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Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen?
#1
Hallo zusammen,

Vorab: Ich habe im Forum nach ähnlichen Fällen gesucht - doch so richtig war nixxx dabei!

Nächsten Monat wird meine Tochter 18 Jahre jung Shy

Seit April 2011 (Trennung - Scheidung November 2012) zahle ich nun Unterhalt für meine beiden Kinder die bei Echse wohnen (17 und 15)!

Ich Zahle Unterhalt der Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle!!!

Bis Zum Tage des 18. Geburtstags meiner Tochter zahle ich weiter Unterhalt anteilig an die Echse - ab dem Geburtstag dann an meine Tochter Smile  (Kein Unterhalt meiner Tochter mehr an Echse Big Grin Big Grin Big Grin )

Meine Tochter macht momentan (zumindest noch 1 Jahr) eine schulische Ausbildung sie endet im Juni 2017

Meine Echse ist leider nicht berufstätig da Sie mit Ihrem Lover (jetzt neu Verheiratet) ein weiteres Kind gezeugt hat (zwei Jahre alt)!

Echse hat auch seit der Geburt  unserer Tochter nie mehr wirklich gearbeitet - ruht sich also schön aus Undecided Undecided Undecided

Ich werde ein fiktives Einkommen einrechnen was Sie theoretisch in Vollzeit in ihrem Beruf erwirtschaften kann einrechnen - das Sie ja nicht arbeiten kann aufgrund des dritten Kindes ist ja nicht mein Problem! Angel  

Ich habe vor: Nur noch zwei Drittel des normalen Unterhalt direkt an meine Tochter zu überweisen - ein drittel soll die Echse aufbringen!
Das Kindergeld kann Sie dann in voller Höhe einbehalten für Ihre Unkosten (Kosten)

Echse kann mich ja nicht mehr verklagen - sondern nur meine Tochter da volljährig - aber Sie bekommt ja monatlich 300,-Euro überwiesen und wird mich nicht verklagen da das Verhältnis zu Ihr SUPER ist.

Als ich Echse Anfang März von meiner Regelung unterrichtete flippte Sie aus - """Ja klar Kinder kosten ja auch nix und der Unterhalt ist auch anteilig für Miete, Strom, Heizung und Verpflegung!"""

Mir geht es nicht darum keinen Unterhalt zu zahlen - mir geht es einzig und alleine darum das ich keine Lust mehr habe der Echse Ihr LUXUS-Leben weiter zu finanzieren!

Sie soll arbeiten gehen und für Ihre Kinder finanziell Verantwortung übernehmen - und nicht alles vor die Wand fahren und noch die Hand aufhalten!

Wie würdet Ihr es Handhaben?

Grüße Zahlvater:-)
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#2
also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist ab 18 deine tochter die sog. gegenseite - sie hat ansprueche und nicht mehr deine Ex - somit kannst du mit deiner Tochter verhandeln was du zahlen willst/kannst und solange sie nicht gegen dich klagt ist das thema eigentlich vom tisch ...

deine Ex ist nur noch empfangsadresse fuer dein weiteres kind das noch nicht 18 ist - somit musst du diesen anspruch berechnen und auch nur diesen an deine Ex abfuehren ... der kindesunterhalt fuer deine zweite tochter ist ja weiterhin faellig - leider - anders sieht da glaube ich aus, solltest du betreuungsunterhalt fuer deine Ex zahlen, das waere dann ein anderer sachverhalt - aber der unterhaltsanspruch des zweiten kindes bleibt eigentlich unberuehrt - ich glaub auch mit beduerftigkeitspruefung ist hier keine moeglichkeit zu mindern ...

soweit zumindest die theorie ..
gruß
malko 
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#3
Was machst du nun?

(20-04-2016, 09:40)Zahlvater:-) schrieb: Bis Zum Tage des 18. Geburtstags meiner Tochter zahle ich weiter Unterhalt anteilig an die Echse - ab dem Geburtstag dann an meine Tochter Smile  (Kein Unterhalt meiner Tochter mehr an Echse Big Grin Big Grin Big Grin )

Also zahlen an die Tochter ab 18. Geburtstag?

(20-04-2016, 09:40)Zahlvater:-) schrieb: Ich habe vor: Nur noch zwei Drittel des normalen Unterhalt direkt an meine Tochter zu überweisen - ein drittel soll die Echse aufbringen!

Oder zahlen teilweise an die Mutter, teilweise an die Tochter ab 18. Geburtstag?

Korrekt wäre: Ab Volljährigkeit den kompletten Unterhalt an das volljährige Kind bezahlen. So wie es aussieht, ist sie dann nichtprivilegierte Volljährige, weil sie sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, sondern nur noch in einer schulischen Berufsausbildung. Damit kannst du eine Haftungsquote vergessen, du wirst 100% des Unterhalts zahlen müssen, ohne Beteiligung der nicht erwerbstätigen Mutter. Ein fiktives Einkommen kannst du ihr nicht unterstellen. Das wäre ausserdem Aufgabe der Tochter gewesen. Sie wäre die Unterhaltsgläubigerin gegenüber der Mutter, nicht du.
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#4
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

An die Mutter zahle ich nixxx mehr - nur an meine Tochter!
Trotzdem zahle ich nicht mehr den vollen Unterhalt - wer will es mir vorschreiben (Die Echse - bestimmt nicht)
Meine Tochter auch nicht - Sie bekommt 300,-Eur im Monat!
Wer will mich verklagen ???? Nur meine Tochter kann das !!!!
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#5
Raeusper, das ist Deine Tochter zu der Du ein gutes Verhaeltnis hast. Warum willst Du sie nicht weiter voll unterstuetzen wenn Du Dir das leisten kannst? Wenn sie Dein Geld versaeuft und verraucht, kannst Du immer noch kuerzen. Wenn sie aber auf dem richtigen Weg und fleissig ist, warum solltest Du dann ihr gegenueber nicht grosszuegig sein?!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Zahlung an Exe würde ich im Monat der Volljährigkeit nicht mehr bezahlen.

Mit Volljährigkeit geht dieser Anspruch auf Tochter über ... oder besteht die Gefahr, dass Du binnen Wochenfrist aus Titel vollstreckt wirst?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
(20-04-2016, 11:21)CheGuevara schrieb: Zahlung an Exe würde ich im Monat der Volljährigkeit nicht mehr bezahlen.

Im Monat der Volljährigkeit muss er auf jeden Fall noch zahlen, und zwar an die Ex!

(20-04-2016, 10:43)p__ schrieb: So wie es aussieht, ist sie dann nichtprivilegierte Volljährige, weil sie sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, sondern nur noch in einer schulischen Berufsausbildung. Damit kannst du eine Haftungsquote vergessen, du wirst 100% des Unterhalts zahlen müssen, ohne Beteiligung der nicht erwerbstätigen Mutter. Ein fiktives Einkommen kannst du ihr nicht unterstellen.

Warum genau eigentlich? Was wäre wenn er 1-2 Jahre vorher sein Einkommen (per Teilzeit zB.) auf 1000€ gsenkt hätte zb?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#8
(20-04-2016, 11:29)L3NNOX schrieb: Warum genau eigentlich?

Die strengeren Vorgaben des §1603 Abs. 2 BGB gelten dann nicht mehr.
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#9
(20-04-2016, 11:06)kay schrieb: Raeusper, das ist Deine Tochter zu der Du ein gutes Verhaeltnis hast. Warum willst Du sie nicht weiter voll unterstuetzen wenn Du Dir das leisten kannst? Wenn sie Dein Geld versaeuft und verraucht, kannst Du immer noch kuerzen. Wenn sie aber auf dem richtigen Weg und fleissig ist, warum solltest Du dann ihr gegenueber nicht grosszuegig sein?!

Was soll das  - versteht Ihr es nicht!!!
Oder wollt ihr es nicht verstehen!
Sicher ist meine Tochter auf einen guten Weg - und ich werde Ihr 300,- Euro monatlich auf Ihr Konto überweisen! Das ist viel Geld damit bin ich ihr gegenüber doch großzügig?
Aber ab 18 ist jedes Elternteil Bedarfsunterhaltpflichtig gegenüber den eigenen Kindern!
Das die Echse nicht arbeiten geht - weil Sie sich nochmal für Nachwuchs entschieden hat - dafür kann ich nichts!


PS: Gr0ßzügig - Meine Tochter bekommt ein eigenes Auto von meinen Eltern und mir mit sämtlichen Versicherungen - Steuern und Betankung gesponsert damit Sie bevorstehende Praktikums leichter erreichen kann!

Warum spielt ihr hier den Moral Apostel Sad
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#10
(20-04-2016, 10:41)malko schrieb: aber der unterhaltsanspruch des zweiten kindes bleibt eigentlich unberuehrt -

Das glaube ich jetzt eher nicht.

Wenn an Kind 1 weniger Unterhalt zu zahlen ist als bisher, dann erhöht sich das Netto-Einkommen entsprechend. Was dann dazu führen kann, dass Kind 2 einen höheren Unetrhalt bekommt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
(20-04-2016, 12:00)Zahlvater:-) schrieb: PS: Gr0ßzügig - Meine Tochter bekommt ein eigenes Auto von meinen Eltern und mir mit sämtlichen Versicherungen - Steuern und Betankung gesponsert damit Sie bevorstehende Praktikums leichter erreichen kann!

Warum spielt ihr hier den Moral Apostel Sad

Hier spielt keiner den Moralapostel, es klang fuer mich eben so als ob Du aus reinem Geiz einfach weniger bezahlen wolltest. Die Info mit dem Auto fehlte halt. Unter den Umstaenden halte ich 300 Euro Taschengeld zusaetzlich natuerlich auch fuer mehr als ausreichend.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
(20-04-2016, 12:00)Zahlvater:-) schrieb: Sicher ist meine Tochter auf einen guten Weg - und ich werde Ihr 300,- Euro monatlich auf Ihr Konto überweisen!

Ist leider auch nicht ganz klar. Das wären nur 110 EUR Unterhalt. Oder hast du vergessen, dass du jetzt auch das Kindergeld bekommst, das du auch mit an das Kind weiterreichen musst? Überweise also 490 EUR, nachdem du das Kindergeld erhälst. Das bekommt der aufs Konto, der mehr Unterhalt zahlt, das bist du.
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#13
Zitat:Ist leider auch nicht ganz klar. Das wären nur 110 EUR Unterhalt. Oder hast du vergessen, dass du jetzt auch das Kindergeld bekommst, das du auch mit an das Kind weiterreichen musst? Überweise also 490 EUR, nachdem du das Kindergeld erhälst. Das bekommt der aufs Konto, der mehr Unterhalt zahlt, das bist du.

Nein, Nein - das Kindergeld bekommt weiter die Echse - habe ich aber ober geschrieben!
Die Echse soll das Kindergeld für Ihre Unkosten (Kosten) behalten (Miete, Heizung, etc....)
Ansonsten hätte ich 490,-überwiesen - aber davon abgesehen wird die Echse sich nicht auf diesen Deal einlassen mir das Kindergeld zu überweisen!
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#14
Sorry, Zahlvater, aber Deine Überlegungen kann ich nicht nachvollziehen:

Du hast mit Deiner Tochter vereinbart, daß Du ihr 300 EUR zahlst, und gut ist es!

Was die KM macht, kann und muß Dir am Allerwertesten vorbeigehen.

Warum willst Du jetzt Streit suchen? Aus Rache? Das ist doch Unfug!

Außerdem mußt Du folgendes bedenken:

Wie weiter oben beschrieben, ist Deine Tochter jetzt nachrangig und Dein 15-jähriges Kind vorrangig.

Das bedeutet, daß dieses Kind einen höheren KU beanspruchen kann - und wenn die KM auf Zack ist, wird sie den beantragen.

ICH an Deiner Stelle würde den Ball gaaaaaaaaaaaaanz flach halten!

(mal ganz abgesehen davon, daß meiner Meinung nach jede Minute, die Mann an so eine KM verschwendet, verschwendete Lebenszeit ist! So süß kann Rache gar nicht sein, als daß ich (!) dafür Zeit verschwenden würde.)

Simon II
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#15
Das mit dem Kindergeld ist so nicht richtig. Korrekt ist: Der Unterhaltspflichtige, der mehr bezahlt (also du) beantragt bei der Kindergeldkasse, dass ihm das Kindergeld überwiesen wird. Er zahlt es zusammen mit seinem Unterhalt vollständig an die Unterhaltsberechtigte aus, nämlich an das volljährige Kind. Das Kind vereinbart seinerseits mit der Mutter, ob und was sie wegen Kost und Logis bezahlen soll. Das können die Beiden im Innenverhältnis regeln. Auf deinen Unterhalt hat es keinen Einfluss.

Die Mutter verliert nicht den Zählkindvorteil für die anderen Kinder, wenn du das Kindergeld erhälst. Zieh das direkt mit der Kindergeldkasse durch, ignoriere die Mutter. Geniesse es, dass sie ab 18 nicht mehr absolute Vorfahrt in allem hat, sondern in ein paar Punkten plötzlich "nur" noch gleichgestellt ist.
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#16
(20-04-2016, 13:45)p__ schrieb: Korrekt ist: Der Unterhaltspflichtige, der mehr bezahlt (also du) beantragt bei der Kindergeldkasse, dass ihm das Kindergeld überwiesen wird. Er zahlt es zusammen mit seinem Unterhalt vollständig an die Unterhaltsberechtigte aus, nämlich an das volljährige Kind.

Und warum sollte er sich das antun?

Aus meiner Sicht heraus nur weiterer Streß mit einer zusätzlichen Behörde. DEN Streß lasse ich gerne der KM. Big Grin

Simon II
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#17
(20-04-2016, 13:35)Simon ii schrieb: Wie weiter oben beschrieben, ist Deine Tochter jetzt nachrangig und Dein 15-jähriges Kind vorrangig.

Das bedeutet, daß dieses Kind einen höheren KU beanspruchen kann - und wenn die KM auf Zack ist, wird sie den beantragen.

ICH an Deiner Stelle würde den Ball gaaaaaaaaaaaaanz flach halten!

Sorry aber das sehe ich anders - dadurch bedingt habe ich kein höheres Nettoeinkommen - bei Stufe 4 der DT bin ich kein Mangelfall!
Deshalb verstehe ich nicht das ich plötzlich mehr bezahlen soll - ich zahle weiterhin beiden Kinder Unterhalt!
Die Echse darf mich gerne überprüfen habe nichts zu verheimlichen - mehr zahlen sehe ich dadurch nicht!

Trulla bekommt das was ihr für das 15 jährige Kind lt. DT zusteht - nicht mehr und nicht weniger!
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#18
(20-04-2016, 16:01)Zahlvater:-) schrieb: Trulla bekommt das was ihr für das 15 jährige Kind lt. DT zusteht - nicht mehr und nicht weniger!

Das 15-jährige Kind steht doch dann als Einzelkind da; meiner Meinung nach kann es dann auf höheren Unterhalt klagen.

Oder irre ich mich da?

Huh

Simon II
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#19
(20-04-2016, 15:49)Simon ii schrieb: Und warum sollte er sich das antun?

Weil damit der Tochter explizit klargemacht wird, wie viel Geld sie erhält und sie dazu gezwungen wird, der Mutter etwas zu zahlen. Die soll nur merken, was die Mutter kassiert.
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#20
(20-04-2016, 18:16)p__ schrieb:
(20-04-2016, 15:49)Simon ii schrieb: Und warum sollte er sich das antun?

Weil damit der Tochter explizit klargemacht wird, wie viel Geld sie erhält und sie dazu gezwungen wird, der Mutter etwas zu zahlen. Die soll nur merken, was die Mutter kassiert.

Prima - wenigstens einer der mich ein bisschen verstehen will Smile
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#21
(20-04-2016, 16:29)Simon ii schrieb: Das 15-jährige Kind steht doch dann als Einzelkind da; meiner Meinung nach kann es dann auf höheren Unterhalt klagen.
Oder irre ich mich da?
Ja, Du irrst.
Für die DDT-Einstufung zählt die Anzahl der UH-Berechtigten. Die ändert sich nicht (es wird ja nach wie vor für die Große gezahlt).
Anders wäre es ggf. bei der Einkommensbereinigung für nachrangige UH-Pflichten.

(20-04-2016, 18:16)p__ schrieb: Weil damit der Tochter explizit klargemacht wird, wie viel Geld sie erhält und sie dazu gezwungen wird, der Mutter etwas zu zahlen. Die soll nur merken, was die Mutter kassiert.
Jep. Was passieren könnte:
1.  KM reicht die Kohle nicht ...
2.  also verlangt sie mehr von der Tochter ... und Tochter ...
3.a ... beugt sich dem Willen der Mutter, sprich: fordert mehr vom Vater, oder
3.b ... verselbständigt sich in Richtung Vater, oder
3.c ... verselbständigt in Richtung eigene Wohnung (dann wäre der Bedarf allerdings ein anderer)
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#22
3.d ...gibt klein bei, setzt sich selbst auf Sparflamme. Ist für die Tochter nicht wirklich neu. Irgendwo kommt es ja her, dass Papa so sicher ist, dass sie ihren Anspruch nicht gerichtlich durchsetzt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#23
(21-04-2016, 09:54)united schrieb: KM reicht die Kohle nicht ...
2.  also verlangt sie mehr von der Tochter ... und Tochter ...

Hoffentlich. Das sind so die Momente, in denen einige Masken fallen. Wenn die liebe Mutti plötzlich als unter Druck setzende Geldeintreiberin vor der eigenen Tochter auftritt, wird das ein paar Dinge klären - dauerhaft.

Das Kindergeld steht der Mutter schlicht und ergreifend nicht zu. Die 2280 EUR im Jahr still und leise abzugreifen und gleichzeitig als Gönnerin vor der Tochter aufzutreten, die "nur wenig" Kostgeld haben will, würde ich der Dame nicht ins Geschenkkörblein legen. Vielleicht kriselts da sowieso, weil die Aufmerksamkeit der überreifen Mutti auf das Kleinkind gelenkt ist.

Erstaunlich ist immer wieder, wie man uns Vätern unnachgiebig mit Recht, Gesetz, Urteilen begegnet wenn es zu unserem Nachteil ist und wenn wir dieses Recht selbst anwenden wollen (Kindergeld erhält der aufs Konto, der mehr Unterhalt zahlt), fragen wir uns angstvoll ob es nicht besser wäre, darauf freiwillig zu verzichten.
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#24
(21-04-2016, 10:37)p__ schrieb: ... und wenn wir dieses Recht selbst anwenden wollen (Kindergeld erhält der aufs Konto, der mehr Unterhalt zahlt [und dann in voller Höhe an das Kind weitergeben muß]), fragen wir uns angstvoll ob es nicht besser wäre, darauf freiwillig zu verzichten.

Du hast in Deinem Statement eine kleine, aber sehr wichtige Sache vergessen. Ich habe mir erlaubt, sie zu ergänzen. Tongue

Man kann das so sehen wie Du.

Man kann es aber auch völlig anders sehen:

Das Kindergeld kommt mir als unterhaltzahlenden Vater nicht zugute, sondern ich muß es ohne jegliche Abzüge an das Kind weitergeben.

Das bedeutet, daß ich mich mit der Behörde herumschlagen muß (Anträge stellen, Kontrollen ertragen und Nachweise liefern und ähnlichen Mist mehr) und jeden Monat für die zügige Weitergabe sorgen muß (Dauerauftrag einrichten, ggf. anpassen, kontrollieren, ob das Geld überhaupt eingegangen ist etc.).

Und diesen ganzen Aufwand für etwas, wovon ich nicht einmal profitiere?

Wer das unbedingt machen möchte, den halte ich bestimmt nicht davon ab. Big Grin

Ich für mich habe jedenfalls entschieden, daß ich das Kindergeld nicht einmal mit der Kneifzange anfasse (und erst recht nicht, um irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen, worum es, wie es scheint, dem TS in erster Linie geht).

Das Kind ist mit 18 Jahren alt genug, um sich nötigenfalls wegen des KGs mit der KM zu zoffen. NICHT mein Problem!

Simon II

(21-04-2016, 09:54)united schrieb:
(20-04-2016, 16:29)Simon ii schrieb: Das 15-jährige Kind steht doch dann als Einzelkind da; meiner Meinung nach kann es dann auf höheren Unterhalt klagen.
Oder irre ich mich da?
Ja, Du irrst.
Für die DDT-Einstufung zählt die Anzahl der UH-Berechtigten. Die ändert sich nicht (es wird ja nach wie vor für die Große gezahlt).
Anders wäre es ggf. bei der Einkommensbereinigung für nachrangige UH-Pflichten.

Danke für die Richtigstellung!

Ich ging davon aus, daß die Große nachrangig ist. Die Annahme stimmt aber anscheinend nicht.

Simon II
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#25
(21-04-2016, 11:00)Simon ii schrieb: Das Kindergeld kommt mir als unterhaltzahlenden Vater nicht zugute, sondern ich muß es ohne jegliche Abzüge an das Kind weitergeben.

Wenn du schon mit den abgeblich kleinen, aber wichtigen Sachen anfängst: Selbstverständlich kommt es ihm zu Gute. Und zwar zu 100%. Er darf dieses Geld nämlich vollständig von seiner Unterhaltsverpflichtung abziehen.
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