Monate erzielen kann. Wenn er nur will.

Folgenden Rat würde ich geben wollen: 1. Unterhaltstitel erstellen lassen, entweder beim Jugendamt oder (besser!) bei einem Notar. Hat den Vorteil, dass man dem Notar diktieren kann, was in dem Titel drin stehen soll. Dann: Unterhalt gem. Titel bezahlen, zumindest mal den ersten Monat. Dann zum Jobcenter marschieren, den Titel dort präsentieren und Aufstockung nach SGB 2 beantragen (ergänzendes Hartz4). Das hat den Vorteil, dass über diesen Umweg ein Teil des Kindesunterhalts vom Staat gezahlt bekommt und und keine zusätzlichen Unterhaltsschulden mehr auflaufen.

Anonsten sind die Möglichkeiten beschränkt. Was den Umgang mit der Tochter angeht: während der Pubertät sortieren sie ihre Interessen neu, jetzt sind andere Dinge wichtig. Irgendwann so mit Erreichen der Volljährigkeit fangen sie wieder an, sich für den Vater zu interessieren.

Hallo Austriake,

danke für Deine Antwort. Okay, Notar hört sich gut an. Verstehe ich das richtig, das der Titel ja auch die Höhe des Unterhalts beinhalten sollte, und genau diesen Wert gilt es ja zu ermitteln. Bei mir handelt es sich ja jetz ganz frisch um ALG1, dieses ist ja wie ein Nettoeinkommen anzusehen, und dient als Berechnungsgrundlage für die DD-Tabelle. Dann müsste ich mich doch an diesem Wert orientieren können, oder?

Was den Umgang betrifft, denke ich es ist eher die Dominanz der Frau. Ich hoffe auch auf die Volljährigkeit.

Kannst du mir bitte einen Tipp geben, wie ich meinen Beitrag nochmal bearbeiten kann.

(01-04-2016, 15:11)CheGuevara schrieb: Es sind aber nur 100 DDT! Maximal.

Auf dieser Grundlage einfach nochmal aktuelle Abrechnungen hinschicken und Rechnerei neu starten lassen.

Hallo Che,

wie kommst du auf 100?

Danke
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#7
@ Alles Roger

wenn Du einen Titel beim Notar erstellen lässt, bestimmst Du, was drinsteht. Sowohl der Zahlbetrag als auch die Laufzeit/Gültigkeit. Du kannst z.B. einen Unterhaltsbetrag von 250.- € festschreiben lassen und Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Wenn dieser Titel der Beiständin vom Jugendamt nicht gefällt (und davon ist auszugehen), dann muss sie auf die Differenz klagen - das hat den Charme, dass durch diesen "Trick" der Streitwert drastisch herabgesetzt wird. Nämlich auf die Differenz zwischen freiwillig gezahltem und gefordertem Unterhalt. Und es ist auch davon auszugehen, dass verlangt wird, den Titel dynamisch und unbefristet zu erstellen. Dann muss ebenfalls das Jugendamt klagen, nicht Du.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Willkommen im Forum. Du schreibst durchaus verständlich. Fehler passieren, du könntest eine Rechtschreibkorrektur verwenden, hat jeder Browser eingebaut, aber man versteht dich auch so. Nur schade, dass du nicht früher hergefunden hast, je länger solche Sachen laufen desto weniger kann man noch dran drehen.

Erstmal zum Kind: In diesem Alter sind solche Abbrüche fast schon normal. Die Bindungen lösen sich, die Freunde werden wichtiger und wenn die liebe Mutti noch ein paar Spitzen setzt, dann ist das reif gewordene Töchterlein weg. Da du aber vorher eine gute Bindung hattest, gibt es Anknüpfpunkte und eine gemeinsame Vergangenheit, die Chancen sind gut dass sich später auch wieder ein Kontakt ergibt. Versuche nichts zu erzwingen, schicke aber weiterhin freundliche, neutral gehaltene Karten zu Weihnachten und Geburtstag. Ja nichts schreiben, das nach Jammern oder "ach wie schade" aussieht!

Zum Titel: Tituliere die erste Stufe des Düsseldorfer Tabelle beim Notar, begrenzt auf den 18. Geburtstag. Drunter geht nix, wie es die Anderen schon gesagt haben. Auch das ist nicht der Untergang, dein Glück ist es dass das Kind schon 16 ist. Es sind also nicht mal mehr zwei Jahre bis Volljährigkeit und dann dreht sich einiges zu deinen Gunsten. Vielleicht schon vorher, wenn das Kind z.B. bei Mutti auszieht oder eine Ausbildung beginnt. Die zwei Jahre musst du überstehen.

Versuche verstärkt, die Aufgaben nach Relevanz zu ordnen, die dir das Leben stellt. Fahrten ins Krankenhaus für den Freund der Mutter ehren dich zwar, aber wenn du dadurch selber in Probleme kommst darfst du das nicht allein übernehmen. Der Mann hat vielleicht eigene Verwandte oder Freunde oder kann ein Taxi rufen und du musst dich auch nicht komplett ausklinken, aber du bist eben kein unbezahlter Krankenwagen und kein Freifahr-Taxiunternehmen.
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#9
Mit 1400 oder 1280 EUR liegst Du unter 1500 EUR, damit ist Düsseldorfer Tabelle bei 100% anzuwenden!

Sonderbedarfe dürften dazu führen, dass dein Selbstbehalt unterschritten ist, d.h. da zahlt Ex allein. Habe allerdings Zweifel ob die als Sonderbedarf deklarierten Dinge überhaupt Sonderbedarf sind; scheint mir eher mit normalem Unterhalt abgegolten zu sein.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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