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BVerfG 20.01.2016, AZ 1 BvR 2742/15
#1
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...74215.html

"... In diesen Tagen hat eine Kammer des Ersten Senats einen Beschluss zum elterlichen Sorgerecht veröffentlicht, in dem steht: Kinder dürfen von ihren Eltern getrennt werden, aber nur, um sie vor "nachhaltigen Gefährdungen" zu schützen. Sie dürfen nicht aus der Familie herausgenommen werden, weil Richter oder Psychologen die Eltern für irgendwie suboptimal halten. Das ist nicht neu, mit ähnlicher Begründung hat das Gericht allein im Frühjahr und Sommer 2014 sieben Mal den Klagen von Eltern gegen Entzug des Sorgerechts stattgegeben. Nur hat sich das noch nicht bei allen Familiengerichten herumgesprochen..." http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-bedrueckendes-familienverhaeltnis-1.2844261


[Vollzitat des Urteilstextes entfernt. Siehe Regeln Nr. 2 und Nr. 3 für das Unterforum Gerichtsurteile]
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