(21-04-2016, 16:04)Sixteen Tons schrieb: Einen Unterschied im Verhältnis zu was? Die Fragestellung ist in etwa so wie in dem Witz:
Fragt der Showmaster den Kandidaten: "Was ist der Unterschied?"
Kandidat (verzweifelt): "Zwischen was?"
Showmaster: "Tut mir leid, helfen darf ich ihnen nicht."
Ok. Die Frage müsste wie folgt lauten:
* Macht es, für die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorübergehnde Wohnungszuweisung, einen Unterschied wie alt das gemeinsame Kind ist ? Den Antrag beabsichtig in diesem Fall der Vater und Wohnungseigentümer zu stellen.
Er würde den Antrag gerne zeitnah stellen. Kann sich allerdings unter Umständen vorstellen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu warten und bis dahin zur Not auf Monatage zu gehen oder ein Auslandsjahr ein zu legen. In seinem zu Hause fühlt er sich auf Grund weiterer Vorkommnisse (verbale Bedrohung des Lebens) durch seine Ex in seinem Leben bedroht. Seine Lebensversicherung hat er darauf hin gekündigt und seiner Ex auch von der nicht mehr bestehenden Lebensversicherung in Kenntnis gesetzt in dem er ihr die Kündigungsbestätigung der Versicherung gezeigt hat.
Gerne würde er auch den gemeinsamen Erbvertrag wieder los werden nach dem seine zukünftige Ex nach seinem Ableben alles (vor ihrem gemeinsamen Kind) erben würde. Zum einen möchte er die Dame zu keinen weiteren Gedanken motivieren und zum anderen möchte er solch einem Menschen nicht auch noch im Falle des Ablebens seine Kohle zukommen lassen. Seinem Kind gegenüber wäre ein solcher fiktiver Verlauf auch extrem ungerecht gegenüber.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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